Uta Knebel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir am Anfang eine Bemerkung. Im Jahr 2025 beschloss der Bundestag ein Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens. Der Begriff lautet zwar Vermögen, allerdings handelt es sich tatsächlich um eine Kreditaufnahme. Eine solche Kreditaufnahme schließt die verfassungsrechtlich gefasste Schuldenbremse jedoch aus. Eine bemerkenswerte Entscheidung: CDU und SPD finden auf der Bundesebene einen Weg, der angesichts der aktuellen Aufgaben wichtig und richtig erscheint; sie setzt die Schuldenbremse wenigstens teilweise außer Kraft. Das finden wir deshalb bemerkenswert, weil die Fesseln, die man sich einst selbst verpasst hat, gelockert werden. Das war aber auch dringend notwendig. Im Gesetz ist das ebenfalls festgehalten. Unter § 10 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität wird ausgeführt: „Mit den Maßnahmen sollen eine Verbesserung der Infrastruktur sowie eine Förderung des Wirtschaftswachstums erreicht werden.“ Genau das ist das Gebot der Stunde, und wir sollten endlich damit aufhören, dass der Bund und die Kommunen die Kreditlast tragen und sich der Freistaat davon freihält. Auf Bundesebene wurde also erkannt, dass diese Maßnahmen das Gebot der Stunde sind. Das können wir nur unterstützen. Umso mehr freue ich mich über die Ausführung des Fraktionsvorsitzenden der CDU von heute Morgen. Der Kollege Hartmann hat das jetzt leider nicht mitbekommen, weil er sich gerade über etwas anderes freut. (Gelächter AfD) Zum vorliegenden Antrag: Wir erleben heute – logischerweise – die Fortführung des Haushaltsbeschlusses und des Entschließungsantrags des letzten Jahres. Nun haben wir bekanntermaßen in beiden Fällen nicht zugestimmt. Was erwarten Sie daher heute von uns? Da wir bereits einen Antrag zur Änderung des vorliegenden Gesetzes zum Sachsenfonds gestellt haben, wird es Sie nicht verwundern, dass wir bereits aus diesem Grund Ihren Antrag nicht mittragen können. Der Antrag zur Gesetzesänderung ergibt sich aus folgenden Überlegungen: Während der Bund vorschreibt, dass Maßnahmen ab 50 000 Euro förderfähig sind, setzen wir im Sachsenfonds-Gesetz für die kommunale Ebene ein Mindestvolumen von 250 000 Euro an. Das kann ein faktisches Ausschlusskriterum für den ländlichen Raum sein. Wenn kleine Gemeinden 80 000 Euro für eine Brückensanierung oder 120 000 Euro für den Brandschutz in einer Grundschule benötigen, gehen sie zeitnah schlichtweg leer aus. Schlimmer noch: Damit belohnen wir finanzpolitischen Irrsinn und fördern einen weiteren Reparaturstau. Kommunen werden dazu verleitet, die Reparatur kleiner Mängel so lange aufzuschieben, bis der Schaden groß und teuer genug ist. Das kann ja wohl nicht sein. Wir haben im Vorfeld dieser Diskussion die Kommunen angefragt, ob sie Gelder aus dem Sachsenfonds erhalten und in welcher Situation sie sich befinden. Ich möchte aus einer der Antworten zitieren: „Vielen Dank für die Anfrage. Die Fragen kann ich für meine Gemeinde wie folgt beantworten: Die Höhe der Zuwendung ist uns bekannt. Unsere Gemeinde bekommt je Vierjahreszeitraum circa 149 000 Euro. Die Gemeinde kann derzeit keinen ausgeglichenen Haushalt vorweisen. Die Finanzierung der etwa notwendigen Eigenanteile wäre nur über eine Kreditaufnahme möglich.“ (Carsten Hütter, AfD: Genau, und was sagt uns das?) „Das Mindestinvestitionsvolumen von 250 000 Euro ist erreichbar. Um eine Maßnahme je Vierjahreszeitraum umzusetzen, muss allerdings ein erhöhter Eigenanteil aufgewendet werden.“ (Juliane Pfeil, SPD: Ja!) „Die Gemeinde hat sich auf die Verwendung noch nicht festgelegt. Wahrscheinlich wird die erste Maßnahme im Zusammenhang mit der Erweiterung eines Feuerwehrgebäudes umgesetzt.“ In den Gemeinden im ländlichen Raum werden mögliche Maßnahmen immer weiter nach hinten verschoben. Der ländliche Raum wird in Zukunft auch immer weniger umsetzen können. Die Inflation tut ihr Übriges. Ein anderer Punkt in Ihrem Antrag: „[…] die beschlossene Schwerpunktsetzung zur Belegung der Mittel für Maßnahmen im unmittelbaren Landesinteresse des Sachsenfonds unverzüglich mit konkreten Maßnahmen zu unterlegen […]“. Das finden wir gut. Dass der Landtag unmittelbar danach darüber nur informiert wird, reicht uns nicht aus. (Juliane Pfeil, SPD, steht am Mikrofon.) Eine Frage zum Schluss: Ist es zielführend, in dem Antrag mit konkreten Werten zu arbeiten? Sie halten fest, dass mehr als 60 % der 4,838 Milliarden Euro der kommunalen Ebene zugeführt werden sollen. Nach Adam Ries sind das aber 2,902 und nicht 2,8 Milliarden Euro. Damit liegt die Summe schon in Ihrem Antrag unter den 60 %. Sicher gibt es für die höhere Zuführung an die Landesebene und die gleichzeitige Reduzierung der Summe für die Kommunen eine einfache Erklärung. Aus unserer Sicht manifestiert der vorliegende Antrag eine durch die Staatsregierung den Kommunen übergeholfene Verteilung der Mittel und soll dies legitimieren. Das ist aus unserer Sicht nicht richtig – Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenbemerkung oder Frage von Frau Pfeil?
