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Bernd Rudolph

BSW 12.05.2026 Sitzungen 8/28

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf übertragen wir die Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger im Freistaat Sachsen. Vorgesehen sind mehrere Besoldungsanpassungen sowie eine Erhöhung der Anwärterbezüge. Wir als BSW-Fraktion, auch das sei vorab schon einmal gesagt, werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Denn eines, meine Damen und Herren, muss klar sein: Ein funktionierender Staat braucht einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst und ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst braucht Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, in Schulen, Gerichten, Finanzämtern, Feuerwehren, Justizvollzug oder bei der Polizei. Diese Menschen, meine Damen und Herren, halten unseren Staat jeden Tag am Laufen. Gerade in Zeiten wachsender gesellschaftlicher Spannungen, zunehmender Arbeitsverdichtung und immer schwierigerer Nachwuchsgewinnung ist es wichtig, dass der Freistaat Sachsen ein klares Signal sendet. Gute Arbeit im öffentlichen Dienst verdient Respekt, Verlässlichkeit und eine angemessene Bezahlung. Deshalb ist es richtig, die Tarifeinigung zeit- und systemgerecht zu übertragen. Meine Damen und Herren, wir erleben seit Jahren erhebliche Preissteigerungen bei Energie, Mieten, Lebensmitteln und Mobilität. Viele Beschäftigte spüren das ganz konkret im Alltag, auch Beamte und Versorgungsempfänger sind davon selbstverständlich betroffen. Deshalb wäre ein Zurückbleiben hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung das falsche Signal gewesen. Positiv bewerten wir insbesondere auch die Verbesserung für Anwärterinnen und Anwärter. Wer junge Menschen für Polizei, Verwaltung, Justiz oder Lehramt gewinnen will, der muss attraktive Rahmenbedingungen schaffen. Die vorgesehenen Erhöhungen der Anwärtergrundbeträge gehen daher in die richtige Richtung. Meine Damen und Herren! Gleichzeitig will ich auch sagen: Mit diesem Gesetz allein werden wir die strukturellen Herausforderungen des öffentlichen Dienstes nicht lösen. Der Fachkräftemangel bleibt erheblich, viele Behörden arbeiten an Belastungsgrenzen. Gerade in ländlichen Regionen wird es zunehmend schwieriger, qualifiziertes Personal zu gewinnen und dauerhaft zu halten. Deshalb braucht es neben Besoldungsfragen auch bessere Arbeitsbedingungen, weniger Bürokratie, eine moderne Verwaltungsstruktur und mehr gesellschaftliche Wertschätzung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Natürlich gehört zur Wahrheit auch: Gute Bezahlung kostet Geld, aber dieses Geld ist keine Belastung ohne Gegenwert. Es ist eine Investition in die Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens. Denn wenn der Staat dauerhaft an seinem Personal spart, zahlt die Gesellschaft am Ende einen deutlich höheren Preis, durch Überlastung, Personalabbau, längere Verfahren, Unterrichtsausfall oder fehlende Bürgernähe. Sehr geehrte Damen und Herren! Der öffentliche Dienst ist kein Kostenfaktor wie jeder andere. Er ist das Rückgrat unseres Gemeinwesens. Deshalb ist die heute vorliegende Anpassung richtig, notwendig und überfällig. Vielen Dank. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Bernd Rudolph sprach für die Fraktion des BSW. Nun spricht Kollege Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön.

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