Norbert Mayer
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fasse mich kurz und stelle gleich zu Beginn klar: Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten der Länder vom 14.02.2026 auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger im Freistaat ist verfassungsrechtliches Gebot. Wer den Beamten das Streikrecht vorenthält, kann sie nicht zugleich von der allgemeinen Einkommensentwicklung abkoppeln. Das ist erst einmal unstrittig. Trotzdem möchte ich etwas weiter ausholen. Die Stellungnahme des Verbands der Verwaltungsrichter zum vorliegenden Gesetzentwurf hat auf einen besonderen Umstand aufmerksam gemacht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zum Alimentationsprinzip haben wir in Sachsen bislang kaum in der politischen Debatte wahrgenommen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) So hatten wir als Abgeordnete bislang – zumindest ist mir nichts bekannt – keinen Einblick in die ausstehende Besoldungsstrukturreform. Liegt angesichts dieses Urteils zum gebotenen Abstand der unteren Besoldungsgruppen zu Geringverdienern ein zu behebendes Defizit in Sachsen vor und, falls ja, wie groß ist dieses und welche Auswirkungen hätte eine Anpassung auf die komplette Besoldungsstruktur? (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Die mangelnde Informationslage halte ich angesichts der möglicherweise weitreichenden Auswirkungen auf den Haushalt und die Planung bis Ende 2028 für fatal. Meine Damen und Herren! Ich komme abschließend noch auf einen anderen Punkt zu sprechen, der mir besonders am Herzen liegt. Das Berufsbeamtentum hat in Deutschland eine besondere Stellung. Ein unabhängiges Beamtentum darf sich nicht einer ständigen Gesinnungsprüfung ausgesetzt sehen. Ich halte diese für unzulässig, ja, gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet. Die Verschiebung des Definitionsrahmens, was noch unter Verfassungstreue fällt und was nicht, hinterlässt im Beamtentum eine große Verunsicherung. Unsere Beamten wollen – vor allem politisch – in Ruhe gelassen werden, ohne permanente Loyalitätstests gegenüber politischen Lagern oder politisch übergriffigen Vorgesetzten. Unsere sächsischen Beamten dienen dem gesamten Volk. Das sagt auch eindeutig der Diensteid im Sächsischen Beamtengesetz. Er lautet: „Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führe, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Freistaates Sachsen und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.“ Das heißt, unsere Beamten dienen nicht einer Partei, sie dienen nicht einem Minister oder gar dessen Brandmauerideologie. Die aktuellen Erlasse des Innenministers, wie AfD-Mitglieder in den Reihen der Staatsdiener und Volksvertreter zu bekämpfen sind, beschädigen das Ansehen der Verwaltung im Volk. Das Grundgesetz sagt dazu eindeutig: „Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntniss oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.“ Herr Ministerpräsident – er ist ja nicht da –, ich frage Sie: Wie lange noch lassen Sie den Innenminister unsere Verfassung, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Mayer sprach für die AfD-Fraktion. Ich wollte noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns natürlich am Beratungsgegenstand entlanghangeln müssen, und bitte darum, das zu beachten. Nun übergebe ich an die Fraktion des BSW, an Herrn Kollegen Bernd Rudolph.
