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Juliane Pfeil

SPD 12.05.2026 Sitzungen 8/28

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Löffler hat gerade sehr ausführlich die einzelnen Bestandteile des Gesetzes angesprochen. Uns ist wichtig, noch einmal zu erläutern, warum wir heute genau so handeln. Klar, das klingt alles sehr technisch und wirkt etwas trocken, aber es geht ja um etwas mehr. Kollege Löffler hat es schon gesagt: Es geht um die Verlässlichkeit. Für uns als SPD-Fraktion geht es vor allem um das Thema Respekt – Respekt gegenüber den Beamtinnen und Beamten, Respekt gegenüber den Richterinnen und Richtern und den Anwärtern. Wer einen handlungsfähigen Staat haben will, der muss auch dafür sorgen, dass er ein attraktiver und verlässlicher Arbeitgeber bleibt. Kollege Löffler hat die einzelnen Zahlen schon aufgeführt. Ich möchte nicht alles wiederholen. Wichtig war uns insbesondere, dass die Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht übertragen wird. Genau das ist der Kern dieses Gesetzes. Es ist keine Symbolpolitik. Es ist kein Sonderweg. Es ist einfach ein ordentlicher Nachvollzug des Tarifabschlusses. Das ist aus unserer Sicht auch vollkommen richtig. Für die SPD ist es aber trotzdem mehr als ein technischer Vollzug. Wer gute Arbeit erwartet, muss auch gute Arbeit anerkennen. Das gilt für die Beschäftigten im Tarifbereich genauso wie für die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter. Deshalb ist es richtig, dass sachgerecht auf Besoldung und Versorgung übertragen wird. Was dieses Gesetz heute noch nicht leistet – die Diskussion wird uns in den kommenden Monaten noch ereilen –, ist eine umfassende Besoldungsreform; doch wir werden sie angehen müssen. Das Berliner Urteil hat ergeben, dass wir uns grundsätzlichen Fragen annähern, nämlich die der amtsangemessenen Alimentation. Das ist heute nicht erledigt. Das ist heute einfach der kurze und knackige Weg, diesen Tarifabschluss zu übertragen. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch dazu – ich weiß nicht, ob es Kollege Löffler erwähnt hat –, was es letzten Endes finanziell ausmacht. Allein für das Jahr 2026 werden wir dafür 92,3 Millionen Euro im Haushalt benötigen. Für 2027 sind das 198 Millionen Euro und für 2028 sind das 260 Millionen Euro. Diese Beiträge sind nach dem Gesetzentwurf im Haushalt bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Aber auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu: Gute öffentliche Leistung gibt es nicht zum Nulltarif. Wer funktionierende Schulen, eine leistungsfähige Justiz, eine gute Polizei und eine moderne Verwaltung will, muss auch bereit sein, die Menschen im Staatsdienst ordentlich zu bezahlen. Gleichzeitig bleibt es unsere Aufgabe – wir haben heute Morgen schon darüber diskutiert –, mit öffentlichen Mitteln verantwortungsvoll umzugehen. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, den Mitgliedern des HFA für die schnelle und unkomplizierte Umsetzung zu danken. Das bringt uns nun in die Situation, dass wir nach den Sommerferien – wie das Ministerium uns bestätigt hat – zeitnah zur Auszahlung kommen können. Auch das gehört zum Respekt und zur Verlässlichkeit. Das zeichnet uns als guten Arbeitgeber und den Freistaat Sachsen aus. Dabei möchte ich es belassen. Wir als SPD-Fraktion werden selbstverständlich dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und hoffen auf eine schnelle Übertragung des Ergebnisses. (Beifall CDU und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Pfeil sprach für die Fraktion der SPD. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Mayer; bitte schön.

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