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Andreas Nowak

CDU 26.03.2026 Sitzungen 8/27

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Meier, wenn man Ihnen so zuhört, dann könnte man auf den Gedanken kommen: überall Tempo 30 einrichten, dann wird alles gut. – Es geht nicht um Tempolimits überall, sondern es geht um angemessene Geschwindigkeit. Das sagen übrigens auch die Unfallforscher der Versicherer. Dort, wo Unfallschwerpunkte sind und vulnerable Gruppen gehäuft auftreten, kann heute schon Tempo 30 angeordnet werden. Es wird auch schon gemacht. In Leipzig, meiner Heimatstadt, sind zwei Drittel aller Straßen schon mit Tempo 30 versehen. Insofern ist das nicht das einzige Mittel, um mehr Verkehrssicherheit zu erzielen. Schauen wir einmal auf den vorliegenden Antrag. Dieser sieht auf den ersten Blick hervorragend aus: mehr Verkehrssicherheit, Vision Zero, dramatische Unfallgetötetenund Verletztenzahlen. Selbstverständlich muss die Staatsregierung erst mit dem Blaulicht zum Handeln gezwungen werden, weil sie bei der Verkehrssicherheitsarbeit tief und fest schläft und keinerlei eigene Aktivität entfaltet. Auf diese Gedanken könnte man kommen, wenn man den Antrag liest und Ihnen gerade zugehört hat – aber so einfach ist es nicht. Das beginnt schon unter Punkt I. Dort sind unter den Punkten 1. bis 3. allgemeine Formulierungen enthalten, die wohl jeder hier im Hohen Hause unterschreiben kann. Selbstverständlich ist jeder Verkehrsunfall einer zu viel. Selbstverständlich ist jeder Verletzte, jeder Schwerverletzte und jeder Getötete einer zu viel. Selbstverständlich sind Kinder im Straßenverkehr in besonderem Maße gefährdet. Das gilt aber nicht nur im Freistaat Sachsen. Wenn man den von Ihnen angeführten Kinderunfallatlas einmal genauer studiert, dann macht man interessante Feststellungen. Die Zahlen in Sachsen können nicht zufriedenstellen; das ist unbenommen. Aber im Vergleich mit anderen Bundesländern gibt es gerade in diesem Bereich kaum Bewegungen unter den Ländern an sich. Es gibt aber Bewegungen bei den absoluten Zahlen. Wenn man sich die Jahre 2001 bis 2005, 2010 bis 2014 und 2020 bis 2024 anschaut, dann sind dort sieben, acht und acht der 16 Bundesländer in diesem mittel- bis dunkelroten Bereich, in dem die Unfallzahlen mittel bis hoch sind. Das ist also kein rein sächsisches Problem, es betrifft sehr viele Bundesländer. Damit sind wir bei einem sehr relevanten Punkt der Verkehrsunfallstatistik. Sie bewegt sich in ganz Deutschland seit vielen Jahren nach unten, schwankt aber in einzelnen Jahren zwischen den Bundesländern, allerdings selten bis nie mit wirklich hohen Amplituden. Ich habe eine Weile darüber nachgedacht, warum Sie den Antrag gerade jetzt stellen. Vielleicht hat es damit zu tun, dass Sie sich überlegt haben, dass der Nowak von der CDU im Ehrenamt Präsident der Landesverkehrswacht ist und deshalb nicht gegen diesen Antrag sprechen kann. (Zuruf Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE) Sie haben sich in diesem Fall geirrt. Die statistischen Zahlen sind nur ein Grund dagegen. Ein anderer ist praktisches Regierungshandwerk. Darauf komme ich gleich noch einmal zurück. Zunächst zu den von Ihnen bemühten Statistiken: Die Zahlen der Verkehrsunfallstatistik präsentiert das SMI jedes Jahr in der Öffentlichkeit. Da haben wir höchst unterschiedliche Zahlen erlebt. In dem einen Jahr ging es deutlich nach unten, im nächsten Jahr wieder deutlich nach oben. In anderen Bundesländern lief es in der Zeit genau andersherum. Manchmal geht es auch seitwärts. Die Landesverkehrswacht steht in engem Austausch mit der Polizei und vor allem mit der Verkehrsunfallforschung der TU Dresden. Auch dazu sage ich gleich mehr. Kontakt mit den Forschern ist in der Verkehrswachtfamilie ohnehin besonders wichtig. Auch auf Bundesebene ist der eben erwähnte wissenschaftliche Austausch zwischen der Deutschen Verkehrswacht und der Unfallforschung der Versicherer seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, eng und vertrauensvoll. Beide Forschungseinrichtungen sind auch personell mit dem Verband verbunden. Dennoch ist bis heute nicht erforscht, warum es in dem einen Jahr in dem einen Bundesland nach unten geht und im nächsten Jahr wieder nach oben, oder es bleibt unten und steigt erst später. Die Forscher haben dazu bislang keine stabilen Erkenntnisse. Das ist immer noch ein Feld der Verkehrsunfallforschung, das weiter beackert werden muss. Der Alarmismus, den dieser Antrag atmet, ist an dieser Stelle nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierend, weil es diese nicht gibt. Außerdem gehen die Zahlen insgesamt nach unten. Durch mehr Verkehrssicherheitsarbeit, die Entschärfung von Unfallstellen, Forschung und bessere Infrastruktur ist die Verkehrssicherheit seit den 1990er-Jahren dramatisch gestiegen. Das zeigen allein schon die Zahlen der letzten 20 Jahre. Wenn wir uns den Kinderunfallatlas anschauen, dann weist er für den Freistaat Sachsen im Zeitraum 2001 bis 2005 in der Kategorie SP – das sind schwer verletzte oder getötete Personen – einen Wert von 95,6 je 100 000 Kinder aus. Zehn Jahre später sind es 67,8 und weitere zehn Jahre später – das ist der Zeitraum 2020 bis 2024 – liegt der Wert bei 44,9. (Zuruf Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE) Das ist deutlich weniger als die Hälfte der Betroffenen von vor 20 Jahren. Das erwähnen Sie alles nicht. Diese Entwicklung sehen wir übrigens auch bei den generellen Verletztenzahlen jenseits der Kinder und Jugendlichen. Auch da geht es in all den Jahren um über die Hälfte nach unten. Verstehen Sie mich nicht falsch: Jeder Verletzte und jeder Getötete ist einer zu viel. Aber dieses dramatische Gemälde, das Sie hier in der Formulierung des Antrags malen, dass die Staatsregierung nichts mache, entspricht nicht der Realität. Wir sind in den letzten 20 Jahren bei der Verkehrssicherheit dramatisch vorangekommen und besser geworden. Das gilt übrigens für alle Bundesländer. Es gibt auch keinen Anstieg der Zahlen durch weniger Haushaltsmittel im aktuellen Doppelhaushalt, was übrigens mit Bezug auf die Mittel der Verkehrssicherheitsarbeit im Kinder- und Jugendbereich und auch bei den präventiven Mitteln zur Verkehrssicherheit und für Verkehrssicherheitsaktionen gar nicht stimmt. (Zuruf Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE) Hier wurde nichts auf null gefahren. Es wird vielmehr weiter die landesweit einheitliche Radfahrausbildung im SMK-Haushalt abgebildet. Es sind die Programme im SMIL – das war früher SMWA – für die Verkehrssicherheitsarbeit unverändert fortgeführt worden. Die Ersatzbeschaffung für die Kinder- und Jugendverkehrsschulen im Bereich des SMI ist zwar im Haushaltsansatz weniger geworden, aber durch die Bewirtschaftung sind letztere am Ende – vollständig beantragt – auch bewilligt worden. Das im vorletzten Doppelhaushalt im Rahmen des Parlamentsverfahrens angesetzte Pilotprojekt zur Weiterführung der Radfahrausbildung in der Sekundarstufe I ist durch gemeinsame Anstrengungen ebenfalls nicht eingestellt worden. Auch hier lohnt übrigens ein Blick auf den Bundesländervergleich. Als im Jahr 2022 die Deutsche Verkehrswacht auf der Jahreshauptversammlung in Mainz einen Grundsatzbeschluss zu dieser Radfahrausbildung in der Sekundarstufe I gefasst hat, gab es zwei Bundesländer, die sich auf den Weg gemacht haben, die Dinge umzusetzen und mit Pilotprojekten zu starten: Baden-Württemberg und der Freistaat Sachsen. In Baden-Württemberg wurde das Pilotprojekt an acht Schulen durchgeführt. Wir in Sachsen haben über 80 Schulen – Sie haben richtig gehört – in dieses Pilotprojekt eingebunden. Wir hätten noch viel mehr einbeziehen können, weil der Andrang so groß war. Ohne die Unterstützung aus dem sächsischen Landeshaushalt wäre aber kein einziger Schüler in den Genuss dieser Ausbildung gekommen. Die Herausforderung wird nun aber sein, das zu verstetigen. Ich bin dem SMIL und speziell Staatsministerin Kraushaar sehr dankbar, dass sie 2025 Mittel und Wege gefunden hat und für die kommenden Zeiten nach Mitteln und Wegen suchen will, und zwar zusätzlich zu dem, was wir als Landesverkehrswacht versuchen, mit Drittmitteln selbst auf den Weg zu bringen. Mittlerweile hat übrigens die hessische Regierung in Aussicht gestellt, dass dieser Teil der Radfahrausbildung Lehrplaninhalt werden könnte. Ich bin der Auffassung, dass man das durchaus auch für Sachsen überlegen könnte. In der Grundschule ist es bereits Lehrplaninhalt. Es gibt für junge Menschen in diesem Alter genau zwei wirklich sicherheitsrelevante Ausbildungen. Jeder sollte ordentlich schwimmen können, und jeder muss die Verkehrsregeln beherrschen und anständig Rad fahren können. Insofern ist Ihr Punkt I. 4. mindestens so formuliert, dass er die Anstrengungen der Staatsregierung in dem Bereich verkürzt darstellt. Damit komme ich auf die Zahl der getöteten Verkehrsunfallopfer zurück. Ich sage es noch einmal: Jeder Verkehrstote, jeder Schwerverletzte ist einer zu viel. Aber die Formulierung unter I. 2., die Zahl sei zwar rückläufig, aber besorgniserregend hoch, verzerrt dann doch das Bild. Besorgniserregend hoch ist es auch, wenn nur ein einziger Mensch im Straßenverkehr stirbt. In der Realität haben sich die Zahlen im letzten Jahr aber um ein Viertel reduziert. Das erwähnen Sie nicht, denn es passt nicht in dieses Dramabild. Damit komme ich zu Ihrem Punkt mit den Unfallkommissionen. Sie erwähnen dabei nicht, dass es im Freistaat Sachsen eine Unfallforschung gibt, die aus staatlichen Mitteln finanziert wird und die es so in Deutschland allenfalls noch im Raum Hannover ein zweites Mal gibt, wenn überhaupt. Diese Verkehrsunfallforschung der TU Dresden rückt regelmäßig bei jedem Unfall mit Personenschaden aus und fährt unter Sondersignal, um möglichst schnell und zeitnah am Unfallort einzutreffen. Die Forscher beschränken sich dann nicht auf die Unfallaufnahme vor Ort, sondern verfolgen ihre Fälle über die Krankenhäuser bis zur Genesung der Verletzten, um genau ermitteln zu können, wie die Abläufe sind. Dabei werden sehr valide Daten erhoben. Diese sind valider als die Daten, die die Unfallforschung der Versicherer erheben kann, weil diese nur nach Aktenlage operiert. Beide Institutionen sind aber sehr wichtige Partner für staatliche Stellen und für die Verkehrssicherheitsarbeit. Wir selbst haben darüber hinaus einen Beirat gegründet. Hier gibt es externe Fachleute und Verkehrswächter. Das ist eine Aufgabe für die Breite der Gesellschaft. Das ist ein bürgerschaftliches Engagement, das hier gefragt ist. Neben ADAC, TÜV und DEKRA, der Verkehrsunfallforschung und der Polizei sind dort Leute engagiert, die sich Gedanken machen, wie die Verkehrssicherheitsarbeit im Freistaat Sachsen vorangehen kann. Der Haushalt der Sächsischen Staatsregierung unterstützt das Ganze. Alle gemeinsam arbeiten für das Ziel der Vision Zero. Das wird durch diese Haushaltsmittel unterstützt. Damit bin ich beim Handwerklichen. Frau Kollegin Meier, Sie sind Staatsministerin a. D. und müssten eigentlich genau wissen, wie das mit Anträgen in einer Koalition läuft, die haushaltsrelevant sind. Dieser Antrag ist haushaltsrelevant. (Zurufe Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Rico Gebhardt, Die Linke) Das zeigen alle Punkte unter II. Sie wissen genau, dass in einer Regierungskoalition in der Phase der Haushaltsaufstellung keine Anträge beschlossen werden, die den Haushalt binden, bevor nicht mindestens das Aufstellungsverfahren regierungsseitig abgeschlossen ist und der Entwurf dem Landtag übermittelt wurde. Dieser Prozess läuft gerade. Es kann und wird Sie daher nicht verwundern, dass wir als Koalition Ihrem Antrag heute nicht zustimmen können, und wenn wir auf den aktuellen Haushalt schauen, haben Sie dem 2025/2026 zugestimmt. Ich erinnere mich aber nicht, dass die Verkehrssicherheit in den Verhandlungen an der Stelle eine zentrale Rolle gespielt hätte. (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke –

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