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Nam Duy Nguyen

Die Linke 26.03.2026 Sitzungen 8/27

Werter Präsident! Werte Abgeordnete! Der Antrag trägt den Titel „Mitbestimmung und Transparenz für Bürger und Gemeinden stärken“. Es ist die Rede von einer demokratischen und sozial ausgewogenen Migrationspolitik, von humanitärer Verantwortung, und ja, Sie schreiben sogar, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger freiwillig und solidarisch für Geflüchtete engagieren. Man könnte also denken, dieser Antrag will genau dieses Engagement stärken. Aber Fehlanzeige, genau das wollen Sie vom BSW nicht. Stattdessen konstruieren Sie ein Szenario diffuser Spannungen rund um Erstaufnahmeeinrichtungen und greifen dabei auf einen Begriff zurück, den wir aus ganz anderen politischen Zusammenhängen kennen, die sogenannte Belastungsgrenze. Das führt mich zum ersten Punkt. Dieser Begriff mutet sachlich an, fast wissenschaftlich. Aber er ist genau das nicht. In der sozialwissenschaftlichen Forschung gibt es keine objektive, messbare Belastungsgrenze von Gemeinden durch Migration. Was es gibt, sind Fragen von Infrastruktur, Ressourcen, Wohnraum, Personal, sozialer Absicherung. Oder anders gesagt: Nicht die Zahl der Menschen ist das Problem, sondern die politische Entscheidung, ob Kommunen ausreichend ausgestattet werden oder nicht. Natürlich existiert Zurückhaltung, natürlich gibt es Voreingenommenheit von Menschen vor Ort gegenüber Geflüchteten. Dabei machen wir uns nichts vor. Hätte man in der Vergangenheit politisch dafür sorgen können, dass es mehr Begegnung, mehr Zusammenkommen, mehr Austausch gibt, um genau diese Unsicherheit abzubauen? Ja, das hätte man machen können. Wird das gerade ausreichend gemacht? Nein, und das ist in unseren Augen das Problem. Wer von Belastungsgrenzen spricht, verschiebt die Debatte weg von politischen Versäumnissen hin zu vermeintlich unauflösbaren Spannungen zwischen den Menschen selbst. (Beifall Die Linke) Kommen wir zu dem zweiten Punkt – darauf sind meine Vorrednerinnen und Vorredner schon eingegangen –, die ein Stück weit willkürlich in den Raum gestellten Prozentzahlen. Sie sprechen von 1 %, in Ausnahmefällen von 3 %. Ich frage mich ehrlich: Woher kommen diese Zahlen eigentlich? Also warum nicht 0,5 %? Warum nicht 2,7 %? Gibt es irgendeine empirische Grundlage oder nachvollziehbare Herleitung? Oder klang es einfach nur plausibel genug, um es in den Antrag zu schreiben? Wenn wir dieses Zahlenspiel ernst nehmen und es mit der Realität abgleichen, sehen wir: In Leipzig liegt der Anteil von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen bei 0,09 %, in Dresden bei rund 0,08 %, in Chemnitz bei etwa 0,36 %, also überall weit unterhalb Ihrer angeblichen Grenze. Das einzige Beispiel, das überhaupt in die Nähe Ihrer Zahlen kommt, ist Schneeberg. Dort sprechen wir von einer Einrichtung außerhalb der Stadt auf dem Gelände einer Polizeifachschule. Die eigentliche Frage wäre also: Warum werden Menschen so untergebracht? Warum gibt es solche isolierten Standorte überhaupt? Aber anstatt sich darüber eine Platte zu machen, um die realen Probleme vor Ort anzugehen – menschenwürdige Unterbringung, dezentrale Strukturen, Integration vor Ort im Dialog mit den Menschen vor Ort –, kommen Sie mit abstrakten Obergrenzen und Zahlen um die Ecke, die weder etwas erklären noch etwas lösen. Seitdem ich hier im Landtag bin, werte Kollegen vom BSW, spielen Sie genau dieses Spiel mit: zu viel, zu viel, zu viel. Solche Debatten tragen nicht zu Lösungen bei. Sie selbst sprechen immer von den Fluchtursachen, Krieg, Gewalt und Zerstörung, verschuldet auch durch deutsche Waffen. Wenn Sie den Gedanken einmal ordentlich zu Ende führen würden, dann wüssten Sie auch, dass kein Asylgesetz Flucht verhindern wird, dass Menschen, die vor untragbaren Umständen fliehen, auf der Suche nach etwas mehr Würde und etwas mehr Gerechtigkeit sind. Deshalb hilft dieser Antrag in unseren Augen keiner Kommune. Er verbessert keine Integration, er schafft keine einzige menschenwürdige Unterkunft – weder für die Geflüchteten noch für irgendjemand anderen. Deshalb können wir dem Antrag in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen, sind aber mit der Überweisung einverstanden. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke den Abg. Nguyen. Besteht bei einer Fraktion Bedarf nach einer zweiten Runde? – Das kann ich nicht erkennen. Dann hat jetzt Herr Staatsminister das Wort; bitte.

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