landtag.sachsen.de ↗

Albrecht Pallas

SPD 26.03.2026 Sitzungen 8/27

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die meisten von uns erinnern sich bestimmt noch sehr gut an 2015, als in kürzester Zeit eine große Zahl Geflüchteter bei uns ankam. Über Nacht mussten Turnhallen, frühere Märkte oder leerstehende Hotels in Notunterkünfte umgewandelt werden, damit nicht massenhaft Menschen unter freiem Himmel schlafen mussten. Häufig erfuhren damals die betroffenen Kommunen und ihre Bürgermeister erst davon, als THW und DRK bereits begannen, eine Notunterkunft zu errichten. Andererseits erklärten sich damals zahlreiche Menschen bereit, den Ankommenden zur Seite zu stehen – offen, engagiert, hilfsbereit. Doch so schön diese ersten Reaktionen waren, so zeigte sich doch auch, dass die Unterbringung und Integration von Geflüchteten nichts ist, was man beiläufig erledigen kann. Der Freistaat Sachsen hat aus dieser Erfahrung heraus die Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen so gestaltet, dass immer eine gewisse Zahl an Plätzen verfügbar ist, um Schwankungen ausgleichen zu können. Die EAE sind im Freistaat verteilt, und die Lage in den Kommunen ist nur eingeschränkt vergleichbar. Der eine Ort hat vielleicht eine aktivere Stadtgesellschaft als der andere und kann deshalb wirksamer integrieren. Hier bringt es nichts, die Kommunen über einen Kamm zu scheren. Es bedarf klug abgestimmter und gut koordinierter Konzepte. Daran zeigen sich die Probleme des vorliegenden Antrags, wie er jetzt ist; denn anstatt auf eine konstruktive Verbesserung des eingespielten Systems der Zuweisung von Asylsuchenden zu zielen, bleibt der Antrag bei drei relativ dünnen Ideen stehen. Zum einen sind die vorgeschlagenen Prozentregelungen willkürlich gezogen und somit realitätsfremde Antworten auf Fragen, bei denen mehr als nur die numerische Größe einer Kommune beachtet werden muss. Zum anderen werden die Kosten für die Sanierung und den Betrieb der Unterkünfte bereits heute von Bund und Ländern übernommen, weshalb eine finanzielle Kompensation in Höhe der Kauf- und Sanierungskosten keinen Effekt hätte. Drittens brauchen wir nach der Erfahrung aus dem Jahr 2015 einen kooperativen Ansatz zwischen dem Freistaat Sachsen und den Kommunen. Ein einseitiges Vetorecht birgt die Gefahr, dass der Freistaat entweder seinen Aufgaben nicht nachkommt oder sich gegen betroffene Kommunen stellen müsste und damit die Frontstellung zwischen den Ebenen noch verstärkt wird. Damit würde das torpediert, worauf es eigentlich ankommt, nämlich eine schnelle und menschenwürdige Aufnahme von Migrantinnen und Migranten in der Erstaufnahme, damit das Asylverfahren schnell durchlaufen werden und die Integration der zu uns kommenden Menschen beginnen kann; denn diese ist und bleibt das Ziel unseres Freistaats als Einwanderungsland. Meine Damen und Herren, die Debatte in Deutschland über Migration läuft schief, denn leider stelle ich fest, dass die aktuellen Diskussionen eher von Repressionen und Einschränkungen geprägt sind als von gelingender Integration. Ich würde mir wünschen, dass wir in der weiteren Diskussion zu diesem Antrag nicht in diese Falle tappen, sondern uns an den Zielen, die ich eben skizziert habe, ausrichten. Deshalb kann es durchaus richtig sein, über die Unterbringung von Geflüchteten und die Organisation von Erstaufnahmeeinrichtungen zu diskutieren, allerdings nicht, wenn am Ende nur verkürzte Scheinlösungen entstehen, die weder den Kommunen noch den Asylsuchenden in irgendeiner Weise helfen. Deshalb könnten wir dem Antrag heute aus fachlicher Hinsicht nicht zustimmen, der Überweisung stimmen wir aber zu. Vielen Dank. (Beifall SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Pallas, und als Nächstes hören wir für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Abg. Meier.

Alle Reden von Albrecht Pallas Protokoll ↗