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Lutz Richter

BSW 26.03.2026 Sitzungen 8/27

Über die weltpolitische Lage muss ich hier sicherlich nicht referieren. Internationale Konflikte, Krisen und Kriege lassen bereits heute erahnen, dass neue Fluchtbewegungen entstehen könnten und, um das noch einmal klar zu sagen, man kann es keinem Menschen verdenken, wenn er aus Not und Krieg flieht. Wer also die Entwicklung aufmerksam verfolgt, der weiß, dass es keine Frage des „Ob“ ist, sondern eine Frage des „Wann und in welchem Umfang“. Gerade deshalb ist es unsere Verantwortung, nicht erst zu reagieren, wenn die Situation bereits eingetreten ist, sondern jetzt vorausschauend zu handeln. Unser Antrag setzt genau an diesem Punkt an. Er verfolgt als Ziele: mehr Transparenz, mehr Mitbestimmung und eine faire Lastenverteilung für unsere Kommunen. Denn eines hat die Vergangenheit deutlich gezeigt: Wenn Entscheidungen über die Köpfe der Menschen vor Ort hinweg getroffen werden, entstehen Misstrauen, Spannung und mindestens gesellschaftliche Auseinandersetzungen. Genau das beschreibt auch unser Antrag. Die bisherige Praxis hat vielerorts zu Unverständnis und Konflikten geführt, weil Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen nicht ausreichend einbezogen wurden. Wir sagen: Das darf an dieser Stelle nicht so bleiben. Wer funktionierende Migrationspolitik möchte, braucht Akzeptanz vor Ort. (Beifall BSW) Diese Akzeptanz entsteht nur dann, wenn Menschen beteiligt werden: frühzeitig, transparent und verbindlich. Deshalb schlagen wir unter anderem erstens für die Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen eine Kopplung von Unterzubringenden an die Einwohnerzahl der betreffenden Gemeinde vor, zweitens echte Mitentscheidungsrechte für Kommunen, insbesondere bei Großeinrichtungen, und drittens eine verlässliche finanzielle Kompensation für die Gemeinden. Es ist schlicht eine Frage der Gerechtigkeit, dass derjenige, der diese Last trägt, auch mitentscheiden darf und finanziell am Ende nicht alleingelassen wird, so wie das in den letzten Jahren immer war. (Beifall BSW) Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich einen Punkt ganz deutlich benennen: Dieser Antrag richtet sich nicht gegen geflüchtete Menschen. Es ist ein Antrag für funktionierende Strukturen. Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung, aber Humanität und Ordnung gehören eben zusammen. Wenn Strukturen überlastet sind, leidet am Ende alles, die Integration, die gesellschaftliche Akzeptanz und auch die Situation der geflüchteten Menschen selbst. Genau hier liegt der Kern unseres Anliegens. Was wir nie wieder erleben wollen, ist eine Überlastung der kommunalen Ebene, weder finanziell noch gesellschaftlich. (Beifall BSW) Kommunen sind das Rückgrat unseres Staates. Sie alle haben heute Vormittag ein Loblied auf die kommunale Familie gesungen. An dieser Stelle könnte man liefern, denn in der Kommune entscheidet sich, ob und wie das Zusammenleben organisiert werden kann. Wenn wir unsere Städte und Gemeinden überfordern, gefährden wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ich will noch zwei Fragen beantworten, die Sie sich vielleicht beim Lesen des Antrages gestellt haben. Erstens. Engt der Antrag die Handlungsoptionen des Innenministeriums ein? Das ist so. Ja, das tut er. Zweitens. Macht er die Aufnahme von Geflüchteten, die hier ankommen, unmöglich? Nein, das tut er nicht. Dennoch wollen wir den Antrag heute nicht beschließen. Sehr geehrter Herr Präsident! Wir bitten deshalb um Überweisung des Antrages in den Innenausschuss. Wir wollen den Antrag dort gern anhören. Wir wollen eine fundierte, fachlich unterlegte Weiterentwicklung des Themas. Einige Fragen sind auch für uns noch offen. Wie genau gestalten wir Beteiligungsrechte rechtssicher in der Kommune? Wie definieren wir tragfähige Belastungsgrenzen? Wie organisieren wir eine faire Finanzierung zwischen Land und Kommunen? Wie stellen wir sicher, dass wir, wenn der Fall eintritt, schnell und dennoch geordnet handeln können? Diese Fragen lassen sich nicht in einer einmaligen Debatte heute abschließend klären. Wir brauchen noch fachliche Expertise, Erfahrung aus der Praxis und eine gründliche Anhörung der betroffenen Akteure. Dort könnten Kommunen, Wissenschaft, Verwaltung und Praxis ihre Perspektiven einbringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um die Frage, wie wir unser Land auf eine mögliche zukünftige Herausforderung vorbereiten. Das wollen wir mit der notwendigen Sorgfalt tun, aber in Anbetracht der Situation auf dem Globus und den erwartbaren Folgen auch nicht auf die lange Bank schieben. Ich will es heute für die BSW-Fraktion bei einer Rederunde belassen und freue mich auf die weitere Debatte, heute und in den anderen Gremien. Ich glaube, dass es richtig ist, den Versuch zu unternehmen, die Situation in unseren Städten und Gemeinden, da wo es möglich ist, zu entschärfen. Auch was das betrifft, sollten wir alle das Interesse haben, dass sich 2015 nicht in dieser Form wiederholt. Das aber wiederum wird nur gelingen, wenn wir uns Regeln geben, die die Situation ordnen und damit auch für die kommunale Ebene planbarer machen. Wir sollten die Zeiten hinter uns lassen, in der wir als Freistaat sagen: Wie, wann und wo die Erstaufnahmeeinrichtungen eröffnet werden, geht euch als kommunale Ebene nichts an. Für heute bitte ich um Überweisung des Antrags und die weitere Debatte im Ausschuss. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Herrn Abg. Richter. Als Nächster spricht für die CDU-Fraktion Herr Abg. Wähner.

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