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Albrecht Pallas

SPD 26.03.2026 Sitzungen 8/27

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Anträge, bei denen die Fehler bereits im Titel beginnen; das ist auch heute wieder so. Wir diskutieren auf Antrag der AfD: „Messergewalt endlich als Verbrechen ahnden.“ Das insinuiert, als wäre das bisher nicht der Fall. Das ist falsch; denn schon heute erlauben die geltenden Strafgesetze gemäß §§ 211 ff. oder 223 ff. Strafgesetzbuch eine konsequente Strafverfolgung von Straftaten, bei denen Messer verwendet werden. Unser Strafrecht berücksichtigt dabei bereits die jeweiligen Umstände des entsprechenden Einzelfalls wie die Fragen, welches Körperteil verletzt wurde und welche Folgen aus der Verletzung resultieren. So werden Straftaten, bei denen es zu einer gefährlichen Körperverletzung durch die Verwendung von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen kommt – wir hörten es –, regelmäßig mit Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr bestraft. Wenn es zu einer schweren Straftat unter Verwendung eines Messers oder eines gefährlichen Gegenstandes kommt, wird die Tat entsprechend den §§ 211 ff., 223 und 224 StGB häufig sogar als versuchtes Tötungsdelikt eingestuft, bei dem ein Strafrahmen von fünf Jahren bis lebenslänglich droht. Zudem verfolgen die Staatsanwaltschaften Messerstraftaten zügig und die Gerichte urteilen gemäß der Gewaltenteilung unabhängig, sodass die bestehenden Mechanismen bereits heute eine angemessene Ahndung sicherstellen. Herr Dr. Keiler, auch das Beispiel der Gewaltstraftat in der Dresdner Straßenbahn mit dem jungen Mann, der dort andere Personen geschützt hat, das Sie hier anführten, eignet sich nicht als Beispiel, um Ihren Ansatz zu untermauern, sondern es zeigt ja gerade, dass unser Strafrechtssystem funktioniert. Die existierende Rechtsgrundlage ist aus unserer Sicht ausreichend, weshalb eine Strafrechtsanpassung nicht notwendig ist. Es ist auch keine Rechtslücke, wie bei anderen digitalen Gewaltformen, die gerade zu Recht diskutiert wird. Die Fehler des vorliegenden Antrags begrenzen sich aber nicht allein auf den äußerst dürftigen Beschlussteil, sondern gehen noch weiter. So wird in der Begründung von einer generalpräventiven Wirkung gesprochen, welche eine höhere Mindeststrafe nach sich ziehen würde. Das ist ebenfalls fachlich falsch. Kriminologische Untersuchungen kamen bereits zum wiederholten Mal zu der Erkenntnis, dass zum einen ein erhoffter Abschreckungseffekt durch hohe Strafen bei Gewaltdelikten mit Messern in der Praxis keinerlei Wirkung zeigt. Der Grund ist einfach: Solche Straftaten geschehen häufig im Kontext situativer Eskalation als impulsive Affekthandlungen, bei denen es keine rationale Abwägung durch den Täter mehr gibt. Zum anderen lassen sich die Täter in den Fällen, in denen Messer gezielt eingesetzt werden, beispielsweise im Kontext der organisierten Kriminalität oder bei Rauschgiftkriminalität, durch eine Verschärfung in der Regel nicht abschrecken, da aufgrund der Schwere und der Vielzahl von sonstigen Delikten ein höheres Strafmaß für Messergewalt bei der Überlegung, ob man seine kriminellen Machenschaften fortsetzt, nur wenig ins Gewicht fallen dürfte. Meine Damen und Herren, um eines ganz klar zu sagen: Es ist ein ernstes Problem, dass Gewaltstraftaten mit Messern in unserem Land ansteigen, und wir müssen dem begegnen. Aber wie? Sicher nicht nur mit wirkungslosen Strafrechtsverschärfungen; wir müssen tatsächlich einen Effekt erzielen. Dafür brauchen wir an erster Stelle Aufklärung, Prävention und Hilfe. Es gilt, den potenziellen Tätern Alternativen zum Messergebrauch aufzuzeigen, sei es durch soziale Arbeit, gerichtlich angeordnete Antiaggressionskurse oder Angebote für die Opfer von Gewalt, beispielsweise Therapien zur Traumabewältigung. Denn häufig werden diejenigen, die selbst schon Gewalt erfahren mussten, später selbst zu Tätern. Auch simple Dinge wie Sportprogramme können für einen relevanten Teil der Täter Auswege bieten. Denn in neun von zehn Fällen sind in Sachsen Männer die Täter, und in über 30 % der Fälle sind sie unter 21 Jahre alt. Sinnstiftende körperliche Tätigkeiten könnten dafür Auswege bieten, bei denen Werte wie Fairness und Frustrationstoleranz lebensnah vermittelt werden. Hinzu kommt, dass in vielen Fällen, bei denen es zu Straftaten mit Messern kommt, häufig weitere soziale und psychologische Faktoren wie psychische Erkrankungen und Belastungen, Eskalationsdynamiken in sozialen Nähebeziehungen oder ein missbräuchlicher Substanzkonsum eine erhebliche Rolle spielen. Es gilt also, im Vorfeld der Straftat aktiv zu werden und zu verhindern, dass Menschen überhaupt zu Tätern werden, anstatt mit pauschalen Scheinlösungen den Menschen in unserem Land ein leeres Sicherheitsversprechen zu verkaufen, das in der Praxis keinerlei Wirkungen entfaltet. (Beifall SPD und BÜNDNISGRÜNE) Wir lehnen den vorliegenden Antrag deshalb ab und sprechen uns stattdessen für seriöse und umfassende Lösungen dieses ernsten und komplexen Problems aus. Vielen Dank. (Beifall SPD und Martin Modschiedler, CDU –

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