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Martin Modschiedler

CDU 26.03.2026 Sitzungen 8/27

Sie wollen eine Bundesratsinitiative, genau. Aber auch hier gibt es eine Aufgabenteilung. Der Bundesrat kann daran beteiligt werden und Entscheidungen können fachlich über den Bundesrat eingebracht werden. Aber wer trifft denn inhaltlich die Entscheidungen? Wer ist denn dafür zuständig? Das ist doch das Plenum des Deutschen Bundestags. Das sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, so wie wir Abgeordnete des Sächsischen Landtags sind. Lassen Sie doch jeden erst einmal seine Arbeit selbst machen. Sie haben Vertreter der AfD, CDU und GRÜNEN im Bundestag sitzen; es sind alle da. Aber wir glauben im Freistaat Sachsen – weil Sie das gerade für wichtig halten –, dass wir uns in die Angelegenheiten des Deutschen Bundestags reinhängen sollen. Ich möchte auch nicht, dass wir im Sächsischen Landtag den Auftrag von oben bekommen: Bitte ändert doch einmal das Gesetz; wir halten das für eine tolle Arbeit. Wie gestalten wir denn nun unsere Gesetze? Das ist das nächste Thema, in das Sie eminent eingreifen. Aus den Erfahrungen der letzten Jahrhunderte haben wir von den Vätern und Müttern unseres modernen Rechtsstaates ins Stammbuch geschrieben bekommen, dass wir eine Rahmengesetzgebung erlassen und dass diese Rahmengesetzgebung durch die Rechtsprechung der Gerichte – also durch die Richterinnen und Richter im Einzelfall – mit Leben erfüllt wird. Wir setzen einen Rahmen. Ausgefüllt wird er durch die Rechtsprechung, also die Richterinnen und Richter vor Ort. Der Gesetzgeber setzt den Rahmen, den Einzelfall regelt das Gericht mit einem Urteil, und das ist auch überprüfbar. Der Hintergrund ist gewesen, dass nicht jeder kleine Fall – ähnlich dem Preußischen Landrecht, mit vielen Tausend Einzelnormen – geregelt werden soll. Damit wird die Gesetzgebung übersichtlich, und das soll sie auch bleiben. Das wollen Sie nun wieder ins Gegenteil verkehren. Sie wollen, dass eine Messerattacke nunmehr als Verbrechen eingestuft wird, wie auch immer das geschehen soll, eingeordnet in den Allgemeinen Teil des StGB. Nun schauen wir uns einmal an, wie das Strafgesetzbuch funktioniert. In § 12 schaffen Sie neue Probleme. Dort ist geregelt, was ein Vergehen ist und was ein Verbrechen ist. Für ein Verbrechen beträgt die Mindeststrafe ein Jahr, das hatten Sie gesagt. Bei einem Vergehen liegt sie bei sechs Monaten oder mehr. Damit schaffen wir uns eine Riesenbaustelle, indem wir sagen: Nein, das Thema Messerattacke wird ein Verbrechen. Das wollen Sie dann irgendwo einordnen, Herr Kollege. Wir haben aber im Studium gelernt, dass man das sauber einordnen muss. Das kann ich nicht einfach für den Bund im Sächsischen Landtag machen, weil es mir gerade in mein persönliches Portfolio passt. (Jörg Urban, AfD: Kann man doch!) Wäre das nicht eher die Entscheidung des Einzelfalls, nämlich die unserer Richterinnen und Richter? Wollen wir immer wieder aufgrund momentaner Befindlichkeiten unsere Rahmengesetzgebung, die wir uns geben, mit einem Einzelfall überfrachten? Ich stehe uneingeschränkt zu unseren Verfassungen, zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und auch zu unserer Landesverfassung. Darin sind die Gewaltenteilung und die richterliche Unabhängigkeit geregelt. Sie sind nämlich eines der größten Güter unseres demokratischen Rechtsstaates. Sie schränken so die freie Entscheidung der Richterinnen und Richter ein und wollen im selben Atemzug aber Einzelfallgerechtigkeit schaffen. Das ist das Kind mit dem Bade auszuschütten, und das ist das Gegenteil von gut gemacht. Kritisieren Sie nicht immer unsere Gerichte, die in diesen schweren Zeiten ein Grundpfeiler unserer Demokratie sind. Die Richterinnen und Richter sprechen unaufgeregt, sie sprechen nur dem Gesetz unterworfen und für den Einzelfall Recht. Sie urteilen im Rahmen der Gesetze, des Strafgesetzbuches. Dieses setzt auch den Strafrahmen. Zum Verständnis: Gesetze gehen nicht vom Einzelfall aus. Genau das ist der Hintergrund. Sie sollen und können auch keine Einzelschicksale regeln. Sie können keine Strafmilderungs- und keine Strafschärfungsgründe beachten. Das sollen sie auch nicht. Sie können nicht in ein Urteil einfließen. Das machen die Richterinnen und Richter vor Ort, und das sollen sie auch weiter tun. Wenn Sie das Strafgesetzbuch des Bundes ändern wollen, dann müssen Sie es auch mit allen Konsequenzen tun, unabhängig von Gesetzeskollisionen. Sie haben selbst die Verletzungsfolgen, § 226 StGB, angesprochen. Dann müssten wir nämlich auch jedem Angeschuldigten mit Steuergeldern – das muss man sich überlegen – einen Pflichtverteidiger bestellen. Wollen wir das? Eigentlich wollen wir das nicht. Darüber haben Sie wohl nicht nachgedacht. Schade! Denn das kostet sehr viel Geld, und das braucht es nicht, weil wir die Unabhängigkeit der Gerichte haben. Wir hatten in der Vergangenheit immer wieder aufs Neue die Diskussion über Verschärfungen des StGB auch auf Bundesebene, wenn wieder zu hören war: Es ist eine Straftat passiert, das war nicht in Ordnung, das ist für die Gesellschaft nicht opportun, also müssen wir etwas tun. Ich möchte nicht zurück zu einer Lynchjustiz durch einen politisch handelnden Gesetzgeber. Ein Gericht handelt nicht politisch. (Beifall SPD, Stephan Weinrich, CDU, Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Staatsministerin Constanze Geiert) Willkommen im deutschen Recht; das ist nicht für jedermann, ich weiß. Lassen Sie uns – das ist mein Appell – die Richterinnen und Richter, die Gerichte weiterarbeiten: sachlich, ganz ruhig und vor allem – und das ist wichtig – unpolitisch. (Jörg Urban, AfD: Dagegen hat keiner etwas! Das können sie ruhig machen!) Die Gerichte haben nämlich die nötigen gesetzlichen Möglichkeiten und das nötige Handwerkszeug. Sie können es, und sie sollen es auch nutzen. Deswegen brauchen wir den Antrag weder im Bund noch im Land, um hier etwas zu ändern. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Modschiedler. Als Nächstes ist die BSW-Fraktion an der Reihe. Frau Abg. Biebrach; bitte schön.

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