Martin Modschiedler
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Messerangriffe, Herr Dr. Keiler, nehmen in Deutschland zu. Das stimmt leider. Es handelt sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem. Auch die Gewaltbereitschaft nimmt in unserer Gesellschaft zu. Die Hemmschwellen sinken. Dem müssen wir uns alle gemeinsam stellen: mit einem konsequenten Vorgehen von Polizei und Justiz, aber auch – das ist wichtig – mit Präventionsangeboten. Nun fordert der Antragsteller, dass Messerattacken von Gerichten nicht mehr nur als gefährliche Körperverletzung gewertet würden. Das würde die Bürger nicht ausreichend schützen. Deshalb fordert der Antragsteller, das Strafgesetzbuch des Bundes zu ändern und diesen Einzelfall – wo auch immer – einzuarbeiten. Was will uns der Antragsteller damit sagen? Etwa: Richter sind seiner Ansicht nach nicht in der Lage, die Bürger zu verstehen und zu schützen – so steht es in Ihrem Antrag. Oder: Die Gerichte urteilen falsch, deshalb muss unser Rechtssystem kurzerhand umgekrempelt werden. Sie möchten ein Bundesgesetz ändern. Sie möchten, da Messerattacken zugenommen haben, mit einem Einzelfall in ein Bundesgesetz eingreifen, weil es Ihnen gerade notwendig erscheint. Rahmengesetzgebung, richterliche Unabhängigkeit und das verfassungsrechtlich verbriefte Gewaltenteilungsprinzip sind Ihnen nicht so wichtig. Für mich ist das eine ganz wichtige Säule des Rechtsstaats. Ihr Ansinnen ist aber klar: Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen werden mit Messern aufgegriffen. Dagegen muss man doch einmal etwas tun. Sie erwecken den Eindruck, die Gerichte seien dazu da, den persönlichen und politischen Willen der Bürgerinnen und Bürger einfach umzusetzen. Nein, Herr Dr. Keiler, das ist falsch. Die Folgen kennen wir. Frau Staatsministerin der Justiz hatte es damals im Sachsen-Monitor bereits vorgetragen: Ein Großteil der Bevölkerung ist der Auffassung, dass man Gesetze, die man persönlich nicht gut und nicht richtig findet, auch nicht befolgen müsse. So steht es im Sachsen-Monitor. Herr Dr. Keiler, die Geister, die ich rief, werde ich irgendwann nicht mehr los. Sie instrumentalisieren nämlich dieses Problem, das unstreitig immer schlimmer geworden ist. Doch die entscheidende Frage lautet: Wie möchten Sie dieses Thema angehen? Anders gefragt: Welches juristische Handwerkszeug werden wir nun verwenden? In Ihrer Fraktion sitzen so viele Kollegen mit fundiertem juristischem Sachverstand. (Laura Stellbrink, SPD: Na ja!) Sie auch. Wir arbeiten im Verfassungs- und Rechtsausschuss mit diesem Fachwissen und eben diesem Handwerkszeug an juristischen Lösungen. Warum aber haben Sie in Ihrer Fraktion der AfD gerade beim erlassen dieses Antrags jedweden Sachverstand außer Acht gelassen? Das verstehe ich nicht. (Beifall CDU, SPD und Staatsministerin Constanze Geiert) Nur, um dem Volk nach dem Mund zu reden? „Ach, das ist jetzt alles riskant und gefährlich.“ Ich finde, dieser Antrag ist verdammt riskant. Schauen wir uns unser deutsches föderales Rechtssystem an. Wir haben in Deutschland Bundesgesetze und Landesgesetze. Das Strafgesetzbuch ist bekanntlich ein Bundesgesetz. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein?!) – Ja, wir fangen einmal unten an. Bundesgesetz. Landesgesetz. Für das StGB ist ganz klar nach unserem Grundgesetz der Bund zuständig. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Verrückte Sache!) Die Änderungen, die in dem Bundesgesetz vorgenommen werden sollen, trifft der Deutsche Bundestag. (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD, steht am Mikrofon.) Der Bundesrat kann hierbei involviert werden. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Modschiedler, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
