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Christian Hartmann

CDU 26.03.2026 Sitzungen 8/27

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bitte um Verständnis, dass ich bei diesem Thema die Fakten, die ich heute vorzutragen habe, auch in Gänze vortragen werde. Ich beginne, Herr Peschel, erst einmal mit einer Korrektur. Der Stellenplan des Freistaates Sachsen wies im Jahre 2018 89 320 Stellen und im Jahr 2026 96 109 Stellen aus. Das ist das, was dieses Hohe Haus zu verantworten hat und was in die Zuständigkeit der Sächsischen Staatsregierung hineinfällt. Wo auch immer Sie Ihre 200 000 und 221 000 herhaben, das wäre noch einmal eine interessante bilaterale Betrachtung wert. (Beifall CDU) Unabhängig von der Tatsache der veränderten Zahlen haben Sie recht mit der Zielsetzung bzw. der Notwendigkeit eines Stellenabbaus. Ich komme zurück zum Thema Kommunen. Kommunale Selbstverwaltung darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Sie muss im Alltag spürbar sein. Das heißt: weniger Detailvorgaben, mehr Ermessenspielräume, mehr Möglichkeiten zur Prioritätensetzung vor Ort. Nicht jede Entscheidung muss zentral vorgegeben werden. Nicht jede Lebenslage braucht ein Regelwerk von oben. Denn am Ende kennen die Kommunen ihre Lage selbst. Sie wissen, wo der Schuh drückt, Sie wissen oft auch am besten, welche Lösungen vor Ort tragfähig sind. Eingebettet in einen Rahmenplan in der Verantwortung des Freistaates, der die ganzheitliche Entwicklung des Landes im Blick hat, ist dabei mehr eigener Gestaltungsspielraum möglich, wenn wir bereit sind, gemeinsam mehr Freiheit in Verantwortung zu wagen. Wir brauchen eine neue Aufstellung der Förderlandschaft. Viele kommunale Förderverfahren sind zu kompliziert, zu kleinteilig und zu personalintensiv. Deshalb braucht es eine Förderpraxis, die einfacher, digitaler und pauschalisiert ist. Das heißt ganz klar: weniger Miniprogramme, mehr Übersicht, mehr Standardisierung und mehr digitale Verfahren. Das entlastet die Verwaltung und schafft auch neue Kapazitäten vor Ort. Wer gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land will, der muss sich als Erstes um die Handlungsfähigkeit der kommunalen Ebene kümmern. Und im Gegensatz zu dem, was in der letzten Zeit angedeutet wurde, haben wir auch im jüngsten Haushalt einiges getan. Das FAG 2025/2026 hat nicht nur die Stundung von Abrechnungsverträgen vorgesehen, sondern es ist eine Investpauschale für die kreisangehörigen Gemeinden aufgenommen worden, sowie jährliche Mittel für Landkreise und kreisfreie Städte zusätzlich, vorranging für die Sozialausgaben, um sie zu entlasten. Natürlich reicht das nicht. Der Grund ist die Frage: Wer übernimmt diese Standards, wenn der Bund sie bestellt? Respektive: Welche Standards folgen? Wie weit gehen die Möglichkeiten des Freistaates? Wir sagen deutlich: Hier ist einiges passiert. Auch mit dem Sachsenfonds stellen wir über das Sondervermögen des Bundes den Kommunen über viele Jahre ein erhebliches Investitionsbudget zur Verfügung. Ein großer Teil fließt in kommunale Projekte: Schulen, Kitas, Straßen und Digitalisierung. Zu einem reinen Kommunalarm kombinierbar mit dem strategischen Kommunalarm, schwerpunktmäßig für Straßen und für Schule, ergänzt um Schwerpunktthemen, die ganzheitlich betrachtet werden, einschließlich der Digitalisierung des Freistaates Sachsen und der kommunalen Ebene. Der kommunale Arm des Fonds schafft langfristige rechtsichere Investitionsmöglichkeiten, ohne den regulären Haushalt zu belasten. Er ist ein erster wichtiger Schritt, um Investitionsrückstände abzubauen und die Daseinsvorsorge vor Ort zu sichern. Zusätzlich entlastet die Staatsregierung die kommunale Ebene durch das Zweite Sächsische Bürokratieentlastungspaket mit mehr als 30 Maßnahmen, einschließlich mehr Flexibilität für die Kommunen vor Ort durch Experimentierklauseln, und wir sind in einer engen Abstimmung mit der kommunalen Ebene, dem Landkreistag und dem SSG, um die Forderung nach besseren Sozialkostenbeteiligungen an den Bund zu unterstützen. Nun zum Freistaat selbst. Natürlich müssen auch wir auf die Finanzsituation des Freistaates langfristig reagieren und sie verbessern. Sachsen kann auf Dauer nicht mehr ausgeben, als es einnimmt. Das wird Strukturreformen verlangen, und diese werden auch gelingen. Wir brauchen einen ehrlichen Blick auf Aufgaben, Struktur und Priorität. Der Kernbegriff heißt Aufgabenkritik. Der Staat muss sich fragen, was seine Kernaufgabe ist und was er leisten muss. Was kann vereinfacht werden, was kann gebündelt oder digital erledigt werden? Und: Was ist am Ende des Tages tatsächlich verzichtbar? Wir werden unsere Handlungsfähigkeit nicht dadurch sichern, dass wir immer neue Zuständigkeiten schaffen. Wir werden sie nur sichern, wenn wir sie konsequent ordnen, vereinfachen und modernisieren. Dazu gehört, meine Damen und Herren, auch die Personalentwicklung. Gerade ein Land wie Sachsen muss seine Verwaltung an die demografische Realität anpassen. Das bedeutet im Übrigen keine Geringschätzung gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Im Gegenteil: Es braucht einen leistungsfähigen

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