Albrecht Pallas
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bilder aus dem Dezember und Januar aus dem Iran erfüllten mich mit Hoffnung und Sorge zugleich – Hoffnung, dass die Proteste nach Jahrzehnten der Unterdrückung durch das MullahRegime endlich den langersehnten Wunsch des iranischen Volkes nach politischem Wandel herbeiführen könnten, doch zugleich auch Sorge und Bedrückung durch das brutale Niederschlagen der Proteste, die willkürlichen Verhaftungen, den Tod Zehntausender und die nach wie vor im Raum stehenden Massenhinrichtungen, mit denen das Regime in Teheran verzweifelt versucht, sich an der Macht zu halten. Für die SPD ist dabei klar: Wir verurteilen die systematische Gewalt, die unzähligen Menschenrechtsverletzungen und die Niederschlagung der legitimen Proteste des iranischen Volkes durch die herrschende Regierung in Teheran aufs Schärfste. Ein Regime, das sich nur mit Hilfe militärischer Gewalt, bezahlten Schlägertrupps, der landesweiten Einschränkung der Kommunikation, der Tötung Zehntausender und der Androhung abscheulichster Verbrechen an der Macht halten kann, hat keine Legitimität mehr. Wir können nur hoffen, dass die Massenproteste erfolgreich sind, damit sich die Menschen im Iran und in der ganzen Region endlich den so langersehnten Wunsch nach Frieden, Freiheit und wirtschaftlichem Wohlstand erfüllen können. Darum begrüßen wir als SPD-Fraktion auch die Verhängung gezielter Sanktionen gegen das Regime und die Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation durch die Europäische Union. Hier wurden auf der richtigen Ebene die richtigen Entscheidungen getroffen, um die europäische Verbundenheit mit den Protesten gegen das mörderische Regime aufzuzeigen. Zugleich müssen wir aber in diesem Zuge anerkennen, dass wir hier in Sachsen nur geringen Einfluss auf das Geschehen im Iran haben und die Unterstützung der Protestierenden deshalb eher auf der Ebene des Bundes und der EU erfolgen muss. Das bringt mich zu dem heute hier vorliegenden Antrag. Den Anlass und die Ziele des Antrags teile ich, aber es stellen sich zahlreiche Fragen zu dem zentralen Anliegen des Antrags, der Forderung nach einem allgemeinen und sofortigen Abschiebestopp in den Iran. Es gibt diese Möglichkeit, so etwas befristet zu erlassen. Das können die Länder bis zu drei Monaten machen, bis zu sechs Monaten mit Einvernehmen des Bundesinnenministeriums, und über sechs Monate muss das der Bund selbst erlassen. Nun weigert sich nachweislich Bundesinnenminister Dobrindt, einen generellen Abschiebestopp anzuordnen. Erste Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, Brandenburg, das Saarland, aber auch Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein machen gerade von ihrer Landeskompetenz Gebrauch. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass laut dem sächsischen Innenministerium im vergangenen Jahr nur eine einzige Person aus Sachsen in den Iran abgeschoben wurde und aktuell keine Person davon betroffen ist. Wir haben also eine überschaubare Anzahl an potenziell betroffenen Personen. Nichtsdestotrotz verstehen wir das Ansinnen und würden es deshalb durchaus begrüßen, wenn der sächsische Innenminister wieder einen ähnlichen Beschluss wie bereits 2022 fassen würde oder wenn er zumindest ähnlich wie seine Amtskollegen in anderen Bundesländern eine strenge Einzelfallprüfung für mögliche Abschiebungen in den Iran anordnen würde. Dieser Appell geht gleichermaßen an die Bundesregierung, vor allem an CDU/CSU, mit Herrn Dobrindt darüber ins Gespräch zu kommen und ihn vielleicht sogar umzustimmen. Die Mitte Januar bekannt gewordene Ankündigung des Innenministeriums, ein abgestimmtes Vorgehen mit anderen Ländern anzustreben, ist sicherlich ein guter Anlass, eine bundesweite Lösung zu finden. Meine Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag werden noch weitere landespolitische Forderungen aufgemacht, die mich ein wenig skeptisch zurücklassen, wenn ich ehrlich bin. Sie wollen Beratung und Unterstützung in aufenthaltsrechtlichen Fragen und psychosoziale Betreuung für iranische Geflüchtete. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, wir haben solche Strukturen längst – mit den Psychosozialen Zentren, der Flüchtlingssozialarbeit, den verschiedenen Beratungsstrukturen bis hin zur Asylverfahrensberatung. Separate Angebote nur für iranische Menschen einzuführen, schmälert die Wirksamkeit unserer Beratungs- und Hilfestrukturen insgesamt. Auch die Fallzahlen in Sachsen geben das nicht her. Die Dynamik im Iran ist außerdem zurzeit so groß, dass die Lage eine ganz andere sein kann, wenn eine solche Sonderstruktur oder sogar ein Landesaufnahmeprogramm, wie Sie insinuieren, eingerichtet würden. Letzteres ist ohnehin nicht umsetzbar, da die Zustimmung des Bundesinnenministeriums und von Herrn Dobrindt dazu nicht zu erwarten ist. Unterm Strich adressiert der Antrag somit ein nachvollziehbares Anliegen: Solidarität mit dem iranischen Volk in diesen bedrückenden Zeiten zum Ausdruck zu bringen und zu verhindern, dass Menschen in einen möglichen Tod abgeschoben werden. Das ist Ausdruck unserer Zivilisation, das im Grundsatz entscheiden zu können, und das wurde bereits getan. In Gänze scheitert der Antrag aber an der Realisierbarkeit. Stattdessen appelliere ich erneut an unseren Innenminister, sich mit den anderen Landesinnenministern und dem Bundesminister auf einen bundesweiten Abschiebestopp zu verständigen. Lieber Herr Kollege Nguyen, eines möchte ich abschließend noch sagen: Die Frage der Menschlichkeit einer Fraktion ist nicht davon abhängig, ob Ihr Antrag heute und hier beschlossen wird oder nicht. Wir lehnen diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall SPD – Zuruf AfD: Oh, oh!) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Pallas. Jetzt spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Abg. Schubert; bitte schön.
