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Lutz Richter

BSW 05.02.2026 Sitzungen 8/25

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute über einen Antrag, der im Kern eine sehr ernste Frage berührt. Dürfen Menschen in ein Land abgeschoben werden, in dem ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit Verfolgung, Folter, Haft und sogar der Tod drohen? Die Antwort darauf kann aus meiner Sicht nur sein: Nein, Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Wer sich die Lage im Iran anschaut, sieht ein Regime, das mit brutaler Gewalt gegen Protestierende vorgeht, das Oppositionelle und Andersdenken verfolgt, das Frauen sowie ethnische und religiöse Minderheiten systematisch unter Druck setzt. In dieser Situation ist es richtig, dass hier im Landtag sehr klar gesagt wird: Schutz vor politischer Verfolgung ist Kern unserer humanitären Verantwortung, und er ist auch Kern dessen, was unser Grundgesetz und internationale Verpflichtungen verlangen. Der Antrag der Linksfraktion zielt daher in eine Richtung, die wir ausdrücklich teilen. Geflüchtete aus dem Iran, die hier leben, dürfen nicht in eine konkrete Gefahr abgeschoben werden. Das gilt erst recht, wenn Menschen nachweislich traumatisiert sind, wenn sie Folter erlebt haben oder aufgrund ihrer politischen Haltung, ihres Geschlechts oder anderer Zugehörigkeit zu Minderheiten besonders gefährdet sind. Auch die Forderung nach Beratungs- und Unterstützungsangeboten sowie nach medizinischer und psychosozialer Versorgung trifft einen wunden Punkt. Das brauchen Betroffene oft dringend, und trotzdem werden wir uns heute enthalten. Warum? Weil dieser Antrag in seiner jetzigen Form zu pauschal, zu weitreichend und ordnungspolitisch zu wenig austariert ist. Erstens. Ein pauschaler Abschiebestopp, noch dazu ausdrücklich über Drittstaaten, mag moralisch nachvollziehbar klingen, aber Politik muss hier rechtssicher, differenzierend und belastbar sein. Der Antrag fordert nicht nur die Aussetzung von Abschiebungen, sondern zugleich eine weitreichende Bleiberechtsregelung nach § 23 Aufenthaltsgesetz mit weitgehenden Ausnahmen von allgemeinen Voraussetzungen. Das ist nicht nur ein Schutzinstrument, sondern de facto eine sehr breite Weichenstellung hin zu einer dauerhaften Aufenthaltsperspektive ohne klare Kriterien, ohne Begrenzung, ohne saubere Abwägung zwischen Einzelfallschutz und allgemeiner Steuerung. Zweitens. Menschenrechtsschutz wird nicht stärker, wenn er ungenau formuliert wird. Im Gegenteil: Wenn wir Schutzmaßnahmen zu pauschal anlegen, riskieren wir, dass sie politisch oder rechtlich angreifbar werden, (Beifall BSW) und am Ende sind sie damit weniger wirksam. Aus unserer Sicht wäre der richtige Weg konsequente Einzelfallprüfung, klare Priorisierung besonders gefährdeter Gruppen und ein befristeter Abschiebestopp, der an überprüfbare Kriterien gebunden ist. Das wäre humanitär stark und zugleich ordnungspolitisch solide. (Beifall BSW) Drittens – und das ist ein zentraler Punkt –: Der Antrag bleibt bei den Fallzahlen erstaunlich vage. Er nennt keine belastbare Größenordnung für Sachsen, keine aktuelle Zahl der Betroffenen, keine Darstellung, welche Verfahren tatsächlich anhängig sind. Dabei ist genau das für eine verantwortliche Entscheidung wichtig. Wir müssen wissen, über welche praktische Dimension wir reden. Aber was wissen wir stattdessen? Nach Angaben des sächsischen Innenministeriums, veröffentlicht am 15. Januar 2026, wurde im vergangenen Jahr lediglich eine Person aus Sachsen in den Iran abgeschoben. Derzeit stehen keine weiteren Fälle zur Entscheidung an. Das heißt nicht, dass das Thema klein oder unwichtig ist, schon gar nicht für die betroffene Person. Aber es heißt, dass wir eine Debatte brauchen, die näher an der Realität in Sachsen ist. Ein Antrag, der weitreichende strukturelle Instrumente fordert, sollte wenigstens transparent machen, welche konkreten Fälle und welche konkreten Zahlen an Menschen in Sachsen gemeint sind. Meine Damen und Herren, wir stehen als Parlament in der Pflicht, Menschen zu schützen, wenn ihnen Verfolgung droht. Wir stehen ebenso in der Pflicht, Politik so zu gestalten, dass sie rechtssicher, differenzierend und gesellschaftlich tragfähig bleibt. Deshalb sagen wir heute Ja zu einem klaren menschlichen Kompass, Ja zu Schutz vor Abschiebung in konkrete Gefahr, Ja zu Hilfe, Beratung und Versorgung für Betroffene. Aber wir sagen auch: Dieser Antrag ist uns zu pauschal und in seiner Reichweite nicht sauber austariert. Er ist zu dünn unterlegt, was die konkreten Fallzahlen in Sachsen angeht. Aus diesem Grund werden wir uns enthalten. Danke schön. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Herrn Abg. Richter. Für die SPDFraktion spricht jetzt Herr Abg. Pallas.

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