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Franziska Schubert

GRÜNE 05.02.2026 Sitzungen 8/25

Dieses Modell lässt sich nicht einfach eins zu eins übertragen. Dafür wären tiefgreifende Änderungen im Steuer- und Datenschutzrecht auf Bundesebene erforderlich. Es findet sich im Antrag übrigens kein Wort dazu, wie man den Weg dorthin finden soll. Bürokratieabbau bleibt hierbei ein Schlagwort ohne Substanz. Wer es ernst meint, muss technische, rechtliche und datenschutzrechtliche Voraussetzungen deutlich benennen. Komplexe Verwaltungsreformen lassen sich eben nicht per Überschrift beschließen. Ich komme auf einen weiteren Punkt zu sprechen. In Sachsen lassen rund 1,6 Millionen Menschen ihre Steuerlast regelmäßig prüfen. Sie tun das, weil individuelle Lebenssituationen in Deutschland bewusst berücksichtigt werden und das für viele zu Rückzahlungen führt. Im Übrigen passiert die Veranlagung. Jeder oder jede kann mit dem Finanzamt darüber sprechen, die Vorauszahlung anzupassen. Ich finde es sehr despektierlich, Herr Gahler, dass Sie die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sächsischen Finanzämtern als Wegelagerei beschimpfen. Das gehört sich einfach nicht. Zugleich ist in den vergangenen Jahren durchaus etwas erreicht worden. Wir tun immer so, als würde nichts passieren. Es passieren durchaus Dinge. Steuererklärungen wurden umfassend digitalisiert. ELSTER und ELSTER+ bieten einen einfachen und jederzeit verfügbaren Zugang. Viele Daten werden bereits automatisch übernommen und übertragen. Die Finanzämter unterstützen über Infotelefone. Es gibt Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberatungen und digitale Anwendungen. Sie ergänzen das Angebot. Das Verfahren ist deutlich schneller und nutzerfreundlicher geworden – für die Verwaltung und Steuerpflichtige. Dieser Antrag trägt nichts dazu bei. Deshalb lehnen wir ihn selbstverständlich ab. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke)

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