Norbert Mayer
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Die Väter der Sächsischen Verfassung hatten guten Grund, den Artikel 118 in die Verfassung aufzunehmen. Sie hatten das Unrecht in der zweiten deutschen Diktatur noch selbst erlebt: Diffamierung, Zersetzung, Isolation, Zerstörung von Familien, Verhaftung, Folter, Tod für viele Menschen. Das haben sie erlebt und das sollte nie wieder in Sachsen – in Deutschland – passieren. Aus diesem Grund hat man festgelegt, dass sich jeder Abgeordnete, der sich vom Volk in das Parlament wählen lässt, dieser Überprüfung stellen muss; denn wer für das Ministerium für Staatssicherheit – spätere Nationale Sicherheit – gearbeitet hat, wer Menschen diffamiert hat, wer Menschen ausgeschnüffelt hat, der sollte sich dazu bekennen und sollte hier bewertet werden, ob er in der Lage wäre, sein Amt als Volksvertreter auszuführen. Ich muss Ihnen sagen: Erst durch diese ehrenamtliche Schnüffelei, durch diese ehrenamtlichen Denunzianten ist dieses Unrechtssystem überhaupt möglich gewesen. Ich möchte an zwei Beispielen erklären, wie das damals passiert ist. Ich gehe zurück an den Anfang der 1980erJahre zu einem kleineren Betrieb mit 40 Leute in Sachsen. Ein Betriebsleiter, der von Wertschätzung der Kollegen – von Wertschätzung der Arbeit – überhaupt nichts hielt, hat versucht, die Kollegen zu schikanieren. Die Mitarbeiter hatten einen Gewerkschaftsleiter gewählt, der dem widerstehen und sie schützen wollte. Es gab eine große Auseinandersetzung über mehrere Jahre, um diese Schikanen des Betriebsleiters einzudämmen. Es gab Betriebsversammlungen, es gab Druck, es wurden Maßnahmen ergriffen gegen diesen Betriebsgewerkschaftsleiter, und schließlich ging der Betriebsleiter zur Staatssicherheit und meldete diesen Gewerkschaftsfunktionär: Er würde eine Gewerkschaft, eine Solidarność-Gewerkschaft, gründen und Streik organisieren wollen. In einer derart aufgeheizten Atmosphäre ist ein solcher Schritt für den Betroffenen alles andere als folgenlos; denn sie wussten damals, der Staat hat alle Möglichkeiten, gegen sie vorzugehen. Er hatte alle Möglichkeiten, sie verschwinden und einzusperren zu lassen und sie zu misshandeln. Dieser Gewerkschaftsfunktionär, der steht vor Ihnen; das war ich. Ich hatte damals Angst vor dem, was passieren könnte. Aber ich bin Christ. Ich habe meinen Halt im Gebet gefunden. Ich habe mich weiter für meine Leute eingesetzt. Die Folge war, dass der Betriebsleiter – der diktatorische Betriebsleiter – 1986 den Betrieb verlassen musste. Es gab damals solche Situationen, aber man musste den Mut aufbringen. Wenn ich mir vorstelle, dieser Betriebsdirektor – dieser Diktator, dieser Denunziant – würde hier unerkannt im Saal sitzen und würde den Verrat, seine Denunziation, seine Bösartigkeit weiter ausleben können, dann sollten wir das alle wissen und bewerten können. Deswegen sagen wir: Wir müssen das Bewertungsgesetz und diese Prüfung weiterführen. Es könnte heute jemand hier sitzen, der – wenn man den Zeitablauf betrachtet – Mitte 50 oder älter ist, also durchaus jemand, der noch Mitglied dieses Hauses sein kann. Wieviel Zeit habe ich noch? Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege, Sie haben noch sehr viel Redezeit, über eine Stunde für die ganze Fraktion. Sie können gern weiter ausführen. Sie müssen nicht, aber Sie können.
