landtag.sachsen.de ↗

Martin Modschiedler

CDU 05.02.2026 Sitzungen 8/25

Ich danke auch. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Alle fünf Jahre muss sich das Parlament eine Richtlinie für den Bewertungsausschuss geben. Dazu sind wir Parlamentarier berechtigt und verpflichtet. Wir haben uns nach der friedlichen Revolution eine Verfassung gegeben und dort im Artikel 118 unter anderem geregelt, dass ein Bewertungsausschuss die uns vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR übergebenen Unterlagen bewerten soll. Das haben wir zu tun. Das ist seit vielen Jahren ein Standardverfahren, das eigentlich zu Beginn der Legislatur abläuft. Damit wird der Bewertungsausschuss aktiviert. Aufgrund der Verfassung werden wir gesetzlich legitimiert. Das ist total unproblematisch und geschah immer ohne Aussprache. Nun stellt sich das BSW – vor allem in der Presse – gegen dieses Verfahren. Es sei, sagt es, veraltet, aus der Zeit gefallen. Man brauche es nicht mehr. Eine Überprüfung der Abgeordneten auf eine Stasitätigkeit sei nicht mehr zeitgemäß. Na dann. Sprechen wir über die parlamentarische Verfassungsaufgabe, unseren Artikel 118 der Sächsischen Verfassung. Die Verfassung gibt uns dort auf, eine entsprechende Richtlinie zu beschließen, um diese Prüfung, wenn es denn notwendig ist, vornehmen zu können. Warum führen wir diese Diskussion? Warum führen wir sie heute? Warum führen wir sie so in dieser Form und einfach so? Wenn Sie dem Willen des Verfassungsgebers nicht mehr entsprechen wollen, liebes BSW, dann gibt es demokratische und klare verfassungsrechtliche Regelungen. Das wissen Sie als Parlamentarier. Sie bräuchten eine Zwei-DrittelMehrheit, eine verfassungsändernde Mehrheit mit einem vorgelagerten Gesetz. So weit, so gut. Entsprechendes haben Sie uns aber bis heute nicht vorgelegt. Wir als CDU-Fraktion wollen den Artikel 118 der Verfassung nicht ändern. Der Wille des verfassungsgebenden Parlaments ist und war klar und eindeutig formuliert. Er gilt auch heute noch. Wer sich nichts vorzuwerfen hat, braucht nichts zu befürchten. Aber die Menschen, die mit dem Unrechtsstaat zusammengearbeitet und die Bürger der ehemaligen DDR unterdrückt haben, dürfen nicht das Recht haben, in diesem Parlament legislative und exekutive Verantwortung zu tragen. (Beifall CDU, AfD, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Das gilt auch 36 Jahre nach dem Ende der DDR. (Sebastian Wippel, AfD: Reine Theorie!) Die konsequente Aufarbeitung bleibt Teil unserer Verantwortung im Freistaat Sachsen. Wir sind es dem Geist der friedlichen Revolution schuldig, dass Parlament und Regierung politisch integer sind. Das hat der Gesetzgeber zu prüfen. Dazu muss er ausgestattet werden. Das – und einfach nur das – wollen wir beschließen. Wir wollen unsere Verfassung umsetzen. Sie, liebes BSW, sind doch Demokraten. Dann sage ich: Handeln Sie wie Demokraten! Setzen Sie den Ausschuss heute verfassungsrechtlich in Kraft und stimmen Sie zu. Oder – das ist die Alternative – bringen Sie einen entsprechenden Gesetzentwurf ein. Dieses Lamentieren in der Presse ist verfassungsrechtlich der falsche Weg. Machen Sie uns arbeitsfähig und stimmen Sie mit Ja! Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Kollegen Martin Modschiedler für die einbringende CDUFraktion. Als miteinbringende SPD-Fraktion setzt Gerald Eisenblätter fort. Bitte schön, Herr Kollege.

Alle Reden von Martin Modschiedler Protokoll ↗