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Martin Braukmann

AfD 05.02.2026 Sitzungen 8/25

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren Kollegen! Nicht zum ersten Mal stellen wir in Deutschland fest, dass bei öffentlichen Bauten die Baukosten explodieren. Der BER sollte 2 Milliarden Euro kosten, tatsächlich kostete er 7 Milliarden Euro, die Elbphilharmonie stieg von 77 auf 790 Millionen Euro, die Staatsoper Berlin war mit 239 Millionen Euro projektiert und gekostet hat sie bislang 440 Millionen Euro. Nun reiht sich auch Sachsen in die Gruppe der Länder ein, bei denen die Planung offenbar versagt hat. Die Kosten des Neubaus der JVA Marienthal war mit 150 Millionen Euro geplant und vier Jahre später schon bei 171 Millionen Euro. Das ist eine Steigerung, die man noch durch die Preisentwicklung erklären kann, aber nicht die Steigerung auf 500 Millionen Euro. Das ist das 3,3-Fache. Was hat hier also nicht funktioniert? Eine Sache ist mir aufgefallen. Es hieß, die Angebote der Generalunternehmer seien wirklich wirtschaftlich gewesen. Ich habe Zweifel daran, ob das wirklich gut geprüft worden ist, wenn man sich überlegt, dass wir jetzt mehr als das Dreifache haben. Betrachtet man die Antwort der Staatsregierung auf unsere Große Anfrage, merkt man, dass man den Fragen ausweicht. Auf die Frage, wann man von den Kontaminierungen wusste, wurde mitgeteilt, dass ein Gutachten aus dem Jahr 2009 den Anforderungen eines K1-Gutachtens entsprach. Auch wenn man weiß, was die Richtlinie für Bauaufgaben verlangt, ist die Frage nach dem Wann nicht beantwortet. Die Frage, wann genau man Kenntnis von den hohen Belastungswerten hatte, wurde offenbar bewusst ausgespart. Von wann ein Gutachten ist, sagt auch nichts darüber aus, ob das Gutachten vollständig und vor allem richtig war. Wenn das Gutachten formal den Anforderungen der Richtlinie des Freistaates entsprach und das Baugrundstück gemäß der Richtlinie untersucht wurde, heißt das noch lange nicht, dass die damaligen Feststellungen bereits dem entsprachen, was dann tatsächlich vorhanden war und nun aufgelistet wurde. Wenn man erst einmal baubegleitend festgestellt hat, dass bis zu zehnmal höhere Werte und vielleicht auch noch mehr Flächen betroffen waren als ursprünglich angenommen, dann resultieren hieraus nicht geplante Mehrkosten, die man bei gründlicher Vorbereitung erkannt und dann billiger hätte einkaufen können. Und tatsächlich zeigt die Antwort auf Frage 21, dass es zu Mehrkosten bei der Entsorgung gekommen ist, die angeblich nicht vorhersehbar waren. Es gibt weitere Dinge, die nicht ohne Weiteres eine Verdreifachung der Kosten erklären können. Waren die Planungsvorgaben auftraggeberseitig bereits vollständig definiert? Jede nachträgliche Planung verursacht Nachträge. Der Bund der Steuerzahler hat sich bereits im Jahr 2018 mit dem Problem der Baukostenüberschreitung der öffentlichen Hand auf nicht weniger als 96 Seiten beschäftigt. Ich empfehle, das wirklich einmal zu lesen. Unzureichende Planung und falsche Anreize werden beispielhaft aufgelistet. Der Bund der Steuerzahler spricht auch vom politisch-ökonomischen Ansatz und meint dabei absichtliche Fehler im Eigeninteresse der Verantwortlichen. Ich lasse einmal offen, was dabei infrage kommt, welche Motivationen das sind, aber es sind keine guten. Deswegen bin ich der Meinung, es müsste noch einmal geprüft werden, ob die Kostendatenbank PLAKODA bei der Planung richtig eingesetzt wurde. Bei der Elbphilharmonie stellte der Bund der Steuerzahler fest, dass Verträge bereits unterschrieben waren, als bei den Planungen von einer Baureife noch gar keine Rede sein konnte. Bei der JVA zeigt sich die fehlende Baureife auch am Nachtrag für die Warmwasseranschlüsse für immerhin 520 000 Euro. Auch der Vorbau musste umgeplant werden. Wie kann das sein? Lag es an fehlerhafter oder unvollständiger Planung? Oder fehlte es schlicht an den Vorgaben durch die Staatsregierung? Die Fehler in der Planung haben zusätzliche Planungskosten ausgelöst. Wurden hier Forderungen bezahlt, die im Wege der Mangelbeseitigung geschuldet waren? Oder was sagt die Staatsregierung hierzu? Nicht viel, aber immerhin hat man Rückforderungsprozesse angestrengt. Das Zahlenwerk dazu ist jedoch nur für den Dienstgebrauch. Transparenz sieht anders aus. Bauleistungen wurden vorgezogen, während noch die Ausführungsplanung lief. Gab es also für die Anstaltsbauer und den Spezialtiefbauer eine vollständige Ausführungsplanung oder nicht? Man erfährt es nicht. Entstanden so Mehrkosten für Nachträge? Welches Planungsversagen führte zum Wechsel des Generalplaners? Entstanden dadurch Mehrkosten? Warum führte die funktionale Ausschreibung nicht zu wirtschaftlichen Angeboten? Die Frage, ob es nicht doch angemessen war, habe ich schon gestellt. Warum wird nicht über den Projektsteuerer berichtet? Hatte er rechtzeitig gewarnt? Alle Baupreissteigerungen, die durch die Verzögerungen bei der Bauausführung entstanden sind, sind wahrscheinlich planungsbedingte Fehlleistungen. Werden diese Schäden eingefordert? Es gilt zu prüfen, was zugunsten des Freistaates zu ermitteln und durchzusetzen ist. Welche Fehler wurden gemacht? Welche Fehler können zukünftig vermieden werden? Dazu müssen die Unterlagen unabhängig und extern gesichtet werden. Ich frage: Wer sollte hierzu besser geeignet sein als der Landesrechnungshof? Stimmen Sie deshalb unserem Entschließungsantrag zu! Danke. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Braukmann von der AfD-Fraktion. Gibt es in dieser zweiten Rederunde weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Herr Kollege Berger hätte noch die Gelegenheit. Er hat kein Interesse an der zweiten Rederunde. Dann könnten wir eine dritte Rederunde eröffnen. Gibt es dafür Bedarf? – Ich sehe Kollegen Gerold von der AfDFraktion eine dritte Rederunde eröffnen. Bitte.

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