Ronald Pohle
Als Erstes kann ich Ihnen sagen: Nicht ich habe die Klage erhoben, sondern die Staatsregierung. Zweitens: Ich kann Ihnen die Frage nicht beantworten. Offensichtlich hat man im Zuge der Vertragsverhandlungen dem Vertragspartner zugestanden, dass der Gerichtsstand in München ist, aber letztendlich spielt das keine Rolle; es ist trotzdem noch in Deutschland. Darüber können wir froh sein, oder? Ich fahre fort. In diesem Sinne kann ich die vorliegende Große Anfrage als berechtigte Forderung nach einer Zusammenfassung aller notwendigen, in der Regel schon gewährten Informationen werten, verstehe aber den Sinn des eilig nachgereichten Entschließungsantrages nicht. Meines Erachtens hat die Staatsregierung mit der von mir schon gelobten umfassenden, gewissenhaften Informationspolitik, dem nun eingeschlagenen Weg der Fertigstellung des Projekts und dem Beginn der Aufarbeitung bewiesen, dass sie willens und in der Lage ist, den Prozess der Fertigstellung und Aufarbeitung zu bewältigen. Unsere Fraktion wird ihr dabei konstruktiv und kritisch zur Seite stehen und darauf achten, dass ähnliche Fehlentwicklungen bei künftigen Bauvorhaben ausgeschlossen werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Pohle. Als Nächster spricht für die BSW-Fraktion Herr Abg. Bernd Rudolph; bitte schön.
