Martin Braukmann
Sie hatten eben erwähnt, dass Sie in München die Klage erhoben haben. Üblicherweise hat man als Auftraggeber die Möglichkeit zu sagen, wo man einen Gerichtsstand vereinbart, und dieser wäre naturgemäß der Ort der Baustelle, also Zwickau. Warum haben wir München? Das hätte ich gerne von Ihnen gewusst.
