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Ronald Pohle

CDU 05.02.2026 Sitzungen 8/25

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Ich könnte jetzt sagen, hetzt mich nicht, aber alles in Ruhe; denn das Thema ist brisant. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist wichtig und richtig, dass wir uns hier im Hause mit dem Bauvorhaben JVA Zwickau-Marienthal ausführlich und intensiv befassen. Wir tun das nicht zum ersten Mal. Wir haben uns in der vom BSW beantragten Aktuellen Stunde am 25. Mai vergangenen Jahres darüber schon intensiv ausgetauscht, sodass allen Anwesenden die Dimension des Bauprojektes und der damit einhergehenden Probleme bekannt sein dürften. Schon im letzten Jahr wurden wir durch den Finanzminister umfassend informiert. Kleinteiligere Informationen erhielten wir in den HFA-Sitzungen am 28. Mai und 28. August letzten Jahres. Der zuständige Arbeitskreis der CDU-Fraktion informierte sich zusätzlich im Rahmen einer externen Sitzung beim Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement direkt. Die detaillierte und nachvollziehbare Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion fasst letztlich all diese Fakten und Erkenntnisse zusammen und setzt den transparenten Umgang mit diesem problematischen Bauvorhaben fort. Sie gewährt Einblick in alle Planungs- und Bauphasen und dokumentiert die Entscheidungsprozesse und deren Vorbereitungen. Für diese Arbeitsweise danke ich der Staatsregierung; denn sie erkennt das Informationsbedürfnis der Abgeordneten an, und das spricht für den Respekt der Regierung vor dem Parlament. Aufgrund der von mir bereits erwähnten Vorbefassungen möchte ich mich heute auf wesentliche Punkte konzentrieren. Die Anfrage ist in Komplexe gegliedert, denen ich mich kurz zuwenden möchte. In der Frage der Standortwahl kann ich nichts Kritikwürdiges erkennen. Mehrere Standorte in Sachsen und Thüringen wurden geprüft, und im Ergebnis einer systematischen Nutzwertanalyse fiel nach Auswertung fachlicher und wirtschaftlicher Kriterien die Standortentscheidung auf Zwickau-Marienthal. Wie alle anderen möglichen Standorte wies auch dieser Standort Nachteile auf. Ich denke hier vor allem an die Altlastenproblematik. Diese war von Beginn an Teil der Planung und fand bereits bei der Kaufpreisfestlegung Berücksichtigung. Von einem Überraschungsproblem kann also keine Rede sein. Der Bereich der Bauplanung, des Baufortschritts und der Baukostenentwicklung bedarf durchaus einer kritischen Betrachtung. Dafür liefert die Antwort der Staatsregierung eine sehr gute Grundlage. Der außergewöhnliche Baukostenanstieg ist in Teilen objektiv erklärbar. Die infolge des Coronaausbruchs zusammengebrochenen Lieferketten, der Beginn des Ukraine-Krieges, aber auch ein ganzes Bündel wirtschaftsunfreundlicher politischer Entscheidungen in Deutschland und in der EU bewirkten einen 50-prozentigen Anstieg des Baupreisindex allein zwischen 2019 und 2024. Das erklärt einen Teil des Anstiegs, nicht aber seine tatsächliche Dimension. Natürlich kommen spätestens hier Planungen und Ausführungen ins Spiel, die zu hinterfragen sind. Eine der Hauptursachen dürfte schon darin liegen, dass sich im Rahmen des Vergabeverfahrens kein Generalunternehmer fand. Möglich ist, dass potenzielle Bieter den kalkulierten Baukostenbetrag als zu niedrig einschätzten. Wahrscheinlicher ist aber, dass es vonseiten qualifizierter Unternehmen generell als immer unattraktiver angesehen wird, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen: Vergabegesetz, Tariftreuegesetze, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Lieferkettengesetz, Arbeitszeitgesetz, Berichts- und Dokumentationspflichten usw. usf. Das sind Begriffe, die mir aus meiner eigenen unternehmerischen Tätigkeit einfallen. Das sollte uns Parlamentariern endlich nicht nur in dieser Debatte zu denken geben und zum Handeln anregen. Wenn sich aber diejenigen zurückziehen, die es können, bleiben oft jene, die es nicht können. Letztere scheinen in der Bauausführung in Marienthal allzu oft zum Zuge gekommen zu sein. Ich hatte angekündigt, nicht ins Detail gehen zu wollen, möchte aber beispielsweise auf Frage 33 verweisen – ich zitiere –: „Haben sich die Gerüchte über Feuchtigkeitsprobleme bestätigt, und wenn ja, welche Ursachen wurden identifiziert und welche Lösungen sind vorgesehen?“ Antwort – ich zitiere –: „Es besteht derzeit Kenntnis über drei Problemlagen im Zusammenhang mit Feuchtigkeit und Nässe. Erstens. Partieller Nässeeintrag an den Fassaden der Hafthäuser im Bereich der Fenster, verbunden mit Ausblühungen. Derzeit werden die Ursachen ermittelt und gutachterlich ausgewertet. Im Anschluss daran werden die notwendigen Schritte zur Mängelbeseitigung vorgenommen. Zweitens. Partieller Nässeeintrag im Bereich erdberührter Bauteile“, also im Boden. „Die gutachterliche Bewertung ist abgeschlossen, die Mängelbeseitigung durch die verursachende Baufirma hat begonnen. Drittens. Die Dachabdichtung wies punktuelle Undichtigkeiten auf.“ Bei der Antwort frage ich mich nur noch, wo sonst noch Wasser in ein Gebäude eindringen könnte – durch die Wasserleitung wahrscheinlich nicht. (Heiterkeit Mike Moncsek, AfD) Alle irgendwie in Berührung stehenden Bauteile sind offensichtlich wasserführend. Also, ich frage mich, ob man da vielleicht einen Schwamm gebaut hat. (Heiterkeit Mike Moncsek, AfD) Ein Ruhmesblatt ist das nicht. Damit kommen wir zu den Konsequenzen und Verantwortlichkeiten. Als ab dem Jahr 2022 die Unzulänglichkeiten und Fehler offenbar wurden, setzte seitens des Auftraggebers das übliche und gesetzlich geregelte Reklamationsverfahren ein. Über den zeitlichen Ablauf der Planungs- und Bauherrenberatungen, Mängelanzeigen, die Hinzuziehung externer Sachverständiger und Eskalationsgespräche bis hin zur unvermeidbar gewordenen Kündigung des Generalplaners im Oktober 2023 wurden wir detailliert informiert. Uns liegt auch das Konzept für das weitere Vorgehen bezüglich des Bauprojektes vor. Ich glaube daraus zu erkennen, dass die Konsequenzen aus der bisherigen Entwicklung gezogen wurden. Es wurde eben nicht kritiklos der Forderung des zweiten Generalplaners entsprochen, sondern durch die Erstellung einer alternativen Projektkonzeption auf die Begrenzung der Mehrkosten für Bauherren und Steuerzahler hingearbeitet. Der voraussichtlich zehnjährige Fertigstellungsverzug der JVA Zwickau-Marienthal hat selbstverständlich auch auf den Justizvollzug in Sachsen und Thüringen negative Auswirkungen. Die Arbeitsbedingungen der Bediensteten verbesserten sich später als erhofft, Personalplanungen verkomplizieren sich, und auch die Haftbedingungen harren der Verbesserung. Dass die Lage dennoch beherrschbar bleibt, versicherte die Staatsministerin der Justiz bereits im zuständigen Ausschuss am 28. Mai letzten Jahres. Die juristische Aufarbeitung des Vorgangs hat begonnen; der Freistaat Sachsen macht Rückforderungen und Schadenersatz geltend. Es wurde Klage in München erhoben und damit der rechtsstaatliche Weg beschritten, die Interessen unserer sächsischen Steuerzahler zu wahren. Keines der vorgebrachten Argumente enthebt uns der Verantwortung, dieses große Bauprojekt aufmerksam und kritisch zu begleiten und auf maximale Aufarbeitung der aufgetretenen Fehler bis hin zur Feststellung persönlicher Verantwortlichkeiten, gegebenenfalls auch im SIB, zu achten. (Martin Braukmann, AfD, steht am Mikrofon.) Besonders vor dem Hintergrund der laufenden juristischen Aufarbeitung und der Verantwortlichkeit gegenüber den sächsischen wie auch den thüringischen Steuerzahlern ist hier von Verantwortung getragenes, durchdachtes Handeln statt polemischer Diskussionen geboten. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Abg. Pohle, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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