Bernd Rudolph
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesetzentwurf beinhaltet ein Thema, das für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes entscheidend ist. Es geht um die Frage, wer in Sachsen investieren kann und wer nicht. Es geht um den Sachsenfonds. Ein Instrument, das große Erwartungen geweckt hat, das Kommunen stärken und Zukunftsprojekte ermöglichen soll. Doch die Realität ist: Viele Kommunen können den Sachsenfonds überhaupt nicht nutzen. Nicht, weil sie keine Ideen oder Bedarfe hätten, sondern weil die Hürden zu hoch sind. Die Mindestinvestitionsgrenze von 250 000 Euro ist für viele Gemeinden in Sachsen schlicht nicht erreichbar. Sie ist eine Schwelle, die strukturschwache Regionen systematisch ausschließt und die den Sachsenfonds für die Großen und nicht für alle macht. (Beifall BSW) Wir als BSW-Fraktion sagen: Das muss sich ändern! Schauen wir in die Realität unserer Kommunen. Viele Gemeinden – gerade im ländlichen Raum – kämpfen mit sinkenden Einnahmen, steigenden Pflichtausgaben und einem massiven Investitionsstau. Sie haben Feuerwehrhäuser, die saniert werden müssen. Sie müssen ihren Gebäudebestand energetisch überholen. Sie haben Straßen, die seit Jahren auf Reparatur warten. Sie haben sicher noch mehr Projekte, die dringend notwendig sind, aber nicht 250 000 Euro kosten. Wenn eine Gemeinde ein neues Einsatzfahrzeug für die Feuerwehr braucht, dann reden wir oft über 80 000 oder 120 000 Euro. Wenn eine Schule barrierefrei werden soll, reden wir über 50 000 oder 70 000 Euro, und wenn ein Dorfplatz erneuert werden soll, reden wir über 40 000 oder über 60 000 Euro. Das sind keine Luxusprojekte, das sind Projekte der Daseinsvorsorge. Das sind Projekte, die das Leben der Menschen verbessern. (Beifall BSW) Das sind Projekte, die mit der aktuellen Mindestgrenze nicht förderfähig sind. Wir schlagen deshalb vor, die Mindestinvestitionsgrenze einheitlich auf 50 000 Euro abzusenken. Warum? Erstens. Es ist realistisch. 50 000 Euro sind für kleine Kommunen erreichbar, auch dann, wenn sie nur geringe Eigenmittel haben. Viele Gemeinden arbeiten seit Jahren mit Förderprogrammen, die genau in dieser Größenordnung beginnen. Zweitens. Es ist wirksam. Mit 50 000 Euro lassen sich Projekte umsetzen, die spürbare Verbesserungen bringen: Barrierefreiheit, Feuerwehrtechnik, digitale Infrastruktur, Klimaschutzmaßnahmen, Dorferneuerung. Das sind Projekte, die Wirkung entfalten, ohne den Fonds zu zersplittern. Drittens. Es ist bundesweit üblich. Andere Bundesländer haben – je nach Programm – Mindestgrenzen zwischen 10 000 und 100 000 Euro. Sachsen liegt mit 250 000 Euro am oberen Ende und schließt damit viele Kommunen aus. Viertens. Es ist gerecht. Der Freistaat darf nicht nur die Großen fördern, er muss auch den Kleinen helfen, Großes zu leisten. Lassen Sie mich eins klar sagen: Wir wollen den Sachsenfonds nicht zu einem Kleinstmaßnahme-Fonds machen. Ein Mindestvolumen ist sinnvoll, aber es muss angemessen sein. Ein Mindestvolumen verhindert, dass der Fonds in viele kleine Miniprojekte zerfällt, es sorgt dafür, dass die Verwaltung effizient bleibt, und es stellt sicher, dass die geförderten Maßnahmen eine gewisse strukturelle Wirkung entfalten. Aber eine Grenze von 250 000 Euro ist nicht angemessen. Das ist eine Grenze, die an der Realität vieler Kommunen vorbeigeht und Investitionen verhindert, statt sie zu ermöglichen. 50 000 Euro dagegen sind ein guter Kompromiss: hoch genug, um Wirkung zu entfalten – niedrig genug, um niemanden auszuschließen. Ein zentraler Punkt ist – die Enquete-Kommission hat es in der Anhörung bestätigt; diese Kritik kommt nicht nur von uns, und in den Anhörungen wurde dieses Thema von zahlreichen Sachverständigen ausdrücklich angesprochen –, dass mehrere Expertinnen und Experten klar gesagt haben: Die Mindestinvestitionsgrenze des Sachsenfonds ist zu hoch. Sie ist kommunalfern, und sie verhindert Investitionen an der Stelle, an der sie am dringendsten gebraucht werden. Die Sachverständigen haben gefordert, die Schwelle abzusenken, sie flexibler zu gestalten und stärker an der Realität kleiner und mittlerer Kommunen auszurichten. Mit anderen Worten: Unser Antrag setzt genau das um, was die Fachleute empfehlen. Wenn wir die Kommunalfinanzen stärken wollen, dann sollten wir auf diejenigen hören, die täglich mit den Zahlen, den Haushalten und den Herausforderungen vor Ort arbeiten. Wir bleiben dabei nicht stehen: Wir schlagen zusätzlich vor, eine Flexibilitätsklausel einzuführen, damit dringliche Maßnahmen, etwa im Katastrophenschutz oder bei Barrierefreiheit, auch unterhalb dieser Schwelle gefördert werden können. Wir schlagen vor, einen interkommunalen Projektpool zu schaffen, damit Gemeinden gemeinsam Projekte stemmen können. Und wir schlagen vereinfachte Verfahren für strukturschwache Regionen vor, damit der Fonds dort ankommt, wo er am dringendsten gebraucht wird. (Beifall BSW) Meine Damen und Herren! Das ist keine Revolution, das ist gesunder Menschenverstand. Wenn wir nichts ändern, dann wird Folgendes passieren: Der Sachsenfonds bleibt ein Fonds für große Städte und Landkreise. Kleine Gemeinden bleiben außen vor. Strukturschwache Regionen verlieren weiter an Boden, und der Freistaat verpasst die Chance, überall im Land Zukunft zu gestalten. Wenn wir handeln, dann schaffen wir mehr Investitionen, mehr Teilhabe, mehr Gerechtigkeit und mehr Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates. Der Sachsenfonds wurde geschaffen, um Sachsen zu stärken. Damit er dieses Ziel erfüllt, muss er allen Kommunen offenstehen, nicht nur denen, die ohnehin schon stärker sind als andere. Eine Absenkung der Mindestinvestitionsgrenze auf 50 000 Euro ist ein einfacher, ein pragmatischer, ein gerechter Schritt – ein Schritt, der niemandem schadet, aber vielen hilft. (Beifall BSW) Ein Schritt, der den Sachsenfonds zu dem macht, was er sein soll: ein Fonds für alle. Ich bitte Sie um Unterstützung für unseren Antrag, dessen Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesentwicklung – mitberatend – wir hiermit beantragen. Vielen Dank. Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Nachholung gesetzlicher (Sächsisches Ersatzfeiertagsgesetz Drucksache 8/5111, Gesetzentwurf Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen, § 44 Abs. 1 Satz 1 Geschäftsordnung. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion Die Linke, mit 8 Minuten Redezeit. Herr Abg. Gebhardt, bitte.
