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Daniela Pfeifer

CDU 05.02.2026 Sitzungen 8/25

Sehr verehrte Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen, sehr verehrte Kollegen! Die Bauernproteste der Jahre 2023 und 2024 führten in Deutschland nicht nur zu einem massiven politischen Druck auf die Regierenden – hier war es die Ampelkoalition –; konkret waren es folgende Ereignisse, die große Teile der Bevölkerung, aber auch die Politik aufrüttelten: Dezember 2023 bis Anfang 2024. Beginn und Eskalation mit Trecker-Korsos, Autobahn- und Logistikblockaden, Gülle-Aktionen in Städten mit hoher medialer Sichtbarkeit. März bis Juni 2024. Politischer Druck und Verhandlungen, Prüfaufträge, Gespräche mit Verbänden und erste Zusagen zu Entlastungen und Bürokratieabbau. 5. Juli 2024. Der Bundestag beschließt ein Agrarpaket. Drei Gesetze zur Entlastung der Landwirtschaft, Änderungen im GAP-Konditionalitäten-Gesetz, agrarrechtliche Anpassungen. Diese Wirkungen waren nur punktuell und insgesamt unzureichend. Ende 2024. Teilweise Gesetzesänderungen, Prüfaufträge, Verzögerungen bei konkreten Zahlungen, Marktmaßnahmen, keine umfassende Systemreform. 2025. Neue Protestwellen wegen Preis- und Wettbewerbsdruck. Im Fokus standen sinkende Milch- und Butterpreise sowie die Discounter-Preispolitik. Erneute Aktionen fanden vor Logistik- und Filialzentralen sowohl bundesweit als auch in Sachsen statt. Im Ergebnis fanden punktuelle Marktinterventionen und Verhandlungen mit Handelsketten statt – die strukturellen Probleme blieben. Wir brauchen das nicht schönreden. Dieses Ergebnis ist und bleibt unbefriedigend und wird von unserer Seite stark kritisiert. Wir tun das nicht nur mit Reden hier im Landtag. So waren die Agrarpolitiker erst in der letzten Woche im Bundestag und haben die christdemokratischen Agrarpolitiker erneut dafür sensibilisiert, sich den Themen der Proteste anzunehmen und handfeste Reformen umzusetzen. Unser Agrarvorsitzender hat zusammen mit den Vertretern von zwölf anderen Bundesländern in der Agrar-Sprechertagung der Fraktionsspitze zudem Reformen ins Hausaufgabenheft geschrieben. Sehr verehrte Kolleginnen, sehr verehrte Kollegen! Dessen ungeachtet lehnen wir aus Überzeugung den BSW-Antrag aus folgenden Gründen ab: Erstens. Eingriffe in Vertragsfreiheit und Marktmechanismen sind riskant. Verpflichtende schriftliche Mindestverträge zwischen Erzeugern und Abnehmern mögen auf den ersten Blick Schutz bieten. In der Praxis aber würden sie die Flexibilität der Betriebe und der Abnehmer stark einschränken. Das gilt insbesondere für kleinere Erzeuger, die auf kurzfristige Marktchancen angewiesen sind. Solche Vorgaben können zu höheren Transaktionskosten, längeren Verhandlungszeiten und rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Marktverzerrungen sind die Folge der Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft. Unsere Landwirtschaft würde hier leiden. Zweitens. Nationale Alleingänge bei Herkunftskennzeichnung und Standards kollidieren mit EU-Recht und Handelsabkommen. Die Forderung, importierte Agrarerzeugnisse in inländische Sozial-, Tierwohl- und Umweltstandards zu binden, ist politisch verständlich. Rechtlich und praktisch ist sie jedoch schwierig umzusetzen. EUBinnenmarktregeln, WTO-Verpflichtungen und internationale Handelsabkommen setzen klare Grenzen. Einseitige nationale Maßnahmen können zu Rechtfertigungen, Vergeltungsmaßnahmen und höheren Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher führen. Drittens. Flächenmarktregulierung und Preismissbrauchskontrolle greifen tief in Eigentums- und Vertragsrechte ein. Die vorgeschlagene wirksame Preismissbrauchskontrolle bei Kauf- und Pachtverträgen würde das Vertrauen in den Bodenmarkt untergraben. Eigentumsrechte und die Verlässlichkeit von Verträgen sind zentrale Standortfaktoren. Überzogene Eingriffe könnten Investitionen in Landwirtschaft und ländliche Infrastruktur abschrecken und so langfristig genau das Gegenteil bewirken. Das bedeutet weniger verfügbare Mittel für Modernisierung und nachhaltige Bewirtschaftung. Viertens. Finanzielle Belastungen für Bund und Länder sind nicht ausreichend durchdacht. Die Forderungen nach einer langfristig auskömmlichen Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung ist berechtigt. Der Antrag bleibt jedoch vage in Bezug auf die Finanzierungsquellen und die Verteilung. Eine dauerhafte Umverteilung von Mitteln ohne Priorisierung würde die Haushalte belasten und könnte so zu Ungleichbehandlungen zwischen Regionen führen. Sachsen kann und darf nicht allein die Lasten ohne verlässliche bundesweite Lösungen und klare Finanzierungsmechanismen tragen. Fünftens. Die Gefahr von Bürokratisierung und zusätzlicher Belastung für Betriebe. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen würden neue Berichtspflichten, Kontrollen und Verwaltungsaufwand erzeugen. Gerade kleine und mittlere Betriebe sind hierfür besonders anfällig. Statt Bürokratie abzubauen, droht eine zusätzliche Belastung, die Investitionen in Tierwohl und Nachhaltigkeit behindert. Deshalb wurde in den letzten knapp neun Monaten seit dem Regierungswechsel in Berlin vieles in Angriff genommen und bereits erreicht. Ein zentraler Schritt, der auch eine Kernforderung von uns zur Bundestagswahl war, ist die vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung zum 1. Januar 2026. Auch die Investitionsoffensive der Bundesregierung wirkt. Der Investitionsbooster ermöglicht Landwirten eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen. Mit dem Strompreispaket, der Reduzierung der Netzentgelte, der Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft und der Abschaffung der Gasspeicherumlage werden Unternehmen der Agrar- und Ernährungswissenschaft direkt und spürbar entlastet. Auf unsere Initiative hin wurde das Inkrafttreten der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte erneuert, erneut um ein Jahr auf Ende 2026 verschoben. Die EUDR, wie sie derzeit vorliegt, führt nicht zu mehr internationalem Waldschutz, sondern nur zu mehr Bürokratie und Auflagen für unsere Betriebe. Ein weiterer Meilenstein ist die Entscheidung der Koalition, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Dort, wo er eine konkrete Bedrohung von Nutztieren darstellt, auf Weiden, in Offenlandschaften oder auf Deichen, soll er künftig aktiv bejagt werden können. Mit der Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung haben wir die Dokumentations- und Berichtspflichten auf den Höfen sofort reduziert. Für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ GAK stehen 2025 und 2026 jeweils 907 Millionen Euro bereit. Darüber hinaus wurden im Haushalt die Mittel für die landwirtschaftliche Unfallversicherung um 20 Millionen Euro erhöht. Ab dem 1. Januar 2026 kann die kurzfristige Beschäftigung in landwirtschaftlichen Betrieben länger sozialversicherungsfrei ausgeübt werden – von 70 auf 90 Tage. Das von der Ampelregierung beschlossene sogenannte Zukunftsprogramm Pflanzenschutz, das ausschließlich eine fachfremde Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln zum Ziel hat, wurde gestrichen und ad acta gelegt. Auf das starke Vogelseuchengeschehen wurde reagiert und rückwirkend ab Oktober 2025 der Entschädigungshöchstsatz für Geflügel im Tierseuchenfall von 50 Euro auf 110 Euro pro Stück Geflügel angepasst. Die GAK nimmt zum 1. September 2026 die Förderung für besonders tiergerechte Schweineställe wieder auf, nahtlos anschließend an das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung. So werden Förderlücken verhindert. Sehr verehrte Kolleginnen, sehr verehrte Kollegen! Die Probleme, die der Antrag benennt, sind real: Preisdruck, Flächenknappheit, Investitionsunsicherheit und der Wunsch nach mehr Tierwohl. Doch die vorgeschlagenen Maßnahmen sind in ihrer Form untauglich oder riskant. Sie würden Rechtsunsicherheit schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit schwächen und die Haushalte belasten – ohne verlässliche Wirkung. Die CDU teilt die Ziele, die Instrumente werden aber abgelehnt oder müssen umfassend zugunsten marktwirtschaftlicher, rechtssicherer und finanziell klarer Lösungen angepasst werden. Meine Fraktion legt Wert auf Wettbewerbsfähigkeit, Planbarkeit und Bürokratieabbau für Betriebe. Viele Antragspunkte wie verpflichtende Mindestverträge und rigide Bodenmarktregulierungen stehen im Widerspruch zu dieser Linie, weil sie in Marktmechanismen zu stark eingreifen würden. Einzelstaatliche Vorgaben zur Gleichstellung von Drittlandprodukten mit EU-Standards sind rechtlich heikel und könnten mit Binnenmarkt- und WTO-Regeln kollidieren. Die CDU favorisiert daher koordinierte Lösungen statt Alleingänge. Die Forderung nach langfristiger hoher Förderung für Tierhaltungsumbau ist aus Sicht der CDU sinnvoll, aber ohne klare Finanzierungsquelle problematisch. Die CDU fordert zielgerichtete, prüfbare Förderprogramme statt pauschaler Zusagen. Der Bund plant, das Thema über die GAK zu finanzieren. Die GAK ist pragmatisch, weil sie vorhandene Strukturen und Mittel bündelt, kurzfristige Förderlücken schließen kann und zugleich regionale Steuerungsmöglichkeiten bietet. Deshalb ist es grundsätzlich richtig, das Tierwohl zunehmend über die GAK zu finanzieren. Außerdem können die GAK-Richtlinien regional angepasst werden. Das passt zur sächsischen Zielsetzung, regionale Wertschöpfung zu stärken. Ich bitte Sie daher: Arbeiten Sie mit uns und unserer Staatsregierung für einen pragmatischen, rechtssicheren und finanziell tragfähigen Weg, der auf Freiwilligkeit, gezielte Förderung, EU-koordinierte Lösungen und Bürokratieabbau setzt! Nur so stärken wir dauerhaft die Landwirtschaft, sichern Arbeitsplätze im ländlichen Raum und schaffen die Voraussetzungen für echten, nachhaltigen Wandel. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Frau Abg. Pfeifer und als Nächstes spricht für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Dornau.

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