Susan Leithoff
Wie bereits ausgeführt, gibt es auch Reformbedarf bei den 18- bis 21-Jährigen. Und es ist eben nicht so, dass das heute die Ausnahme ist. 50 bis 60 % aller Verfahren werden nach Jugendstrafrecht abgeurteilt. Hier geht es um eine klare Leitlinie. Volljährigkeit bedeutet grundsätzlich volle strafrechtliche Verantwortung. Dass Gerichte heute nach geltendem Recht im Einzelfall abwägen, ist richtig. Hier geht es ausdrücklich nicht um Kritik an der Rechtsprechung. Aber wir sehen Reformbedarf in der gesetzlichen Grundordnung, damit Erwachsenenverantwortung deutlicher der Regelfall ist. Für viele wirkt es widersprüchlich: Ein 19-Jähriger haftet zivilrechtlich wie ein Erwachsener für den angerichteten Schaden; strafrechtlich kann er aber noch wie ein Jugendlicher behandelt werden. Eine Reform bei 18- bis 21-Jährigen bringt hier eine Harmonisierung, ohne den Blick für die echte Reifeverzögerung zu verlieren. Meine Damen und Herren, am Ende geht es um Vertrauen – Vertrauen der Opfer, dass der Staat sie schützt, Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, dass Regeln gelten, und Vertrauen der jungen Menschen selbst, dass der Staat nicht erst dann reagiert, wenn sich Lebenswege bereits verfestigt haben. Der Rechtsstaat ist stark, wenn er zwei Dinge zugleich schafft: Er schützt die, die betroffen sind, und er setzt Grenzen so früh, dass Umkehr noch möglich ist. Wenn der Rechtsstaat zu spät kommt, verlieren wir nicht nur Sicherheit, sondern auch die Chance auf frühere Korrektur. Darum brauchen wir eine Reform, die Verantwortung früher ermöglicht, Volljährigkeit als Verantwortung ernst nimmt und zugleich rechtsstaatlich bleibt – maßvoll, begründet, kontrolliert. Genau dafür werben wir heute in dieser Debatte. (Beifall CDU)
