Susan Leithoff
Richtig, aber ich glaube, wir sind uns einig, dass die sittliche Reife auch nicht Schlag mit dem 14. Geburtstag einsetzt, und genau das ist das Problem. Wir haben hier eine starre Grenze, die wir nicht haben dürfen, weil im Jugendstrafrecht geprüft wird, inwiefern eine Reife vorliegt oder nicht. Genau diese Reifeprüfung wollen wir einfach nur früher ansetzen. (Ines Biebrach, BSW, steht am Mikrofon.) – Jetzt würde ich sehr gerne mit meiner Rede fortfahren.
