Susan Leithoff
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte in der zweiten Rederunde zwei Punkte vertiefen, nicht um zu wiederholen, sondern weil genau hier die rechtspolitische Kernfrage liegt: Passt unser Jugendstrafrecht noch zur Lebenswirklichkeit? Heute fällt auf: Dynamiken sind schneller, Gruppendruck entsteht in Sekunden, Tatmuster sind teils organisiert. Genau deshalb reicht es eben nicht, nur auf die Differenzierung zwischen Staat und Rechtsstaat hinzuweisen und mehr Prävention zu fordern. Dass hier ein reales Problem wächst, wird auch an Stimmen aus der Praxis deutlich. Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert seit Längerem, die Strafmündigkeitsgrenze herabzusetzen. In ihrer Position heißt es, Polizeibeamtinnen und -beamte würden immer häufiger damit konfrontiert, dass bereits bislang strafunmündige Kinder unter 14 Jahren kriminelle Taten begehen und dass sie dabei rücksichtsloser und gewalttätiger vorgehen. Auch aus der sozialen Arbeit kommen sehr klare Worte. Der Sprecher der Arche Berlin, Wolfgang Büscher, sagt in einem Interview, man erlebe, dass sich Jugendliche bewaffnen, und wir müssten zuerst einmal lernen, diese Fakten anzuerkennen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als Parlamentarier sind aufgefordert, genau darüber zu reden, ohne Schaum vor dem Mund, nüchtern und sachlich. Wir müssen dann aber auch Konsequenzen ziehen, wenn unser Staat mit der derzeit bestehenden Altersgrenze an Grenzen kommt und der Rechtsstaat in besonders gravierenden Konstellationen früher Verantwortung ermöglichen muss. Frau Biebrach, im Moment ist es so, dass es eine starre Grenze gibt. Sie haben gesagt, die Reife sei vorher nicht gegeben. Genau das ist das Problem: Unterhalb von 14 Jahren wird es gar nicht geprüft. Was ist denn, wenn die Reife doch gegeben ist? Genau das ist das Problem: dass wir an der starren Altersgrenze mit 14 scheitern. Wir brauchen ein Recht, das im Ernstfall antworten kann. Ich will es sehr klar sagen, weil das heute einige Male herauskam: Eine Reform bedeutet nicht „hart statt gerecht“. Eine Reform bedeutet: früher, klarer, nachvollziehbar und damit am Ende auch gerechter. Denn Gerechtigkeit hat zwei Seiten: Sie schützt diejenigen, die betroffen sind, und sie setzt Grenzen so früh, dass Umkehr überhaupt möglich ist. Auch hier haben wir bereits mehrfach auf den Erziehungsgedanken hingewiesen; denn dieser ist unserem Jugendstrafrecht immanent. Das ist richtig so und soll auch so bleiben. Aber beim Bereich der Altersgrenzen – hier: unter 14 Jahren – geht es nicht darum, Pauschalen festzulegen. Es geht um eine rechtsstaatlich saubere, eng begrenzte Antwort auf Fälle, in denen Reife und Tatgewicht nicht mehr zu der Vorstellung passen, der Staat müsse schlicht abwarten. (Ines Biebrach, BSW, steht am Mikrofon.) Erziehung bleibt der Maßstab. Aber Erziehung ohne Verantwortung – ich habe es bereits gesagt – bleibt wirkungslos, und genau diese Lücke dürfen wir nicht akzeptieren. (Beifall CDU und Staatsregierung) Wie bereits ausgeführt, gibt es auch Reformbedarf bei den 18- bis 21-Jährigen.
