Juliane Nagel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD: Guten Tag!) Ich kann gut anknüpfen. Auch wir als Linke denken, dass die CDU hier mit erneut eine Scheindebatte anzettelt und sich dabei auch noch von der extremen Rechten beklatschen lässt. (Lachen Heiko Gumprecht, AfD) Es ist eine Debatte, die Handlungsfähigkeit suggeriert, aber reiner politischer Aktionismus ist – und das in einem hochsensiblen Feld; das ist mehrfach gesagt worden. Statt das Thema mit der notwendigen Komplexität anzugehen, wird das Primat der Jugendhilfe mit Füßen getreten und lautstark die Absenkung des Strafmündigkeitsalters gefordert. Alle, die sich fachlich mit der Materie beschäftigen, sagen seit Jahren und immer wieder klar, wenn diese Forderung nach Vorfällen hochkommt, dass dies eine Abkehr von einem kinderrechtsorientierten und an Entwicklung und Lernen orientierten Ansatz wäre. Es wäre sehr wahrscheinlich wirkungslos. Die Festlegung des Strafmündigkeitsalters auf 14 Jahre war eine bewusste zivilisatorische Entscheidung und eine Abkehr vom autoritären Strafdenken gegenüber Kindern. Wir wissen auch, es waren die Nationalsozialisten, die diese Grenze im Sinne ihrer repressiven Logik durchbrochen haben. Nach 1945 wurde nicht ohne Grund das Alter wieder angehoben. Um kurz zu ergänzen: Die Anwendung des Jugendstrafrechts auf über 18-Jährige, sehr geehrte Kollegin Leithoff, ist inzwischen eher die Ausnahme, wenn man die blanken Zahlen anschaut. (Susan Leithoff, CDU: Nicht unbedingt! Das stimmt nicht! Bei 60 % ist es keine Ausnahme!) Also muss man auch hierzu keine Forderungen erheben. Als Linke setzen wir dem etwas anderes entgegen. Wir stellen das Kindeswohl, die Hilfebedarfe von Kindern und Jugendlichen sowie die Stärkung der Familien in den Mittelpunkt. Deshalb lehnen wir die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters ab. Die Gründe für delinquentes Verhalten von Kindern und Jugendlichen – das haben wir schon gehört – sind vielfältig und hochindividuell. Für Kinder unter 14 Jahren haben wir das SGB VIII. Dies bietet eine breite Palette an Maßnahmen: (Zuruf Sören Voigt, CDU) Kinder- und Jugendarbeit, ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung, Streetwork, notfalls auch familiengerichtliche Unterstützung, die dabei zum Zug kommen kann. Dafür braucht es kein Strafrecht und dafür braucht es im Übrigen auch keine geschlossene Unterbringung. Als staatliche Sanktion verbietet sich die geschlossene Unterbringung, wie sie jetzt von der Justizministerin gefordert wurde, ohnehin; denn wenn Gerichte darüber entscheiden, darf es ausschließlich um das Kindeswohl gehen. Mildere Mittel müssen geprüft werden – genau das geschieht in der Realität viel zu selten. Ich frage in diesem Zusammenhang: Haben wir die Erfahrungen geschlossener Einrichtungen – Stichwort: Jugendwerkhöfe in der DDR oder die Erlebnisse, die Kinder und Jugendliche in der Haasenburg hatten, in der wir als Land Sachsen auch Menschen untergebracht haben – wirklich aufgearbeitet? Ich meine: Nein. (Beifall Die Linke) Ja, die Zahlen von Straftaten durch Kinder sind gestiegen. Fachlich wird das unter anderem als coronabedingter Nachholeffekt beschrieben, (Zuruf Sören Voigt, CDU) verstärkt durch eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung. Kinder und Jugendliche – das hatten wir bereits in der gestrigen Debatte – sind ein Produkt gesamtgesellschaftlicher Verhältnisse. Wir haben es mit Verrohrung zu tun, wir haben es mit Gewalt zu tun, wir haben es mit multiplen Krisen zu tun. Das schlägt auch auf Familiensysteme, auf Kinder und Jugendliche zurück. Gleichzeitig bleibt aber festzuhalten – auch entgegen den krassen Zahlen, die in den Raum gestellt werden, ohne diese überhaupt einzuordnen –: Kinder stellen bei Gewaltstraftaten insgesamt nur einen sehr kleinen Anteil der Tatverdächtigen dar. Auch innerhalb der Gruppe der Kinder wird nur ein sehr geringer Teil straffällig. Ich möchte noch ein Augenmerk darauf legen, dass es vor allem Jungen sind. Es sind gewaltaffine Männlichkeitsbilder, die auf junge Menschen wirken. Auch damit müssen wir uns in dieser Debatte verstärkt beschäftigen. (Beifall Die Linke, Sophie Koch, SPD, und Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Die CDU schlägt aber mit einem Vorschlaghammer auf ein Nüsschen ein und stellt dabei eine ganze Altersgruppe unter Generalverdacht. Warum? Vielleicht, um von der eigenen Verantwortung abzulenken, von einer ausblutenden Jugendhilfe, gekürzten Präventionsangeboten, überlasteten Systemen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Schulen am Limit. Genau hier müssen wir ansetzen, daran müssen wir arbeiten, auch an Hilfen für komplexe und schwierige Fälle, gegen Schulabstinenz und auch gegen Gewalt in Familien. Wer das Strafmündigkeitsalter senkt und Jugendhilfe mit Straflogik vermischt, löst aber keine Probleme, sondern verschiebt sie nur in die Zukunft. Wir sind offen für Debatten, die vor allem präventive Angebote stärken wollen. Kinder brauchen frühe Unterstützung, keinen frühen Knast. Ein Rechtsstaat schützt Kinderrechte, statt sie aus populistischen Gründen auszuhöhlen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)
