Franziska Schubert
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag an sich ist – und ich muss es in dieser Deutlichkeit sagen – ein schlechter Treppenwitz. Denn: Sie wollen die Feststellung des Landtags, dass die Haushalte des Freistaates sowie der Kommunen durch die Aufwendungen nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz – das sind die Aufwendungen für Arbeitsgelegenheiten – an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit kommen. Gleichzeitig wollen Sie die Kommunen dazu verpflichten, genau diese Arbeitsgelegenheiten zu schaffen. Kurz gesagt: Sie wollen die Belastung reduzieren, indem Sie die Belastung erhöhen. Das ist ziemlich absurd. Damit könnte ich es schon bewenden lassen. Widerspruch tut aber immer not, wenn Sie sich erneut hierhinstellen und suggerieren, es gäbe einfache Lösungen, alle und ausschließlich Asylbewerber wären faul und hätten jegliche Unterstützung nicht verdient. Das ist es doch, was Sie denken und artikulieren. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist Blödsinn! Durchweg Unsinn!) Herr Zwerg, wie bekommen wir das in den Griff? Wissen Sie, das frage ich mich auch, wenn ich durch so manche Gemeinde und Stadt gehe, auch früh um zehn, öffentliche Bänke angucke oder Spielplätze. Dort sehe ich – ich komme aus einer Grenzregion – auch viele Menschen, die ein Drogen- und Alkoholproblem haben und die – Zitat – „wohl auch nicht über das Leistungsvermögen verfügen“. Wie kriegen wir das denn in den Griff? Dazu höre ich von Ihnen: nada – nichts. (Lars Kuppi, AfD: Wer hat denn die Drogen freigegeben? – Unruhe AfD) – Ja, ja. Ich treffe immer. Wenn Sie hier herummurmeln, dann weiß ich schon Bescheid. Zu den Fakten. Der Bund erstattet dem Freistaat circa zwei Drittel seiner Kosten, die durch die Unterbringung und Versorgung von Menschen, die Asylbewerberleistungen erhalten, entstehen. Hierbei geht es um die Verwirklichung verfassungsmäßig garantierter Rechte. Menschen, die um Asyl ersuchen, haben in der Zeit der Prüfung ihres Antrags nun einmal das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Ja, bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern ist es dringend notwendig, dass Aufwendungen zeitnah den Kommunen erstattet werden. Das ist in der Tat ein Thema, das im Übrigen auch nicht Sie als AfD thematisiert haben, sondern wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, um den Kommunen wirklich zu helfen. Das heißt, die Wartezeiten von zwei Jahren für Erstattungen gehen einfach nicht. Helfen würde es den Kommunen übrigens auch, wenn die Diskussion über den erneuten Rechtskreiswechsel von ukrainischen Geflüchteten zurück in den Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes beendet würde. Dieser Wechsel kostet Ländern und Kommunen nämlich 862 Millionen Euro. Das Geld – darin geben Sie mir sicher recht – brauchen wir an anderer Stelle deutlich dringender. Ich finde, diese Diskussion ist im Übrigen auch so unwürdig. Ich schäme mich für die Leute, die, wie auch unlängst aus der CDU, so etwas in dem irrigen Glauben fordern, man könnte so Wähler zurückholen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) In meiner Fraktion haben wir noch eine andere Rechnung. Wissen Sie, was wir sparen könnten, würden wir mehr Menschen in Arbeit bringen und ihnen damit das Bleiberecht ermöglichen? 100 Millionen Euro könnten damit eingespart werden, und dabei ist noch nicht einmal eingerechnet, dass diese Menschen dann auch Steuern zahlen. Die Hürden, um zu arbeiten, sind in Deutschland nach wie vor zu hoch. Arbeitsgelegenheiten für geflüchtete Menschen können nur begrenzt angeboten werden. Die Kommunen müssen diese Maßnahmen organisieren. Herr Wippel, Sie sind auch Kreisrat, genau wie ich. Sie wissen, Arbeitsgelegenheiten dürfen außerdem den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht belasten. Es darf also keine Verdrängung von Arbeitsplätzen erfolgen. Die Arbeiten müssen zusätzlich und gemeinnützig sein. Das sind im Wesentlichen Arbeiten zur Unterhaltung der Einrichtungen, in denen Asylbewerber/-innen leben. Nicht dazu gehören Reinigungsarbeiten im Rathaus, Gehölzschnitt oder Verkehrssicherungspflichten. Wenn Sie von der AfD das anders sehen, dann erklären Sie bitte den Firmen, die damit ihr Geld verdienen, dass sie das künftig nicht mehr werden. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Der fachlichen Planung von Arbeitsgelegenheiten kommt eine hohe Bedeutung zu, um rechtmäßige, wirksame und zusätzliche Maßnahmen durchzuführen. Das führt zu Arbeitsaufwand in den Kommunen. Sie waren doch sehr deutlich in der letzten Anhörung zu den Kommunalfinanzen am letzten Montag: keine weiteren Belastungen, personell keine Kapazitäten. Zuhören können Sie dann aber auch nicht. Die Kommunen in Sachsen haben schon die rechtliche Möglichkeit, Arbeitsgelegenheiten zu schaffen. Es ist also falsch zu behaupten, man müsste rechtlich etwas veranlassen; denn einige nutzen sie auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Im Übrigen: Ich kenne sehr viele Geflüchtete – und, ich bin mir sicher, viele von Ihnen kennen sie auch –, die ehrenamtlich arbeiten, zum Beispiel, Herr Wippel, karitativ in Küchen. Das lassen Sie unter den Tisch fallen. Diese Menschen arbeiten ehrenamtlich, weil sie etwas zurückgeben wollen und weil sie gerade keine Chance haben, schnell in Arbeit zu kommen. Das ist genauso Realität. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Sören Voigt, CDU) Diese selektiven alternativen Fakten von Ihnen sind so durchschaubar. Nicht nur deshalb lehnen wir diesen Antrag ab, sondern auch, weil er weder die Kommunen entlastet, noch Probleme löst, sondern lediglich vermeintliche Lösungen vorgaukelt, wie so oft bei Ihren Anträgen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schubert sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Nguyen spricht nun für die Fraktion Die Linke.
