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Lutz Richter

BSW 04.12.2025 Sitzungen 8/23

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über einen Antrag, der fordert, Arbeitsgelegenheiten nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes verpflichtend einzuführen und durchzusetzen. Die AfD argumentiert dabei mit dem Schutz kommunaler Haushalte, mit Ordnungspolitik und mit der Gefahr mangelnder Tagesstruktur. Ich möchte zu Beginn deutlich sagen: Das Thema ist schon relevant. Es betrifft die Situation unserer Kommunen, die Herausforderungen des Asylsystems und den Umgang mit Menschen, die zeitweise Schutz in unserem Land suchen. Es ist wichtig, dass wir diese Fragen seriös und differenziert behandeln. Ebenso wichtig ist, dass wir sie nicht instrumentalisieren, sondern Lösungen finden, die sowohl praktikabel als auch rechtsstaatlich sauber sind – aber immer mit Augenmaß und unserem Anspruch gerecht werdend, den wir an Ordnung und Humanität gleichermaßen haben. Lassen Sie mich deshalb einige grundsätzliche Punkte ansprechen, bevor ich zum Antrag selbst spreche. Zunächst einmal: Die Belastung vieler Landkreise und Städte ist real. Unterbringung, Verwaltung, medizinische Versorgung, soziale Arbeit – all das bindet Ressourcen, Personal und Geld. In manchen Regionen sind die Kapazitäten komplett ausgereizt. Es gibt nachvollziehbare Sorgen über die finanzielle und organisatorische Tragfähigkeit. Dies ernst zu nehmen, heißt aber auch: Wir müssen darüber sprechen, wie wir Kommunen nachhaltig stärken, statt ihnen zusätzliche Aufgaben ohne ausreichende Mittel zu übertragen. Das Stichwort Konnexitätsprinzip wurde ja gerade schon genannt. Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber können durchaus ein sinnvoller Bestandteil von Integration und Tagesstruktur sein. Die meisten Menschen, die hier angekommen sind, wollen ja auch arbeiten. Arbeitsgelegenheiten sind allerdings kein Mittel, um Haushaltsprobleme zu lösen, im Gegenteil: Die Einrichtung solcher Angebote kostet Geld – für Organisation, Anleitung, Versicherung, Aufsicht oder Material. Wer so tut, als ließe sich durch Arbeitsgelegenheiten die kommunale Finanzlage entlasten, verkürzt die Realität erheblich. Es stimmt, lange Phasen der Untätigkeit können belasten, können zu Frustration führen, zu Isolation, manchmal sogar zu gesundheitlichen Problemen. Die wissenschaftlichen Hinweise, die im Antrag erwähnt werden, sind ja nicht aus der Luft gegriffen. Aber daraus einen pauschalen Arbeitszwang abzuleiten, ist kein überzeugender Schluss. Sinnvolle Angebote, Möglichkeiten der Beschäftigung, Qualifizierung, Sportkurse, Engagement – all das wirkt, wenn es freiwillig, gut organisiert und auf Perspektiven ausgerichtet ist. Wenn wir hingegen Zwang ausüben ohne Perspektiven und ohne eine Ausrichtung auf Qualifikation oder spätere Erwerbstätigkeit, dann unterstützt das weder Integration noch gesellschaftliche Akzeptanz. (Beifall BSW) Der Antrag beruft sich auf § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Dabei wird der Eindruck vermittelt, die Kommunen seien bereits heute verpflichtet, Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, und würden dieser Pflicht nur einfach nicht nachkommen. Das ist so nicht korrekt. § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes sieht vor, dass Arbeitsgelegenheiten angeboten werden können. Es ist gerade nicht als Zwangsnorm konzipiert. Warum? Weil die Praxis eben zeigt, dass die Umsetzbarkeit stark von lokalen Gegebenheiten abhängt: geeignete Träger, ausreichende Betreuungskapazitäten, sinnvolle Tätigkeiten, rechtliche Rahmenbedingungen und auch die Zumutbarkeit für die Betroffenen. Ich bin mir sicher, dass auch Sie wissen, dass in den Landkreisen und Kommunen gar nicht mal so eine große Begeisterung über eine Arbeitspflicht herrscht, eben weil die Voraussetzungen vor Ort oft nicht erfüllt werden können. Wenn wir nun eine Pflicht konstruieren, die das Gesetz in dieser Norm nicht hergibt, bewegen wir uns auf sehr dünnem Eis, sowohl juristisch als auch politisch. Wir riskieren nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen, wir riskieren auch, Verwaltungspersonal mit zusätzlichen Aufgaben zu belasten, ohne dafür Ressourcen bereitzustellen. Der Antrag suggeriert ebenfalls, man müsse nur Arbeitsgelegenheiten verpflichtend machen und schon würden die Kommunen finanziell entlastet, soziale Probleme reduziert und gesellschaftliche Akzeptanz erhöht. Das ist zu einfach, um wahr zu sein. Es blendet zentrale Faktoren wie fehlende personelle Kapazitäten in den Kommunen, rechtliche Hürden, wirkliche Kosten, die durch die Errichtung solcher Maßnahmen entstehen, und die Tatsache, dass Beschäftigung ohne Qualifizierung so gut wie keinen Nutzen für spätere Integration bringt, eindeutig aus. Eine sinnvolle Lösung sollte dabei drei Ziele verfolgen, nämlich erstens die Kommunen stärken, zweitens sinnvolle freiwillige Arbeits- und Beschäftigungsangebote unterbreiten und drittens Perspektiven schaffen statt Symbolpolitik. (Beifall BSW) Dazu gehören zum Beispiel niederschwellige Qualifikationen, Sprachförderung, Vermittlung grundlegender Arbeitskompetenzen und Übergänge in reguläre Arbeit, sofern rechtlich zulässig. Eine reine Pflicht ohne diese Perspektiven hilft dagegen wenig. Wir sehen also, der Antrag spricht ein relevantes Thema an. Er benennt Probleme, die existieren, und er möchte Untätigkeit vermeiden. Das ist ein nachvollziehbares Anliegen. Aber er bleibt einseitig, er ist rechtlich fragwürdig, er ist praktisch nicht ausgereift, und er verspricht mehr, als er halten kann. Er kann deshalb nicht unsere Zustimmung finden, aber wir lehnen ihn auch nicht rundweg ab, weil wir das Grundanliegen, nämlich Strukturen für Menschen und Entlastung für Kommunen zu suchen, durchaus berechtigt finden. Aus all diesen Gründen kommen wir zu dem Schluss: Wir werden uns enthalten. Wir tun das, weil wir die Probleme sehen, die der Antrag beschreibt, aber die vorgeschlagenen Lösungen für nicht passend halten. Wir tun das, weil wir einen ausgewogenen Ansatz wollen, einen Ansatz, der Rechtssicherheit bietet, Kommunen stärkt, Integration vorbereitet und Menschen nicht stigmatisiert. Wir stehen dabei für Pragmatismus, Augenmaß und die Bereitschaft, Lösungen zu finden, die tatsächlich tragfähig sind. Vielen Dank. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Richter sprach für die Fraktion des BSW. Kollege Pallas spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

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