Susan Leithoff
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die öffentliche Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der AfD wird derzeit zumeist sehr emotional diskutiert. Und ja, ich sage es gleich zu Beginn klar und deutlich: Auch wir sehen mit großer Sorge, dass Teile der AfD längst den Boden unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung verlassen haben. Gerade deshalb ist es umso wichtiger, dass wir als Parlament – gerade im Hinblick auf unseren Rechtsstaat – in dieser Frage mit kühlem Kopf und auf klarer rechtlicher Grundlage handeln. Der Antrag der Fraktion Die Linke fordert die Staatsregierung dazu auf, die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD im Bundesrat voranzutreiben. Begründet wird es im Wesentlichen mit der Einstufung der Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Diese Einstufung ist zweifellos von erheblicher politischer und gesellschaftlicher Bedeutung. Sie ersetzt aber kein gerichtsfestes Beweismaterial und schon gar nicht die rechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots; denn ein Parteiverbotsverfahren ist das äußerste Mittel unserer Demokratie. Es greift tief in den Grundsatz der Parteienfreiheit ein, den das Grundgesetz als Ausdruck des politischen Pluralismus schützt. Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz und § 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz formulieren die Hürden hierfür bewusst hoch. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum NPD-Verfahren im Jahr 2017 die Maßstäbe hierfür präzisiert. Erstens. Eine Partei muss aktiv und planvoll auf die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aus sein. Zweitens. Ihr Handeln muss eine konkrete Gefährdung dieser Ordnung erkennen lassen. Drittens. Sie muss über eine gesellschaftliche Wirkkraft verfügen, die ein solches Ziel zumindest möglich erscheinen lässt. Eine verfassungsfeindliche Gesinnung allein reicht gerade nicht aus. Es bedarf belastbarer, gerichtsfester Nachweise für ein systematisches Vorgehen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Diese Nachweise liegen – das stellt auch die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme fest – derzeit nicht vor. Die Einstufung des Bundesamts für Verfassungsschutz ist zudem noch gerichtlich anhängig. Eine Entscheidung ist bislang nicht getroffen. Das Bundesamt hat in diesem Verfahren zudem eine Stillhaltezusage abgegeben. Solange diese Tatsachengrundlagen nicht bestandskräftig geklärt sind, fehlt es bereits an der Basis für ein erfolgreiches Verbotsverfahren. Hinzu kommt: Nur in wenigen Ländern wurden die AfDLandesverbände als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Ein isoliertes Vorgehen einzelner Länder wäre rechtlich wirkungslos und politisch kontraproduktiv. Erst eine abgestimmte, bundesweit einheitliche Bewertung aller Landesämter für Verfassungsschutz könnte Grundlage einer Bundesratsinitiative sein. Ein Antrag, wie Die Linke ihn hier vorlegt, mag gut gemeint sein, wäre aber zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich nicht tragfähig und politische Symbolpolitik. Wer ein Parteiverbotsverfahren leichtfertig einleitet, riskiert nicht nur ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht, sondern stärkt am Ende genau jene Kräfte, die man schwächen wollte. (Widerspruch Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir als CDU-Fraktion stehen für Rechtsstaatlichkeit statt Aktionismus. Wir wissen: Demokratie behauptet sich nicht durch juristische Schnellschüsse, sondern durch politische Auseinandersetzung und Aufklärung. Der Verfassungsschutz erfüllt bereits heute seinen gesetzlichen Auftrag, Gefahren für unsere freiheitliche Ordnung zu beobachten und sauber zu dokumentieren. Er braucht dafür keine politische Weisung, sondern fachliche Unabhängigkeit. (Lachen AfD) Zugleich verfügt der Staat bereits über wirksame Alternativen. Seit 2017 erlaubt Artikel 21 Abs. 3 Grundgesetz den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dazu kommt die konsequente Anwendung des Straf-, Beamten- und Vereinsrechts sowie politische Bildung und gesellschaftliche Aufklärung. Meine Damen und Herren, wir verteidigen unsere Demokratie am besten, indem wir sie leben – mit klaren Regeln, mit offenen Debatten und mit dem Vertrauen in unsere rechtsstaatlichen Institutionen. Deshalb lehnen wir den Antrag der Fraktion Die Linke ab. Parteiverbote dürfen niemals politisches Instrument sein. Sie sind Ultima Ratio eines wehrhaften Rechtsstaats. Vielen Dank. (Beifall CDU, Matthias Berger, fraktionslos, und Staatsregierung)
