landtag.sachsen.de ↗

Janina Pfau

BSW 30.10.2025 Sitzungen 8/21

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schwietzer, dieser Redebeitrag war vollkommen daneben. Ich werde nicht weiter darauf eingehen. Die Kolleginnen haben es bereits gesagt: Von einer Frau hätte ich eine solche Rede wirklich nicht erwartet. (Beifall BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Zunächst möchte ich der Fraktion BÜNDNISGRÜNE ausdrücklich für diesen Antrag danken. Es wird höchste Zeit, dass auch in Sachsen alle Voraussetzungen für eine kostenfreie, flächendeckende und vertrauliche Spurensicherung geschaffen werden – unabhängig davon, ob jemand in einer Stadt oder in einem Landkreis lebt. Es ist immer wieder mühsam, zu erklären, warum vertrauliche Spurensicherung so wichtig ist. Wir haben es gerade gehört: Es ist noch nicht bei allen angekommen. Oft hört man den Satz „Das macht doch die Polizei“ oder „Warum gehen die Betroffenen nicht einfach zur Polizei?“ So einfach ist es nicht. Menschen, die Opfer von Gewalt – insbesondere sexueller Gewalt – werden, sind nach der Tat häufig nicht sofort in der Lage, zu entscheiden, ob sie eine Anzeige erstatten wollen oder nicht. Die Hemmschwelle ist besonders hoch, wenn die oder der Täter aus dem eigenen Umfeld stammt: Partner, Freunde, Arbeitskollegen. Viele Betroffene fürchten, dass man ihnen nicht glaubt, dass man sie beschuldigt, selbst schuld zu sein. Andere haben Angst, ihre Familie oder ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Viele fürchten schlichtweg, in einem Gerichtsverfahren alles erneut durchleben zu müssen – jedes Detail, jede Minute, jedes Gefühl der Ohnmacht. Wie Frau Eckard vom Bundesverband der Familienberatungsstellen betont, hat die geringe Anzeigebereitschaft Gründe: Viele Opfer schämen sich, geben sich eine Mitschuld oder haben Angst vor den Folgen einer Anzeige bzw. eines möglichen Prozesses. Hinzu kommt, dass die meisten sexuellen Straftaten in der Partnerschaft geschehen oder zwischen Menschen, die sich bereits kennen. Die PKS spricht von „informellen sozialen Beziehungen“. Eine Anzeige kann für Vergewaltigungsopfer konkrete soziale Konsequenzen haben: Es bestehen Abhängigkeiten, vielleicht glaubt man ihnen in der Familie oder im Freundeskreis nicht. Scheitert die Anzeige, steht man als Lügnerin da. Stellvertretend ein Beispiel: Eine junge Frau, Anfang 20, wird nach einer Party von jemandem aus dem Bekanntenkreis vergewaltigt. Sie schämt sich, fühlt sich schuldig, kann kaum sprechen. Sie weiß nicht, wohin sie sich wenden soll. Eine Anzeige möchte sie – noch – nicht erstatten. In diesem Moment wäre die vertrauliche Spurensicherung ihre Chance: Sie könnte medizinisch versorgt werden, Spuren könnten gesichert werden – ohne Druck, ohne Zwang. Wochen später, wenn sie bereit ist, könnte sie entscheiden. Ohne diese Möglichkeit gingen die Spuren verloren – und mit ihnen die Chance auf Gerechtigkeit. Das ist der Kern dieser Maßnahme: Sie gibt den Betroffenen Zeit, Kontrolle und Würde zurück. (Beifall BSW, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Bevor es die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung gab, kamen Täter oft davon, wenn sich Opfer erst später zu einer Anzeige entschieden. Gerade die Dokumentation von Verletzungen und DNA-Spuren ist für spätere Verfahren sehr wichtig – insbesondere, weil sich DNASpuren nur innerhalb von 72 Stunden nach der Tat sichern lassen. Deshalb ist es wichtig, dass Betroffene – egal, wo sie in Sachsen wohnen – einen wohnortnahen, leicht erreichbaren Zugang zu einer Stelle haben, die diese Spurensicherung durchführen kann. Selbstverständlich muss die Untersuchung kostenfrei sein und medizinische Einrichtungen dürfen auf diesen Kosten nicht sitzen bleiben. Zudem darf es nicht nur um sexualisierte Gewalt gehen. Auch bei häuslicher Gewalt – wir haben es vorhin gesagt, es betrifft Frauen, Männer und Kinder – braucht es diese Möglichkeit. Gerade dort, wo Gewalt im Familienumfeld geschieht und Abhängigkeiten bestehen, ist vertrauliche Spurensicherung ein lebenswichtiger Schutz. Aktuell müssen einige Betroffene selbst bezahlen, beispielsweise Privatversicherte, Migrantinnen oder Minderjährige ohne elterliche Zustimmung. Das ist schlichtweg ungerecht. Es darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein, ob jemand die Chance hat, Beweise zu sichern. Ein Klick auf die bestehenden Anlaufstellen in Sachsen zeigt: Meist befinden sich diese Stellen in den kreisfreien Städten. Das heißt für viele Opfer: Sie müssen meist über 100 Kilometer fahren, um überhaupt zu einer geeigneten Stelle zu kommen. Und wer sich das einmal selbst vorstellt: Nach einer Gewalttat – nachts, traumatisiert, allein – 100 Kilometer zu fahren, ist schlichtweg unmöglich. Nach Terre des Femmes – Menschenrechte für die Frau e. V. gab es in Deutschland im Jahr 2023 12 200 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen. Das sind 33 Fälle pro Tag. Die Dunkelziffer ist noch um einiges höher. Also: Nein, es ist kein Randphänomen; das passiert nicht woanders und es passiert nicht den anderen. Das passiert mitten in unserer Gesellschaft: in Familien, in Partnerschaften, auf Dorffesten, in Wohnungen und in Büros. (Unruhe im Saal) Es ist unsere Aufgabe, alles zu tun, damit diese Menschen nicht alleingelassen werden, damit Täter nicht ungestraft bleiben, damit Betroffene die Chance bekommen, sich zu entscheiden – in ihrem Tempo, in ihrem Schutzraum. (Glocke des Präsidenten) Jede einzelne Anlaufstelle, jede Ärztin, die diese Arbeit macht, ist ein Stück konkrete Hilfe. Aber diese Hilfe darf kein Zufall sein, sie muss ein Teil einer flächendeckenden Struktur sein. Ich danke. (Beifall BSW, SPD, Die Linke und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war für die BSW-Fraktion Frau Kollegin Pfau. Als Nächstes ist für die SPD-Fraktion die Kollegin Stellbrink an der Reihe. Bitte schön, Frau Kollegin.

Alle Reden von Janina Pfau Protokoll ↗