Franziska Schubert
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wann haben Sie zuletzt einen Igel in freier Wildbahn gesehen? Für viele von uns ist der Igel ein vertrautes Bild. Er ziert Kinderbücher, Bastelvorlagen und Herbstdekorationen. Er steht für etwas Heimisches, für etwas Friedliches. Er ist auch Sinnbild für unsere mitteleuropäische Heimat. (Sebastian Wippel, AfD: Und der Sicherheit) Doch so allgegenwärtig er in unserer Vorstellung ist – in der Realität ist er es längst nicht mehr. Im Oktober nicht –, das ist wirklich ermittelt. Genau bei diesen zentralen Fragen bleiben ihre Perspektiven ausgeschlossen. Das möchten wir mit unserem Gesetz ändern. Wir schlagen Ihnen damit nicht einmal vor, das Wahlalter auf 14 zu senken, was hier am Montag im Plenarsaal auch ernsthaft zur Sprache kam und diskutiert wurde, oder das Alter für das passive Wahlrecht zu ändern, also für das Gewählt-werdenKönnen, wie es in Baden-Württemberg – übrigens mit den GRÜNEN und der CDU in der Regierung – schon länger vereinbart wurde. Wir möchten hier einen ersten, überfälligen Schritt gehen, hoffen auf eine gute Debatte in den Ausschüssen und vielleicht auf einen Sinneswandel auch beim Regierungspartner CDU. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Abg. Nagel. Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Absenkung des Wahlalters im Freistaat Sachsen auf das vollendete 16. Lebensjahr Sächsisches Wahlalter-16-Gesetz, an den Ausschuss für Verfassung, Recht und Europa – federführend – und an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Sport – mitberatend – zu überweisen. Wer dem Vorschlag zur Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? –– Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Es ist aufgerufen des Entwurfs und anderer nachtaktiver – IgelSchG) Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vergangenen Jahres hat die Weltnaturschutzunion IUCN den Igel erstmals als potenziell gefährdet eingestuft. In den letzten zehn Jahren ist seine Zahl um rund 30 % zurückgegangen, und auch in Sachsen beobachten Fachleute denselben Trend. Laut Schätzungen der Staatsregierung auf unsere Kleine Anfrage hin nimmt die Igelpopulation jährlich um etwa 5 % ab. Der NABU Sachsen berichtet, dass heute 85 % weniger Igel auf unseren Straßen gefunden werden als noch 1994 – und das ist alarmierend. Es sind nicht nur abstrakte Zahlen: In den Aufnahmestationen, wie der Igelhilfe Radebeul, landen jedes Jahr Hunderte Tiere, viele davon mit schwersten Verletzungen. An dieser Stelle sei allen Wildtierschutzinitiativen, allen Igelhilfen in Sachsen von Herzen gedankt. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Warum gibt es immer weniger Igel und immer mehr schwerstverletzte? Ihr Lebensraum wird enger, Insekten als Nahrungsquelle fehlen, und unser Umgang mit Gärten und Grünflächen ist für Igel gefährlicher geworden. (Mike Moncsek, AfD: Windräder!) Autos, Pestizide, elektrische Gartengeräte – sie alle tragen ihren Teil dazu bei. (Mike Moncsek, AfD: Solaranlagen!) Eine besonders perfide Gefahr sind solche Mähroboter, die bei Dunkelheit im Einsatz sind – in der Zeit, in der der Igel aktiv ist. Igel flüchten nicht, wenn sie Gefahr wittern, sie rollen sich zusammen. Wenn dann ein Mähroboter über sie fährt, bedeutet das nicht nur Kratzer, sondern amputierte Beine, aufgeschlitzte Rücken und zerstörte Schnauzen. Diese Geräte ohne funktionierende Stopp-Sensorik erkennen diese kleinen Tiere nicht, so mähen sie weiter und über sie hinweg. Die Wissenschaft bestätigt das. Anne Berger vom LeibnizInstitut für Zoo- und Wildtierforschung hat im Mai dieses Jahres festgestellt, dass kein einziger derzeit getesteter Mähroboter als igelfreundlich gilt. Keiner! (Mike Moncsek, AfD: Hält sich der Igel dran?) Darum braucht es unser Gesetz. Der Gesetzentwurf, den wir heute einbringen, ist einfach, und er ist klar: Das Mähen mit selbstständig agierenden Mährobotern soll im Zeitraum von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis zum Sonnenaufgang eingeschränkt werden, sofern keine Schutzmaßnahmen getroffen werden. Wir möchten nicht tatenlos zusehen, wie noch mehr Igel verschwinden und sterben, sondern gemeinsam etwas tun. Warum dieses Zeitfenster? Nun, es ist eindeutig bestimmbar, der Sonnenuntergang ist jeden Tag bekannt, und es betrifft nicht wirtschaftlich genutzte Flächen wie Gärten, Parkanlagen, Spiel- und Grünflächen. Wenn es künftig igelsichere Geräte gibt, dürfen die selbstverständlich dann auch nachts fahren. Wir schließen Fortschritt nicht aus, wir wünschen ihn uns aber verantwortungsvoll. Er muss und soll nicht auf Kosten der uns anvertrauten Natur gehen. Es geht uns um eine Einschränkung, nicht um ein Komplettverbot. Die Einschränkung, die wir vorschlagen: Rettet Leben! „Tierschutz ist die Erziehung zur Menschlichkeit“, sagte Albert Schweitzer, und diesem Ansatz fühlen wir uns als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verbunden. Tierschutz ist Staatsziel mit Verfassungsrang. Das, was wir hier vorschlagen, ist also im besten Sinne die Wahrnehmung in Gesetzesform. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf und mit der heutigen Debatte Bewusstsein dafür schaffen, wie groß das Problem ist und wie einfach es wäre, Igel besser zu schützen. Wir schränken den Wunsch nach Arbeitserleichterung durch Mähroboter nicht grundsätzlich ein. Wir sagen nur: Bitte mäht tagsüber! Das ist verhältnismäßig, vernünftig und das Mindeste, was wir tun können. Es gibt in Sachsen schon Städte – Leipzig, Dresden, Chemnitz –, die ein Nachtmähverbot eingeführt haben, weil sie erkannt haben, dass es sinnvoll ist. Von diesen Erfahrungen wollen wir profitieren. Gesetze sind da, um zu sensibilisieren, und sie sind auch da, um zu schützen. Der Appell an reine Freiwilligkeit hat in den letzten Jahren leider nicht gereicht. Unser Gesetzentwurf ist verfassungsrechtlich zulässig. Er greift nicht in Bundeskompetenzen ein, sondern er ergänzt das bestehende Naturschutzrecht sinnvoll, und er stärkt den materiellen Artenschutz. Wir wissen: Dieses Gesetz allein wird die Igel nicht retten, aber es ist ein Anfang. Es reiht sich ein in weitere Maßnahmen, die wir brauchen. Wir brauchen mehr igelfreundliche Gärten, Laubhaufen statt Laubbläser, wilde Ecken statt Steingärten, weniger Giftstoffe, mehr Lebensräume, zusammenhängende Wanderungskorridore und Biotopverbünde und bewusstseinsbildende, sensibilisierende Maßnahmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Igel ist ein Sinnbild für das, was wir verlieren, wenn wir nicht hinschauen. Er steht für Verletzlichkeit und für den stillen Rückzug aus unserer unmittelbaren Nachbarschaft. Wir können das ändern. Wir können mit einem einfachen Gesetz zeigen, dass uns Tierwohl nicht nur in Sonntagsreden wichtig ist, sondern dass wir dieses Staatsziel ernst nehmen und etwas dafür tun. Deshalb bitte ich Sie: Unterstützen Sie unseren Gesetzentwurf für mehr Rücksicht, für echten Tierschutz und für unseren Igel! Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Schubert. Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zum Schutz des Igels und anderer nachtaktiver Wirbeltiere (Igelschutzgesetz) an den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft – federführend – sowie an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt – mitberatend – zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisung beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Netzstabilität sicherstellen – Drucksache 8/4466, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter. Zunächst spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Zwerg.
