Juliane Nagel
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Bei allen politischen und weltanschaulichen Differenzen im Reigen der Fraktionen dieses Landtags können wir – das hoffe ich zumindest – eines zusammen konstatieren: Die Welt ist infolge der Beteiligung von 16- und 17-Jährigen an den Europawahlen im vergangenen Jahr nicht zusammengebrochen. Die Wahlbeteiligung junger Menschen war laut Wahlanalysen nahe an der der anderen Altersgruppen. Auch der Blick auf das Gros der anderen Bundesländer – im Übrigen auch aller anderen ostdeutschen Bundesländer – zeigt: Die Frage, ob Minderjährigen die Möglichkeit geboten wird, sich an öffentlichen Wahlen aktiv zu beteiligen, ist allein eine politische Frage. Es ist eine Frage, wie weit wir junge Menschen als eigenständige Subjekte anerkennen und ihnen eine zentrale Mitbestimmungsmöglichkeit am demokratischen Gemeinwesen in die Hände geben, statt sie mit Projekten und Beteiligungssimulationen abzuspeisen. (Mike Moncsek, AfD: Sie sind keine Subjekte!) Mit Blick auf die Debatten in diesem Haus in der vergangenen Legislatur und mit Blick auf die bundesweite Minderheitsposition Sachsens in dieser Frage müssen wir konstatieren: In Sachsen wird – bisher vor allem von der CDU, vielleicht überrascht uns die Debatte um den Gesetzentwurf auch noch – an einem Relikt des Ausschlusses festgehalten, das scheinbar in einem sehr verstaubten paternalistischen Verständnis von jungen Menschen und deren Politikmündigkeit besteht. Dabei zeigen konservative Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern, dass es auch anders geht. „Junge Menschen sind politisch interessiert, sie gestalten aktiv und bringen sich in den öffentlichen Meinungsbildungsprozess ein.“ Das ist nicht etwa ein Zitat einer linken Politikerin oder eines Jugendbeteiligungsprojekts, sondern von Thorsten Schick, dem Fraktionsvorsitzenden der CDU im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Dort wird derzeit auf Vorschlag von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP ein Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs im Freistaat Sachsen auf das (Sächsisches Wahlalter-16-Gesetz) der Fraktion Die Linke Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters auf 16 bei den Landtagswahlen diskutiert. Auch dort ist – wie in Sachsen – eine Verfassungsänderung nötig. Das Kommunalwahlrecht aber haben die NRW-Jugendlichen schon länger. Mit dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf wollen wir uns dem Gros der anderen Bundesländer und dem Trend annähern. Es geht um die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei den Kommunal- und Landtagswahlen; zudem sollen 16-Jährige zukünftig auch bei direktdemokratischen Instrumenten – Volksanträgen, Volksbegehren, Bürgerbegehren – mitmachen können. Kinder und Jugendliche, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, sind viel zu oft Objekt von Politik und selten diejenigen, die wirklich mitbestimmen können, obwohl die Entscheidungen – egal, ob sie wirtschaftspolitisch, sozialpolitisch, klimapolitisch oder gesellschaftspolitisch gelagert sind – sie und ihre Zukunft prägen werden. Oder um es plastisch zu machen: Vor einigen Wochen waren Schülerinnen und Schüler des Schiller-Gymnasiums in Leipzig mit einer Einwohner/-innenanfrage im Stadtrat. Der Zustand ihrer Schule ist desaströs, die Räume sind überbelegt, der Sportplatz ist teilweise gesperrt. (Mike Moncsek, AfD: Schrottplatz!) Die jungen Leute waren in der Diskussion und der Fragestunde durchaus weitsichtig. Es geht ihnen natürlich um ihre Schule, aber sie verstehen auch, dass es sozusagen einen Run bzw. eine Konkurrenz zwischen Schulen gibt. Am Ende fiel eine Aussage, die mich hellhörig machte: Die jungen Leute wollen mitentscheiden, ob die Politik der schwarzen Null wirklich zukunftsfähig ist, angesichts der fehlenden Mittel im Budget für den Schulhausbau. Das fand ich sehr stark. Es geht um mehr als um Beteiligungssimulation. Am Montag bei „35 Jahre Landtag“ haben Schülerinnen und Schüler des Romain-Rolland-Gymnasiums im Plenarsaal dies eindeutig formuliert. Es geht also um echte Beteiligung am politischen System, und das war auch eine starke Botschaft dieser Veranstaltung. In diesem Zusammenhang ist übrigens erwiesen, dass junge Menschen, die wählen können, sich aktiver über politische Fragen und Positionen informieren. Leider ist dieses Informations- und Wahlverhalten – wie bei anderen Generationen – auch bei jungen Menschen durchaus sozial geprägt: Wer eine formal gute Bildung genießt oder genossen hat und besser situiert ist, beteiligt sich eher an Wahlen. Das müssen wir ändern – durch eine Politik, die Bildungsgerechtigkeit herstellt und soziale Ungerechtigkeit beseitigt. Das wird ein Wahlalter 16 allein nicht leisten, aber die Stimmen, die das im Blick haben, sollten wir stärken. Fakt ist: Die Absenkung des Wahlalters muss mit mehr und praxisnaher Bildung einhergehen, gerade an Ober- und Berufsschulen, um diesen Gap im Bildungsstand ein Stück weit zu schließen. Genau hier läge eine große Chance der Wahlaltersenkung. Weil 16- und 17-Jährige in der Regel noch beschult werden, könnte unser Bildungssystem das Thema konkret auf die schulische Tagesordnung setzen und den ersten echten Wahlakt inhaltlich und diskursiv begleiten. Das sollten wir stets mitbedenken. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Kinder und Jugendliche wachsen in Deutschland in einem Dauerkrisenmodus auf, in dessen Zuge immer wieder gesagt wird, politisches Handeln sei alternativlos, die Reichtumsverteilung unantastbar, die Rente unsicher, und sie müssten mehr arbeiten. Das führt zu Ohnmacht und Unzufriedenheit. Die Trendstudie „Jugend in Deutschland 2025“ ermittelte, dass junge Menschen enorm unter Druck stehen und Zukunftsängste haben. Kriege, die wirtschaftliche Lage, Inflation, zu hohe Mieten, Klimawandel und Altersarmut sind die Top-Sorgenthemen. Das habe ich mir nicht ausgedacht – auch wir als Linke Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zum Schutz des Igels Wirbeltiere (Igelschutzgesetz Drucksache 8/4340, Gesetzentwurf der Es liegt wiederum keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte, Frau Schubert.
