Martin Braukmann
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Die damalige Entscheidung, die Sächsische Schweiz quasi flächendeckend zum Nationalpark zu erklären, war geprägt von den Umständen ihrer Zeit. Doch sie bleibt in ihrer Substanz problematisch. Es gab damals keine wissenschaftlich fundierte Begleitung, keine belastbaren flächendeckenden Daten. Die wenig vorhandene Forschung bezog sich allenfalls auf Einzelarten und nicht auf übergreifende ökologische Zusammenhänge oder das Aufeinandertreffen von Mensch und Natur, was soeben von der Kollegin Gockel bereits sehr schön thematisiert wurde. Heute verfügen wir aber über mehr Daten, über mehr Informationen und können in der Tat die Realität an die Bedürfnisse der Menschen vor Ort anpassen. Das berühmte Motto „Natur Natur sein lassen“, das heute auch wieder gefallen ist, hat in der Praxis die gewünschten Ergebnisse nicht gebracht – im Gegenteil: Die Umsetzung ist widersprüchlich, weil jagdlich doch eingegriffen wird, während andere Bereiche sich selbst überlassen werden. Aber was unberührte Natur suggeriert, bedeutet in Wahrheit häufig einen Rückzug des Menschen, als wäre er ein Störfaktor, nicht Mitgestalter dieser Landschaft. Woran denken wir eigentlich, wenn wir Sächsische Schweiz hören – romantische Naturbilder, Naturschutz, Flora und Fauna? Oder denken wir vielleicht auch mal an die Menschen, die diese Kulturlandschaft über Generationen bewirtschaftet, gepflegt und bewahrt haben? Es sind Menschen, deren Interessen nur unvollständig in die Abwägung eingeflossen sind. Auch hier ein Danke an Frau Gockel für die schönen Beispiele, bei denen das nicht geschehen ist. (Sandra Gockel, CDU: Tja!) Nach 20 Jahren ist es höchste Zeit zu fragen: War der eingeschlagene Weg richtig? Nun lässt man die Landschaft verwildern. Doch Artenvielfalt entsteht nicht im Urwald, sondern in der reichen Mosaikstruktur unserer Kulturlandschaft. Studien beweisen: Es gibt dort signifikant mehr Arten, weil es mehr verschiedene Lebensräume gibt. Konkretes Beispiel: Der Uhu – vorhin ebenfalls erwähnt – wurde durch die Verbuschung vertrieben, weil er im hohen Gras einfach keine Chancen zur Jagd hat, während gepflegte Wiesen Vögel und andere Arten nun mal anziehen. Hinzu kommt die Gefahr beim Brandschutz. Totholzberge, vor allem abgestorbene Kiefern, sind kein natürlicher Lebensspender, sondern brennen wie Zunder. Kleine Äste – es sind nicht die Stämme, die das Problem sind –: Brennen erst einmal die feinen Strukturen, dann beginnen auch die Stämme zu brennen. Bei den Bränden haben wir erfahren, wie es ist, wenn die Löschkräfte massiv behindert werden – katastrophale Folgen. Also stelle ich die Frage: Warum Nationalpark um jeden Preis? Ist das Image wirklich so entscheidend? Oder ist nicht die Schönheit der Natur entscheidend? Wir verfügen längst über alternative Schutzkategorien – wie Naturparks, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete –, die flexibel und passgenau gemeinsam mit der Bevölkerung wirken können. Übrigens: Landschaftsschutzgebiete sind oftmals nicht einmal richtig ausgeschildert, sodass Besucher gar nicht erkennen können, warum und dass sie sich in einem geschützten Bereich bewegen. Auch hier bestünde zum Beispiel Handlungsbedarf. Mischwälder, ein gutes Ziel der Forstwirtschaft, entstehen aber in kurzer Zeit nur durch gezielte Aufforstung und jahrelange Pflege und nicht durch reines Natur-sein-Lassen. Wer meint, Verwaldung schaffe das allein, der irrt. So etwas dauert drei bis fünf Jahrhunderte und macht das Gebiet touristisch unattraktiv. Ohne Nutzung, ohne Pflege bleiben Heimat und Identität auf der Strecke. Die berühmte Basteibrücke – das möchte ich auch erwähnen – hätte bei der heutigen Regelung überhaupt nicht errichtet werden können. Darüber sollte man nachdenken, wenn wir jetzt andere Überlegungen, wie so eine Hängebrücke in Hohnstein, einfach boykottieren. Naturschutz ist wichtig. Aber er kann nur gelingen, wenn er mit den Menschen und nicht gegen sie durchgeführt wird. Es ist Aufgabe der Politik, verantwortungsvoll abzuwägen und Ideologien genauso wie irgendwelche träumerischen Vorstellungen beiseitezulassen, um für eine Sächsische Schweiz zu arbeiten, die Artenvielfalt, Identität und Lebensfreue bewahrt. Lassen wir uns diesen Weg nicht durch grüne Träumereien verbauen! Danke sehr. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die AfDFraktion sprach Herr Kollege Braukmann. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann bitte ich für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch um sein Wort. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuvorderst einen herzlichen Dank für die Debatte an Wolfram Günther und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich denke, wir haben hier eine gute Nachdenklichkeit im Austausch, gerade an diesem Punkt – nach dem Urteil, wo die Begründung auch noch nicht da ist –, gefunden. Die Sächsische Schweiz ist eine der markantesten Landschaften in Sachsen. Die Menschen, die dort leben, lieben ihre Heimat, wie man es auch am Tag der Sachsen in Sebnitz deutlich erleben konnte. Die schönen Städte und Dörfer sind in eine besondere Natur mit ihren hoch aufragenden Sandsteinfelsen, tiefen Schluchten und einmaligen Ausblicken von der Bastei oder vom Königstein eingewoben. Land- und Forstwirtschaft haben diese Kulturlandschaft mit ihrem besonderen Reiz über Jahrhunderte geprägt. Während die Natur über lange Zeit als reines Lebens- und Wirtschaftsgut wahrgenommen wurde, hat gerade die Romantik vor 200 Jahren einen neuen Blick auf die Natur und die Landschaften entstehen lassen. Dieser wurde in Zeiten der Industrialisierung noch verstärkt, als mit der technischen Überprägung anderer Landschaften gerade die Sächsische Schweiz als Besonderheit gesehen wurde. Dies führte vor 100 Jahren zur ersten Wander- und Tourismusbewegung – gerade in diese Gegend, und das bis heute. Seitdem gibt es ein teils harmonisches, in Teilen auch angespanntes Miteinander zwischen Leben in der Sächsischen Schweiz, der schönen und schützenswerten Natur sowie den zahlreichen Gästen. In den Zeiten der Wiedervereinigung hat man die Grundlagen für die aktuelle Situation geschaffen, als mit der Ausrufung eines Nationalparks – vor allem, aber nicht nur auf landeseigenen Flächen – zwei Kernzonen bestimmt wurden, um die herum großzügig und über die Elbe hinaus bis an die tschechische Grenze ein großes Landschaftsschutzgebiet als gezielte Pufferzone liegt. Großes Engagement bei der Besucherlenkung, der Pflege der Waldfläche, der Wanderwege und auch der Betreuung der Schutzgüter über Jahrzehnte ging von der durch die Staatsverwaltung finanzierte sächsische Nationalparkverwaltung aus, was mit dem stolzen Bild des Nationalparkzentrums in Bad Schandau zu einem sichtbaren Zeichen geführt hat. Auch das Ehrenamt ist in dieser Region tief verwurzelt, was mir Herr Posthoff am Anfang des Jahres deutlich vor Augen führen konnte. Für dieses große ehrenamtliche Engagement in der Sächsischen Schweiz gilt es, ein großes Danke zu sagen. (Beifall Martin Modschiedler, CDU) Da kann man auch mal klatschen, das ist richtig. (Starker Beifall CDU und Staatsregierung) Der aktuelle Gerichtsprozess vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht – der lange ruhte, 2020 wieder aufgenommen wurde und in der mündlichen Verhandlung am 28. August sowie nun im Urteil sein vorläufiges Ende fand – hat uns gezeigt, dass sich die Menschen vor Ort seit Jahren vernachlässigt fühlen und in ihren Entwicklungsanliegen zu oft nicht berücksichtigt wurden. Die Probleme liegen laut Aussagen der vorsitzenden Richterin wohl nicht in der Verordnung, sondern in deren Vollzug, häufig eben auch im Einzelfall. Für Lösungen sind deshalb gute Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen staatlichen Verwaltungsbehörden und den Kommunen der Sächsischen Schweiz erforderlich. Dies ist zwingend notwendig, denn die verschiedenen, bereits vorhandenen Gesprächsformate – wie die Entwicklungskommission oder das sogenannte Tausend-Flächen-Programm zur Überarbeitung der Grenzen im Landschaftsschutzgebiet – haben bis jetzt offensichtlich nicht zur Befriedung in der Region geführt. Das möchte ich jetzt ändern. (Beifall CDU und Staatsminister Conrad Clemens) Deshalb habe ich mich bereits am Montag dieser Woche mit Frau Bürgermeisterin Großmann und Herrn Landrat Geisler im Lohmener Rathaus getroffen und ausgetauscht. Dabei haben wir vereinbart, gemeinsam die Urteilsbegründung des OVG auszuwerten und daraus weitere Schritte abzuleiten. Ich bin ganz auf der Seite der Bürgermeisterin, dass es einen fairen Dialog auf Augenhöhe braucht. Genau das hat sie sich am Schluss der mündlichen Verhandlung als eigentliches Kernanliegen gewünscht. Dazu braucht es verantwortliche Abläufe und ein pragmatisches Handeln, das Spielräume zugunsten der Menschen in der Sächsischen Schweiz nutzen kann. Bei diesen Überlegungen verschließe ich mich einer Neuzuordnung der Zuständigkeiten zwischen dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, seinen Kommunen und dem Freistaat Sachsen nicht. Denn klar ist: Die Menschen in der Sächsischen Schweiz verdienen eine gute Lebenssituation vor Ort. Gleichzeitig muss der Schutz dieser einzigartigen Landschaft dauerhaft gewährleistet werden, auch für die vielen Gäste. Wir vertrauen den Gemeinden in ihrer kommunalen Selbstverwaltung und wissen, dass auch ihnen der Erhalt ihrer außergewöhnlich schönen Heimat am Herzen liegt. Deshalb ist es mir ein wichtiges Anliegen, von nun an die Zukunft Hand in Hand mit ihnen zu gestalten. Unser Freistaat Sachsen ist kein Goliath und die Gemeinden sind gleichberechtigte Partner. Es liegt viel Arbeit vor uns. Ich freue mich auf diese verantwortungsvolle Aufgabe. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister GeorgLudwig von Breitenbuch. Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Kollegen Österle von der AfD-Fraktion. Eine Kurzintervention? (Arthur Österle, AfD: Ja, eine Kurzintervention!) – Bitte.
