Martin Braukmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Heute stehen wir vor einer entscheidenden Frage: Wie soll es mit dem Nationalpark Sächsische Schweiz weitergehen? Die Vertreter der GRÜNEN träumen von einer Weiterentwicklung, wahrscheinlich von mehr Verboten und mehr Einschränkungen für die Menschen – und das angeblich im Namen der Natur. Doch ich frage Sie ganz offen: Ist das, was wir hier erleben, wirklich im Sinne der Bürger und vor allem unserer Heimat? Blicken wir der Wahrheit ins Auge. Wer meint, die Sächsische Schweiz könne zu einer Art Nationalpark nach Vorbild der USA werden – Yellowstone ist gefallen –, der lebt nicht in der Realität, sondern in einer ideologischen Scheinwelt. Was sagt uns das Gesetz? Was muss für einen Nationalpark vorliegen? § 24 Bundesnaturschutzgesetz fordert klar: großräumig, unzerschnitten und besondere Eigentümlichkeiten. Zweifellos, die Region des Nationalparks hat ihre Besonderheiten, die bereits hervorgehoben wurden. Doch sprechen wir davon, dass sie großräumig und zusammenhängend ist? Ganz bestimmt nicht; denn die Sächsische Schweiz ist von Dörfern, Straßen, Ortschaften und einer jahrhundertealten Kulturlandschaft geradezu durchzogen. Was hier als einheitlicher Nationalpark verkauft wird, ist in Wahrheit ein Flickenteppich aus Natur, Dörfern, Wegen und von Menschen gepflegten Landschaften. Wer jetzt noch von „naturnah“ spricht, der verschließt die Augen vor der Wirklichkeit. Das ist keine Wildnis, sondern eine von Menschen über Jahrhunderte liebevoll und aufwendig geformte Kulturlandschaft. Bereits im 16. Jahrhundert begannen die menschlichen Eingriffe. Im 19. Jahrhundert, mit der Eisenbahn, kamen Ströme von Besuchern: 1,5 Millionen Menschen jährlich. Trotzdem hat die Natur Bestand, denn sie war immer Teil der Nutzung und Entwicklung. War das etwa schädlich? Nein, denn sonst hätten wir heute nichts mehr zu beschützen. Und was ist mit den Steinbrüchen? Die gibt es schon seit dem 14. Jahrhundert. Der Name „Lohmen“ bedeutet nichts anderes als „Steinbruch“ und hat slavischen Ursprung. Das ist historische und regionale Identität. Ausgerechnet die Gemeinde Lohmen stellt sich gegen die Entwicklung des Nationalparks. Warum? Weil der Status die Entwicklung blockiert, alles erschwert, lähmt und einen geradezu unüberwindbaren bürokratischen Hürdenlauf verursacht. Die Menschen wollen ihre Heimat gestalten, nicht von oben übergestülpt, sondern sie wollen selbst bestimmen. Nicht andere sollen bestimmen, was gut für sie ist. Dennoch urteilte das OVG: Der Nationalpark bleibt. Aber ist das wirklich sachgerecht? Ist es wirklich im Sinne der Bürger? Nur weil ein Gericht etwas für rechtens hält, ist es noch lange nicht richtig. Das ist zu prüfen, gerade nach 20 Jahren. Ein zwanzigjähriges Verfahren ist eine verfassungswidrige Rechtsschutzverweigerung, eine Schande für den Rechtsstaat und unsere Justiz. Auch der Landkreis war nicht einverstanden. Er verlor seine Kompetenz durch eine Verwaltungsreform. Auch hier wurde die Selbstverwaltung ausgehebelt. Doch Selbstverwaltung ist kein Luxus, sondern vom Grundgesetz garantiert. Die Stimme der Bürger muss wieder mehr Gewicht bekommen, vor allem gegenüber Ideologen und Bürokraten. Lassen wir nicht zu, dass fremde Ideologen und Bürokraten unsere Heimat bestimmen! Die Sächsische Schweiz gehört den Menschen, die dort leben. Kämpfen wir gemeinsam für ihre Freiheit und Selbstbestimmung und für unsere sächsische Kulturlandschaft, die so viele Menschen zu schätzen wissen! Diese gilt es zu schützen und zu erhalten. Danke sehr. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die AfDFraktion sprach Herr Kollege Braukmann. Es folgt für die BSW-Fraktion Herr Kollege Richter; bitte.
