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Albrecht Pallas

SPD 27.06.2025 Sitzungen 8/17

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum krönenden Abschluss unseres parlamentarischen Großsportereignisses in dieser Woche bringt uns die BSW-Fraktion diesen Antrag mit Suchtprävention und Jugendschutz im Glücksspielrecht. Das klingt nach Drama, hat Potenzial, auch für die Komik. Im Kern möchte das BSW – das vielleicht zum ernsthaften Teil –, dass im sächsischen Glücksspielrecht die Mindestabstände von Spielhallen zu Schulen auf andere Kinderund Jugendeinrichtungen erweitert werden. Ich sage es mal so: Diesbezüglich rennen Sie bei mir und uns Sozialdemokraten grundsätzlich offene Türen ein, aber bitte nicht gleich mit dem Rammbock, so, wie Sie es gerade hier versuchen. Natürlich dürfen die Länder laut § 25 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 räumliche Beschränkungen erlassen. Ja, es ist sinnvoll, Spielhallen nicht direkt neben Kindergärten zu eröffnen, selbst wenn dort weniger Umsatz gemacht werden würde als direkt neben einem Baumarkt. Auch wir als SPD haben uns in der letzten Novelle für dieses Thema sehr ins Zeug gelegt. Wir haben uns für mehr Spielerschutz eingesetzt, für verpflichtende Aushänge mit Beratungsangeboten in Spielhallen und für mehr Transparenz durch Berichte zur Suchtprävention, die sogar von Ihnen zitiert wurden. Danke dafür an dieser Stelle. Aber – jetzt kommt das unvermeidliche Aber – zwei Stolpersteine gibt es dennoch bei Ihrem Antrag. Erstens. Sie führen das Jugendschutzgesetz an, um Ihre Forderungen zu begründen. Leider passt das nicht wie das Ass zur Zehn. § 6 des Jugendschutzgesetzes sagt: Kinder und Jugendliche dürfen sich nicht in Spielhallen aufhalten, geschweige denn am Glücksspiel teilnehmen – eindeutig und klar. Was § 6 aber nicht sagt, ist, dass Spielhallen 500 Meter Abstand zu jeder Schulbushaltestelle halten müssen. So sehr ich den Wunsch verstehe, das Gesetz gibt es einfach nicht her, daraus ein rechtliches Muss, erst recht nicht ein politisches Muss für Mindestabstände zu konstruieren. Das ist, wie mit einem Würfel beim Roulette gewinnen zu wollen. Zweitens. Ihr Antrag klingt etwas nach der Kategorie: Wir möchten, dass jemand anderes das Gesetz für uns ändert. Ich zitiere: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, den § 18 a Abs. 4 Glücksspielausführungsgesetz zu ändern.“ Der Landtag ist genau der Ort, wo Gesetze geändert werden. Wer hätte das gedacht. Liebe BSW-Fraktion! Ein Gesetzentwurf wäre hier das Mittel der Wahl gewesen. So etwas Ähnliches – einen Änderungsantrag – haben CDU und FDP in der 5. Wahlperiode ganz pfiffig gemacht. CDU und FDP haben das Glücksspiel räumlich beschränkt. Dort wurde das Mindestabstandsgebot von 250 Metern zu Schulen eingeführt. Das ist juristisch solide, politisch wirksam und demokratisch sauber. Wer in die Gesetzesbegründung und nicht nur in die Berichte der Staatsregierung schaut, stellt fest, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Glücksspielsucht schon damals ein ernsthaftes Thema war. Kurzum: Ich verstehe Ihr Anliegen, ich teile das Ziel unumwunden, ich teile Ihre Sorge, aber dieser Antrag ist der falsche Weg. Wenn Sie wirklich mehr Jugendschutz vor den Gefahren des Glücksspiels wollen, dann bringen Sie einen Gesetzentwurf ein. Falls Sie in der Sommerpause Zeit und Muße haben, dann lesen Sie doch einmal die Drucksachen 5/8722 oder 5/9367. Diesbezüglich können Sie landesgeschichtlich und glücksspielrechtlich doch noch etwas lernen. Die SPD-Fraktion wird diesem Antrag heute nicht zustimmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns allen eine tolle Sommerpause. Danke schön. (Beifall SPD und CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Herrn Pallas. Jetzt spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Lippmann.

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