Hans-Jürgen Zickler
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich mache es kurz. Kollege Wähner hat bereits viele Punkte vorweggenommen, denen ich ebenfalls nur zustimmen kann. Wir machen es uns mit dem Kinder- und Jugendschutz nicht leicht. Wir haben vier anstrengende Tage hinter uns, aber einige Bemerkungen will ich noch anbringen. Liebe Kollegen von der Fraktion BSW! Der Antrag hat einen schön klingenden Titel. Wer will nicht unsere Kinder schützen? Aber bringt uns dieser Antrag dabei wirklich voran? (Zuruf BSW: Ja!) – Das ist Ihre Meinung, klar, sonst hätten Sie den Antrag nicht gestellt. Wir sind aber etwas kritischer. Ich denke, es gibt viel größere Gefahren, denen unsere Kinder ausgesetzt sind. Denken wir nur an die Probleme, die durch das Internet entstehen können usw. Gut, man soll nichts unversucht lassen, und das wäre ein Versuch. Wie Sie aber selbst gemerkt haben, liebe Kolleginnen und Kolleginnen vom BSW, steckt der Teufel oftmals im Detail. Sie haben versucht, die aufgetauchten Probleme mit dem Änderungsantrag zu heilen. Sie haben den Bestandschutz hinzugefügt – eine Selbstverständlichkeit, wenn die Regelungen gerade neu gefasst wurden, wie es bei dem Glücksspielstaatsvertrag war. Aber leider wird mit diesem Änderungsantrag keine richtige Abhilfe geschaffen; denn – wie Kollege Wähner bereits erwähnte – die Spielkonzessionen müssen immer wieder neu beantragt werden, damit funktioniert der Bestandschutz aber nicht mehr. Nach unserer Meinung schaffen Sie mit den hier vorgelegten Regelungen nur neue Probleme. Die bisherige Definition – Abstand zu Schulen – ist klar. Ihr Antrag führt durch die Erweiterung der Verlagerungsgründe eventuell nur zu weniger Spielhallen – das mag sein –, aber auch zu größerer Rechtsunsicherheit. Ihre Definition ist ziemlich ungenau. Ein kleines Beispiel, was Sie mit Ihrem Antrag sicher nicht erreichen wollen. Als Spielhallenbetreiber in einem kleinen Ort sponsere ich in entsprechender Entfernung einen Sandkasten, und dann habe ich das Monopol in dieser Stadt. Auch beim Neubau einer Pferderennbahn gehört traditionell das Wettspiel dazu. Das wäre wohl in Sachsen auch nicht mehr möglich. Werte Kolleginnen und Kollegen vom BSW! Wir haben den Glückspielstaatsvertrag in der letzten Legislaturperiode beraten. Dazu gab es auch eine Anhörung. Wir haben uns lange darüber gestritten und – so finden wir – eine tragfähige Lösung gefunden. Dabei sollten wir es belassen. Kleine Anmerkung zum Antrag: Er scheint etwas übereilt erarbeitet worden zu sein. Sie sprechen in Ihrer Begründung immer von Wettermittlungsstellen – vielleicht können Sie mich aufklären, was das sein soll –, der Gesetzestext spricht aber von Vermittlungsstellen. Den Bezug zum Cannabisgesetz in der Begründung kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Damit erweitern Sie zwar den Bereich der schützenswerten Einrichtungen, andererseits ist die Entfernung bei Cannabis sogar noch kleiner. Die Dealer dürfen also näher an die Schulen heran als das Glücksspiel. Ich weiß nicht, ob das die richtige Idee ist. Zum oft geforderten Bürokratieabbau trägt dieser Antrag auch nicht unbedingt bei. Sie sollten ihn doch noch einmal überarbeiten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns allen einen schönen Start in die Sommerpause. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Zickler. Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Herr Pallas.
