Jens Hentschel-Thöricht
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Glücksspiel ist kein harmloser Zeitvertreib, sondern es birgt ein enormes Sucht- und Gefährdungspotenzial, das besonders in der Nähe von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen hat. Deshalb bringe ich heute für die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht den Antrag „Auch unsere jüngsten Kinder beschützen – Beschränkungen von Spielhallen ausweiten“ ein. Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche auf dem Schulweg oder auf dem Weg zum Sportverein regelmäßig an Spielhallen vorbeilaufen. Das sind Einrichtungen, die auf nichts anderes abzielen, als auf schnellen Profit aus dem Risikospiel. Es geht um Sichtachsen, um Gewöhnungseffekte, um Verharmlosung eines zumindest teilweise riskanten Milieus. In Punkt 2 unseres Antrages fordern wir deshalb konkret: Der Abstand von Spielhallen soll nicht nur – wie bisher – zu allgemeinbildenden Schulen eingehalten werden, sondern auch zu Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Spielstätten, in denen regelmäßig Kinder und Jugendliche verkehren. Das ist nicht nur logisch, sondern längst überfällig; denn der Gesetzgeber hat bei der Cannabis-Gesetzgebung bereits klare Grenzen mit 200-Meter-Abständen zu Kinderschutzeinrichtungen gezogen. Warum sollte bei Spielhallen mit massivem Suchtpotenzial weniger Schutz gelten? (Beifall BSW) Was wir erleben, ist ein ungleicher Maßstab im Umgang mit Suchtrisiken. Die Staatsregierung argumentiert in Bezug auf Sportwetten, Abstände dienten dem Schutz vor einem Gewöhnungseffekt. Warum sollte dieser Effekt nicht genauso bei Spielhallen gelten? Wollen wir wirklich weiter zulassen, dass Kinder auf dem Weg zum Bolzplatz – Übersetzung: Fußballplatz –, in die Musikschule oder zur Kita an blinkenden Automaten vorbeigeführt werden? Wollen wir die Verantwortung dafür tragen, dass sich das Bild des Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen, vielen Für-Stimmen, aber bei einer Mehrheit an Gegenstimmen ist die Drucksache nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf Kinder schützen – Spielhallen ausweiten Antrag der Fraktion BSW Glücksspiels frühzeitig in ihre Lebensrealität einprägt? Wir sagen: Nein. Der Schutzauftrag des Staates beginnt dort, wo Kinder in ihrer Unversehrtheit gefährdet sind, und zwar ohne Unterschied, ob sie eine Schule, eine Kita oder einen Sportverein besuchen. Meine Damen und Herren! Andere Bundesländer handeln längst: Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und andere. Dort schützt man Kinder konsequenter. Und wir ducken uns weg mit einem Gesetz, dass nur auf Schulen schaut, aber die Lebensrealität von Kindern ignoriert. Ich bin der Meinung: Wer Kindern echte Chance geben will, schützt ihre Umgebung, und zwar vollständig. Das Glücksspiel hat genug Raum, aber nicht in der Nähe unserer Kinder. Es ist nicht viel, was wir fordern, aber es ist entscheidend; denn wer Spielhallen vor Kindergärten baut, braucht sich später nicht über Spielschulden, Süchte und verlorene Lebensläufe wundern. Wir als BSW sagen: Kinder brauchen Vorbilder, keine Versuchungen; sie brauchen Schutz, aber keine Spielsucht. Deshalb bitte ich Sie im Namen der Fraktion: Lassen Sie uns diesen Antrag an den zuständigen Ausschuss überweisen – nein, das machen wir nicht. Ich bitte Sie, dass wir über den Antrag heute abstimmen. Sollen Sie sich doch bekennen, was Ihnen der Schutz der Kinder wert ist oder ob Sie das im Sinne der Spielhallen auf die leichte Schulter nehmen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall BSW – Widerspruch CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Hentschel-Thöricht von der Fraktion BSW. Jetzt tritt Herr Wähner von der CDU-Fraktion an das Rednerpult.
