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Albrecht Pallas

SPD 27.06.2025 Sitzungen 8/17

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD ist ein klassisches Beispiel für ein politisches Täuschungsmanöver. Er gibt sich staatstragend, als wolle er Verfassungsfeindlichkeit in all ihren Formen bekämpfen. In Wahrheit aber zielt er auf etwas ganz anderes ab: Er soll den Rechtsextremismus relativieren, verharmlosen und den Fokus der Öffentlichkeit und der Sicherheitsbehörden von den rechtsextremistischen Umtrieben in der eigenen Organisation nehmen, und das in einer Zeit, in der wir es alle besser wissen müssen. (André Barth, AfD: Was? Was?) Denn Rechtsextremismus ist nicht irgendeine Gefahr, er ist die größte Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. (Sebastian Wippel, AfD: Für die Menschheit!) Das ist keine politische Bewertung. Das sagen nicht nur wir in der SPD. Das sagen Sicherheitsbehörden, Wissenschaftler/-innen und Expert/-innen aus der Anhörung des Innenausschusses im Sächsischen Landtag, die die AfD in ihrem Antrag mit Absicht nicht zitiert hat und deren Aussagen sie verkürzt wiedergegeben hat. Das ergibt sich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik, den Verfassungsschutzberichten und vor allem sagen es die Menschen, die täglich betroffen sind: Kommunalpolitiker/-innen, Engagierte für unsere Demokratie, Geflüchtete, Minderheiten. Das ist die Realität. Die SPD steht klar zum Gesamtkonzept gegen den Rechtsextremismus. Wir stehen für eine Fokussierung auf die größte Gefahr für unsere fdGO. Für klare Worte, eindeutige, präventive, repressive und resilienzfördernde Maßnahmen und wirksamen Schutz für die Opfer. Für alle, die in Sachsen für Demokratie und Menschenwürde einstehen. Natürlich müssen auch andere Formen des Extremismus im Blick behalten werden, und das machen die Sicherheitsbehörden in verschiedensten Beratungsstellen auch schon längst. Herr Hütter, Sie wissen es doch aus der PKK-Arbeit viel besser. Wir wollen und brauchen keinen Einheitsbrei. Aber – und das haben wir im Koalitionsvertrag wirklich vereinbart –: Wir wollen mit dem Gesamtkonzept Rechtsextremismus für die Bearbeitung anderer Phänomenbereiche beispielgebend sein und ein übergeordnetes Konzept schaffen. Das ist ein Unterschied zu dem, was Sie heute hier vorschlagen. Phänomene wie Linksextremismus, religiöser Fanatismus, Delegitimierung des Staates und jede Form von Menschenfeindlichkeit sind real, aber sie unterscheiden sich in ihrem Charakter, ihrer räumlichen Verteilung in Sachsen und in ihrer Gefährdung für die Sicherheit und die demokratische Ordnung untereinander und vom Rechtsextremismus. Gleichbehandlung ist schon deshalb widersinnig, ausgenommen vielleicht in der strafrechtlichen Beurteilung; da ist der Maßstab natürlich gleich, Herr Hütter. Menschen werden immer wieder von rechts bedroht, diffamiert, attackiert – und leider auch ermordet. Keine andere Form des Extremismus ist so tödlich, wirkt so systematisch und demokratiezersetzend wie der Rechtsextremismus. Deshalb braucht es dagegen ein eigenes, gezieltes Gesamtkonzept. Alles andere wäre eine fahrlässige Gleichsetzung. (Beifall Laura Stellbrink, SPD) Besonders alarmierend ist die Radikalisierung junger Menschen. Immer häufiger geschieht sie schleichend, digital, in sozialen Netzwerken – oft unbemerkt. Rechte Influencer, Verschwörungserzählungen, antisemitische Codes verbreiten sich rasant. Sie erreichen Jugendliche dort, wo Schule und Elternhaus oft nicht mehr mitkommen. Damit muss die Gesellschaft umgehen. Wir müssen auch in den Blick nehmen, dass es zunehmend Landstriche in Sachsen gibt, in denen es keine oder kaum noch Regelstrukturen der Jugendarbeit gibt und in denen Angebote für junge Menschen durch extrem rechte Akteure zunehmend an Bedeutung gewinnen. Deshalb muss unser Gesamtkonzept weiterentwickelt werden – mit Blick auf moderne Medienpädagogik, Demokratieförderung an Schulen und einen aktiven Schutz junger Menschen vor rechter Online-Propaganda. Es braucht aber auch den Blick darauf, wie wir Regelstrukturen der Jugendarbeit und von Bildungsträgern in allen sächsischen Regionen sichern und ausbauen können. Denn wer junge Menschen alleinlässt, überlässt sie den falschen Freunden. Es ist bezeichnend, dass der Antrag der AfD ausschließlich repressive Ansätze und Instrumente durch Behörden benennt. Rechtsextremismus lässt sich jedoch nicht allein mit Polizei und Justiz bekämpfen. Er muss schon dort gestoppt werden, wo er wächst: in Köpfen, in Klassenzimmern und im Netz. Unsere Zivilgesellschaft ist dabei der Schlüssel. Sie erkennt Probleme oft früher als staatliche Behörden. Sie begleitet Aussteiger, sie stärkt Opfer, sie bildet weiter, sie klärt auf, sie widerspricht. Die AfD lässt dabei keine Gelegenheit aus, die Zivilgesellschaft anzugreifen. Sie stellen sie unter Generalverdacht, verunglimpfen demokratische Bildungsarbeit und versuchen, genau jene zu delegitimieren, die für unsere offene Gesellschaft kämpfen. Dem trete ich, dem treten wir Sozialdemokraten in aller Deutlichkeit entgegen. (Beifall SPD) Das, was wir hier erleben, ist keine echte Sicherheitsdebatte. Es ist der gezielte Versuch, rechte Netzwerke zu schützen – und das von einer Partei, die selbst vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. (André Barth, AfD: Sie wissen nicht mal, warum!) – Ich weiß genau, warum. (Zuruf André Barth, AfD) Demokratie braucht eine klare Haltung. Das schließt eine Zivilgesellschaft ein, die sich gegen Rechtsextremismus stellt. Sie ist das Fundament einer wehrhaften Demokratie. Deshalb lehnen wir diesen Antrag entschieden ab; denn er schützt nicht die Demokratie, sondern rechte Strukturen. Wir brauchen weiterhin ein konsequentes und modernes Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus: repressiv, präventiv und zivilgesellschaftlich getragen. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNISGRÜNE und Sören Voigt, CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Kollege Lippmann spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; bitte schön. (André Barth, AfD: Besser kann es nicht mehr werden! –

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