Katja Meier
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bringen heute einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, dessen Kernthema uns als Fraktion BÜNDNISGRÜNE ganz besonders am Herzen liegt, weil es an einem Kernpunkt unserer Demokratie ansetzt: an dem Vertrauen der Menschen in politische Entscheidungen sowie in ihre Möglichkeiten, daran mitzuwirken. Mit der Förderrichtlinie „Bürgerbeteiligung“ haben wir in der vergangenen Legislaturperiode erstmals ein konkretes Instrument geschaffen, mit dem Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen finanzielle Unterstützung für Beteiligungsformate beantragen konnten. Daraus sind zahlreiche Projekte hervorgegangen, darunter Bürgerräte, Beteiligungswerkstätten oder auch Jugendbeteiligungsprozesse. Nun wollen wir mit dem Sächsischen Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz eine gesetzliche Grundlage für die datenschutzkonforme Datenerhebung zur Durchführung von Bürgerräten in Sachsen schaffen, für Beteiligungsformate also, die Räume schaffen, in denen Menschen einander zuhören, debattieren, reflektieren und so hoffentlich Vertrauen zurückgewinnen. Wie der Soziologe Steffen Mau in seinem letzten Buch „Ungleich vereint – warum der Osten anders bleibt“ betont, (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Thumm. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Fünftes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesentwicklung – federführend – und an den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft sowie den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz – mitberatend – zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Sehe ich ebenfalls keine. Damit ist die Überweisung beschlossen. Tagesordnungspunkt 4 ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Beteiligung im Freistaat Sachsen – SächsÖBeG) Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt die Stärke von Bürgerräten gerade darin, dass sie politische Teilhabe an etablierten politischen Strukturen ermöglichen und dass sie das Gemeinsame vor das Trennende stellen. Diese deliberativen Prozesse wollen wir verstetigen und auf eine rechtssichere und damit verlässliche Grundlage stellen, sehr verehrte Damen und Herren. Bürgerräte ermöglichen es, Menschen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen, Meinungen und Lebensrealitäten zusammenzubringen. Sie schaffen geschützte, faire Bedingungen für Diskussion und gesellschaftliche Repräsentanz und geben politischen Entscheidungsprozessen tiefe Legitimität und Bodenhaftung. Nicht nur die Lautesten, nicht nur die Organisiertesten kommen zu Wort, sondern auch die, die sonst vielleicht eher schweigen: junge Menschen, Alleinerziehende, Menschen in prekären Lebenslagen – die nicht täglich Leserbriefe schreiben, aber sehr wohl eine Meinung haben. Diese Perspektiven wollen wir gezielt einholen mit Methoden, die auf Zufallsauswahl und Diversität setzen. Wie funktioniert das jetzt ganz konkret? Bei der dialogischen Öffentlichkeitsbeteiligung mit Zufallsauswahl durchlaufen die Behörden ein standardisiertes Verfahren von der Entscheidung zur Durchführung über die Definition von Auswahlkriterien bis hin zur Einladung der Teilnehmenden. Entscheidend dabei ist: Es entsteht ein repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung, der nicht auf Eigeninitiative beruht, sondern auf gerechter Auswahl. So wird sichergestellt, dass ganz unterschiedliche Perspektiven in den Dialog einfließen, auf Augenhöhe und im geschützten Rahmen. Die Erfahrungen zeigen: Wenn Menschen merken, dass ihre Stimme zählt, dann steigt die Bereitschaft, sich konstruktiv einzubringen, durchaus auch bei schwierigen Themen. Neben Sachsen haben selbstverständlich auch BadenWürttemberg und Thüringen auf Landesebene bereits positive Erfahrungen mit dialogischen Beteiligungsverfahren gesammelt; auch das Saarland und Nordrhein-Westfalen initiieren aktuell Bürgerräte. So beschloss der Saarländische Landtag im Jahr 2023 die Einsetzung eines Bürgerrats zum Thema Klimaschutz. In NRW beschloss der Landtag – ich glaube, es war im Februar dieses Jahres – die Durchführung des ersten landesweiten Bürgerrats. Aber das Ganze funktioniert eben nicht nur auf Landesebene, sondern insbesondere auch zahlreiche Kommunen führen Bürgerräte durch. Somit konnten sie die Akzeptanz zu bestimmten Verfahren und Vorhaben steigern und zugleich mögliche bestehende Konflikte frühzeitig auffangen. Was regelt der Gesetzentwurf noch? Neben den Verfahren der Auswahl und Einladung der Teilnehmenden enthält der Gesetzentwurf klare datenschutzrechtliche Regelungen. Es wird ausdrücklich sichergestellt, dass die erhobenen Daten nur zweckgebunden verwendet und nach Abschluss des Verfahrens selbstverständlich gelöscht werden. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig, aber der Zugang zur Beteiligung steht allen offen. Zudem setzen wir auf Transparenz. Jedes Vorhaben zur dialogischen Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorab öffentlich angekündigt und ihre Ergebnisse in einem Bericht dokumentiert. Das schafft Nachvollziehbarkeit und Rechenschaftspflicht gegenüber den Teilnehmenden, aber natürlich auch gegenüber der Öffentlichkeit. Besonders wichtig ist uns auch: Wer nicht teilnimmt, wird gesehen. Wer absagt, kann anonym angeben, warum. Diese Rückmeldung kann dann nämlich helfen, Verfahren künftig besser zu gestalten. Das Gesetz spricht nicht nur Bürgerinnen und Bürger an, sondern alle Menschen, die hier leben. Auch das ist unser Anliegen: Demokratie ist kein Privileg, sondern ein Recht für alle. Aus genau diesem Grund war es für uns wichtig, ein inklusives Verfahren für die Beteiligung zu ergänzen; ich spreche von dem sogenannten aufsuchenden Verfahren. Es ermöglicht, auch solche Bevölkerungsgruppen einzubinden, die sich üblicherweise vielleicht nicht an politischen Willensbildungsprozessen beteiligen würden. Durch das aktive Aufsuchen und das persönliche Gespräch werden die Hürden zur Teilnahme vielleicht eher abgebaut. Zugleich erfolgt die soziale Inklusion durch eine Ermutigung zur Teilnahme. Es können schlussendlich solche Menschen erreicht werden, die bei Beteiligungsverfahren beispielsweise aufgrund von mangelnden Ressourcen oder fehlendem Vertrauen gemeinhin weniger repräsentiert sind. Aber genau solche Menschen gehören zum Querschnitt der Bevölkerung im Land, im Landkreis oder in den Gemeinden. Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss vielleicht noch einem etwas irreführenden Narrativ vorbeugen. Dieses Gesetz soll politische Vorhaben nicht verhindern. Bürgerräte sind keine formellen Entscheidungsinstrumente. Sie wirken beratend, nicht blockierend. Sie laufen außerhalb gesetzlicher Fristen und Verfahren. Die Verantwortung für deren Einhaltung bleibt klar bei den Behörden. Ganz im Gegenteil, gerade bei potenziell konfliktträchtigen Themen können Bürgerräte helfen, Spannungen frühzeitig zu erkennen und konstruktiv zu bearbeiten, bevor sie eskalieren. Sie schaffen Raum für differenzierte Debatten und stärken damit nicht zuletzt das Vertrauen in repräsentative Entscheidungen. Wer frühzeitig eingebunden wird, beugt damit nicht nur der Polarisierung vor, sondern stärkt tragfähige, gemeinschaftlich getragene Lösungen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz ist ein Ermöglichungsgesetz, weil es nicht Grenzen setzt, sondern Möglichkeiten schafft. Wir machen es einfacher, Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft einzubeziehen – strukturiert, datenschutzgerecht und transparent. Mit einheitlichen Standards entfallen aufwändige Einzelregelungen für das Land oder die Kommunen. Bürgerräte werden so überall in Sachsen als direkte Brücke zwischen der Bevölkerung und der Politik möglich. So entsteht hoffentlich ein neues Miteinander, wo sonst eher ein Nebeneinander herrscht. Es ist ein Gewinn für alle: für Politik, Verwaltung und die Gesellschaft. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Meier sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Gesetz für die dialogische Beteiligung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz)“ an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, federführend, sowie an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Sport, mitberatend, zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist die Überweisung beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Extremismus konsequent bekämpfen Drucksache 8/2895, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Hütter.
