Thomas Thumm
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Mit der von der AfD-Fraktion angestrebten Änderung der Sächsischen Bauordnung verfolgen wir ein klares Ziel. Wir wollen für die Errichtung von Windkraftanlagen einheitliche Schutz- und Abstandsräume zur Wohnbebauung schaffen. Gleichzeitig stellen wir einen rechtssicheren und zukunftsfähigen Umgang für Windenergieanlagen im Freistaat Sachsen in Bezug auf Errichtung, Betrieb und den für uns so wichtigen Rückbau dieser Anlagen sicher. Auch Umweltverträglichkeit ist dabei für uns ein zentrales Anliegen, denn die Windkraftlobbyvertreter hier im Sächsischen Landtag, bestehend aus CDU, SPD, GRÜNEN und Linken, haben mit dem aktuell geltenden Landesplanungsgesetz und Baugesetz dem Windkraftwildwuchs im Freistaat Sachsen Tür und Tor geöffnet, so einige Experten in der Anhörung im vergangenen Monat zur Änderung des Landesplanungsgesetzes. Genau das wollen und werden wir, die AfD, wieder rückgängig machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der AfD setzen wir den Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung auf einheitlich 1 000 Meter fest, und das ab dem ses. Wir werden sehen. Es zeigt, dass die breite Unterstützung des Radsports etwas ist, was man in diesem Hohen Haus nicht immer sieht, aber bei solchen Debatten spürt. Ich danke Ihnen nochmals für die Unterstützung und bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU, SPD, Die Linke und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach das Schlusswort. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 8/2931 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich einige. Damit ist diese Drucksache beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. (Beifall SPD und BÜNDNISGRÜNE) Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs der Sächsischen Bauordnung Gesetzentwurf der Fraktion AfD ersten Wohngebäude, auch im Außenbereich. Damit schützen wir die Wohn- und Lebensqualität der Bürger vor Ort und bewahren sie gleichzeitig vor dem Wertverlust ihrer Immobilien. Unser Gesetzentwurf stärkt die Rechtssicherheit und reduziert Planungsunsicherheiten. Der verpflichtende Rückbau, der nun im Landesgesetz Sachsen geregelt wird, zielt auf den vollständigen Rückbau dieser Windkraftanlagen ab, einschließlich der Beseitigung aller Fundamente, Zuwegungen und Kabel. Der Gesetzentwurf verhindert also Umweltschäden, denn Umweltschutz ist eben auch Heimatschutz, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir stärken damit den Rechtsstaat und sorgen für klare Regeln in Sachsen. In Sachsen soll zukünftig die Pflicht für Anlagenbetreiber gesetzlich normiert sein, dass die Rückbaukosten inflationssicher zu hinterlegen sind – die alle fünf Jahre durch die Behörden überprüft werden, um sicherzustellen, dass der Rückbau dieser Windkraftanlagen nicht auf dem Rücken der Steuerzahler erfolgt. Zugleich sichern wir mit diesem Gesetzentwurf den Abriss der Windkraftanlagen nach Nutzungsaufgabe. Meine Damen und Herren, die kommunale Selbstverwaltung in den Gemeinden wird ebenfalls gestärkt und erhält ein Mitspracherecht, wenn ein Mindestabstand zur Wohnbebauung unterschritten werden soll, und die Entscheidungskompetenz in der Hinsicht, dass dies zukünftig nur noch mit einer Stimmenmehrheit von zwei Dritteln in den Stadt- und Gemeinderatsgremien möglich ist. Das ist echte Basisdemokratie, die hier in diesem Hohen Hause offensichtlich nur von der AfD gelebt wird. Anlagenbetreiber werden damit nicht länger zur Gefahr für unsere Umwelt und unsere öffentlichen Haushalte. Sehr geehrte Damen und Herren, unser Gesetzentwurf ist klar, konsequent und verantwortungsvoll. Wir schützen mit ihm Bürger, Umwelt, den sächsischen Boden, Wasser und das Gesicht unserer Heimat Sachsen. Wir schaffen Rechtssicherheit, stärken die Gemeinschaft und übernehmen Verantwortung für nachfolgende Generationen. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung und beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesentwicklung – federführend – sowie die mitberatenden Ausschüsse. Vielen Dank. Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz für die dialogische (Sächsisches Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz Drucksache 8/2889, Gesetzentwurf der Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, und ich erteile Frau Kollegin Meier das Wort. Bitte schön.
