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Martin Braukmann

AfD 27.06.2025 Sitzungen 8/17

Die Zahl der Anträge auf Durchführung beschleunigter Verfahren ist gegenüber 2023 erneut gesunken. 2023 waren es noch 325 Anträge, 2024 nur noch 212. Im Vertrag der Regierungskoalition ist unter der Überschrift „Straftaten konsequent verfolgen“ festgehalten, dass der Einsatz der beschleunigten Verfahren gestärkt und die Zahl wieder erhöht werden soll. Außerdem soll eine konsequente Verfolgung sogenannter Bagatelldelikte erfolgen, was unter der GRÜNEN-Ministerin Meier nicht der Fall war. Was haben die Staatsanwaltschaften und was hat Ihr Haus unternommen, um dieses Versprechen aus dem Koalitionsvertrag in die Tat umzusetzen?

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