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Frank Peschel

AfD 27.06.2025 Sitzungen 8/17

– nein – bei denen nicht nur die Sichtbarkeit sexueller Minderheiten im Mittelpunkt stand, sondern auch Kinder und Jugendliche anwesend waren. Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrages zum Schutz von Minderjährigen und der Zuständigkeit der Kreispolizeibehörde für die Anordnung von Auflagen bei Versammlungen ist, nachdem was in Bautzen passiert ist, eine kritische Prüfung geboten, ob für künftige Veranstaltungen dieser Art weitergehende Auflagen notwendig sind, um das Kinder- und Jugendschutzgesetz ordnungsgemäß anzuwenden. Denn es ist nicht in Ordnung, wenn vor unseren Kindern – wie sage ich es einfach mal? – diese explizite Symbolik aus dem Fetischbereich in Bautzen zur Schau gestellt wird. Dort haben Kinder nichts zu suchen, und ich denke, da muss auch die entsprechende Behörde eingreifen und Maßnahmen ergreifen. (Albrecht Pallas, SPD: Das gilt aber auch für die Leipziger Demonstrationen!) Jetzt komme ich noch einmal, da ich ja noch Redezeit habe, zum Thema Kinderschutz. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Was tun wir nicht alles, um den Medienkonsum von Gewaltdarstellungen und expliziten Darstellungen von Sexualität von unseren Kindern fernzuhalten? Warum gibt es wohl eine Altersangabe für Filme, die mit dem Jugendschutzgesetz verankert ist? Warum gibt es Eltern-Apps? Warum können Eltern auf den Handys und den Computern Kindersicherungen einrichten, um unseren Nachwuchs zu schützen? Da stellt sich doch die Frage: Wir schützen zwar unsere Kinder im Netz vor verstörenden Bildern, aber warum schützen wir unsere Kinder nicht auch vor diesen verstörenden Bildern auf der Straße? Diese Unlogik kann uns niemand erklären. Dabei ist dieser Schutz sehr wohl möglich, ja, sogar geboten. Dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage, und zwar § 7 Jugendschutzgesetz. Darin heißt es: „Geht von einer öffentlichen Veranstaltung (…) eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter (…) Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.“ (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Man merkt, dass Sie keine Ahnung vom Versammlungsrecht haben!) Daher bin ich der Meinung: Es ist wichtig und sexuelle Vielfalt ist toll, aber wir sollten unsere Kinder davor schützen und wir sollten diese Debatte nicht für politische Aussagen missbrauchen. Jeder kann doch nach seiner Fasson glücklich werden. Das wünsche ich Ihnen und das wünsche ich uns allen. Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Kollege Peschel sprach für die AfD-Fraktion. Ich sehe eine Kurzintervention an Mikrofon 4; für die BÜNDNISGRÜNEN spricht Herr Abg. Lippmann.

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