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Jens Hentschel-Thöricht

BSW 27.06.2025 Sitzungen 8/17

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Coronasoforthilfen und deren Rückforderung hat in den vergangenen Wochen, insbesondere in den letzten Tagen, zu einem Sturm der Entrüstung geführt, und es wurde völlig zu Recht gehandelt; das ist richtig so. Die Praxis war bürokratisch, intransparent und für viele Betroffene existenzgefährdend. Heute können wir sagen: Der Druck der Handelskammer, der Unternehmer, aber auch der politische Druck haben Wirkung gezeigt. Die Staatsregierung hat angekündigt, dass Rückforderungen von Coronawirtschaftshilfen vorerst ausgesetzt werden. Neue Mahnungen oder Bescheide durch die Sächsische Aufbaubank erfolgen nicht mehr. Das ist ein erster, längst überfälliger Schritt. Wir haben dieses Moratorium wiederholt gefordert, öffentlich und im direkten Austausch mit Betroffenen. Doch lassen Sie mich klar sagen: Diese Aussetzung ist keine Lösung, sie ist eine Atempause, und eine Atempause heilt keine Wunde. (Beifall BSW) Denn was bleibt, ist ein Verfahren, das weiterhin auf fragwürdigen Grundlagen basiert. Rückforderungen ohne rechtssichere und sozial gerechte Kriterien sind nicht nur ein Vertrauensbruch, sie sind eine Gefahr für die wirtschaftliche Vielfalt unseres Landes. Wer einen Unternehmer nach Jahren auffordert, seine damalige Notlage nachzuweisen, obwohl er sich an alle Regeln gehalten hat, der führt das Prinzip staatlicher Hilfe ad absurdum. In den vergangenen Wochen haben Betroffene wie Christian Schneider aus Radebeul oder Sylvia Reimann aus Leipzig öffentlich gemacht, was für viele Realität ist: Sie wurden zur Kasse gebeten, obwohl sie in der Pandemie Verantwortung übernommen, Arbeitsplätze erhalten haben und teilweise für ihre Kundschaft da sein konnten und da waren. Nun stehen sie erneut vor dem Abgrund – nicht wegen Corona, sondern wegen des staatlichen Umgangs mit der Hilfe danach. Als BSW fordern wir eine rechtssichere und transparente Neugestaltung des Verfahrens, bei der pauschale Rückforderungen ausgeschlossen werden, die Berücksichtigung eines Unternehmerlohns als förderfähige Ausgabe, weil auch Selbstständige essen, wohnen und leben müssen, den vollständigen Verzicht auf Rückzahlung, wenn keine Täuschung oder grobe Pflichtverletzung vorliegt. Wir sind es den Unternehmerinnen und Unternehmern, den Soloselbstständigen und Kleinstbetrieben schuldig, jetzt mehr zu tun, als nur auf den Pausenknopf zu drücken. Wir müssen das Verfahren neu starten – gerecht, transparent und sozial vertretbar. Es geht um Vertrauen, und es geht um Glaubwürdigkeit. Ich appelliere an Sie: Lassen Sie uns Verantwortung für die kleinen und mittelständischen Unternehmen übernehmen, die das Rückgrat unserer Wirtschaft sind, für die Soloselbstständigen, die unsere Innenstädte beleben, und nicht zuletzt für das Vertrauen in unseren Staat. Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD)

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