Juliane Pfeil
Am Dienstag haben wir zum Antrag „Wer bestellt, bezahlt" debattiert. Die Debatte hat einmal mehr deutlich gemacht, wie die kommunale Ebene seit Jahren unter finanzpolitischem Dauerstress steht. Es freut mich deshalb, dass wir jetzt über das FAG 2025/2026 sprechen, das der kommunalen Familie zunächst das am dringendsten Benötigte geben wird: endlich Finanzierungsund Planungssicherheit. Dabei können wir nicht nur über den jetzt zum Beschluss vorgeschlagenen Entwurf sprechen. Wir müssen gleichzeitig das große Ganze in den Blick nehmen. Da ist zunächst festzuhalten: Sachsen macht beim FAG nicht alles, aber vieles richtig. Es bietet eine grundsätzlich gut funktionierende Systematik des Finanzausgleichs zwischen kommunaler und Landesebene. Auch der Grundsatz, dass sich die kommunalen Einnahmen und staatlichen Einnahmen gleichmäßig entwickeln, ist nach wie vor richtig. Dennoch bleibt Fakt: Die sächsischen Kommunen stehen unter riesigem finanziellen Druck. Diesen Druck kann der jetzt vorliegende Gesetzentwurf auch nur zum Teil ausgleichen. Uns ist bewusst: Dieses FAG ist eines des Übergangs. Es enthält punktuelle Erleichterungen, die nicht alle Probleme lösen, aber zumindest etwas Luft zum Atmen verschaffen. Doch auch ein im Grunde gut funktionierendes System muss von Zeit zu Zeit überprüft und neu austariert werden. Eine solche Zeit liegt mit Blick auf das FAG 2027/2028 vor uns. Deshalb werden wir angehen, was wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben: Die Kommunen brauchen Unterstützung bei den enormen finanziellen Herausforderungen, und es braucht erweiterte Entscheidungsspielräume vor Ort. Die Aufstellung des FAG 2027/2028 wird alles andere als einfach. Dabei müssen wir an die Stellschrauben in der Systematik des FAG herangehen. Es gilt dabei nicht nur, die Evaluierung der FAG-Reform 2021 zu berücksichtigen. Wir müssen uns auch die demografischen Faktoren und die daraus resultierende Verschiebung finanzieller Gewichte anschauen. Ebenso ist es aus meiner Sicht ein lohnender Ansatzpunkt, das FAG noch stärker als verwaltungsschlanke Möglichkeit zu nutzen, Finanzmittel an die Kommunen zu geben. Auch über Anreizaspekte im FAG wie die Frage des Selbstbehalts von Steuermehreinnahmen lohnt es sich, zu diskutieren. Damit wir diese Aufgabe gut und im Sinne sowohl der Kommunen als auch des Freistaates lösen können, brauchen wir eine neue Kultur der Zusammenarbeit. Deshalb freut es mich, dass wir dazu erste Schritte gehen und das Kabinett diese Woche die Reformkommission zur Stärkung und Entlastung der Kommunen einberufen hat. Die Kommission unter Beteiligung der Kommunen stellt Aufgaben und Standards auf den Prüfstand, und ihre Ergebnisse sollen in die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2027/2028 einfließen. Auch den am Dienstag hier im Hohen Haus beschlossene Antrag der Linken „Wer bestellt, bezahlt" sehe ich nicht nur als ein wichtiges Zeichen, dass eine breite Mehrheit sich für ein konsequentes Konnexitätsprinzip zwischen dem Bund einerseits und den Ländern mit ihren Kommunen andererseits einsetzt – sondern es folgt auch ein weiterer konkreter Schritt. Dank des gemeinsam beschlossenen Antrags wird es nun eine Bundesratsinitiative des Freistaates dazu geben. Doch der jetzt notwendige Schritt ist erst einmal der Beschluss des FAG 2025/2026. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir noch für punktuelle Verbesserungen sorgen: Im Ergebnis der Mai-Steuerschätzung drohen den Kommunen Steuerausfälle in Höhe von 115 Millionen Euro. Diese Steuerausfälle gleicht der Freistaat aus. Die Hinweise der kommunalen Spitzenverbände zum Sachsenfonds in der Anhörung zum FAG haben wir ernst genommen. Das Sachsenfonds-Gesetz haben wir um einen kommunalen Arm erweitert, der dafür sorgt, dass die kommunale Familie Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes zielgerichtet und eigenverantwortlich einsetzen kann. Wie der Haushalt ist auch das FAG 2025/2026 unter zeitlichem Druck und unter äußerst schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen entstanden. Das FAG leistet dennoch das, was jetzt möglich und akut notwendig ist – allem voran Verbindlichkeit und Planungssicherheit. Auf dieser Grundlage können die sächsischen Kommunen arbeiten, ihre Aufgaben erfüllen und Entscheidungen treffen. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zum Entwurf des FAG 2025/2026.
