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Uta Knebel

BSW 26.06.2025 Sitzungen 8/16

In Meiner Rede zum Entwurf des FAG 2025/2026 habe ich die Stellungnahme der kommunalen Landesverbände zitiert. Diese war eine starke Kritik an dem vorgelegten Entwurf. Diese Kritik und der öffentliche Druck haben dazu beigetragen, dass neue Gesichtspunkte Einfluss genommen haben. Es kommt zur teilweisen Entlastung und besseren Ausfinanzierung der Kommunen. Teile des Sachsenfonds sollen der kommunalen Familie zur Verfügung gestellt werden. Dafür auch unsere Anerkennung. Dennoch fehlen weiterhin Wünsche der Verbände. Von einer auskömmlichen Finanzierung kann immer noch keine Rede sein. Haben sich die Verbände eine Dynamisierung der Gelder gewünscht, findet diese immer noch nicht statt. Hier sei nur an die Kitabeträge erinnert. Die Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2025 und 2026 werden in dem neuen Ansatz angehoben. Nur leider bleibt die Ungleichverteilung der Gelder zwischen kreisfreien Städten und ländlichem Raum erhalten. Dies gilt es, in der Zukunft zu unterbinden. Etwas irritierend in der Synopse ist die Aussage, dass bei erhöhter Finanzausgleichsmasse die darin enthaltenen Ausgaben unverändert bestehen bleiben. Zu allem Überfluss kam nun auch noch in die Verhandlungen zum HH die Ansage des Bundes, die Unternehmen zu entlasten, sodass mit weniger Steuern zu rechnen wäre. Vorerst scheint die Gefahr gebannt, dass die damit verbundenen Mindereinnahmen in den Kommunen diese und damit der Freistaat über die Regelungen im FAG hätten stemmen müssen. Die Frage ist nun nur: Kommen die Ersatzgelder umgehend oder erst später? Müssen wir dennoch in Vorleistung gehen? Wir wissen es nicht. Man kann gespannt sein. Es wird mit dieser Art und Weise der Gestaltung der Finanzbeziehung zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen noch kein guter Weg beschritten. Wenn Sie es auch anders darstellen und zugegebenermaßen Nachbesserungen tatsächlich im nunmehr vorliegenden FAG beinhaltet sind, entsteht der Eindruck, dass die Mehrkosten bei Kinderbetreuung, Sozialleistungen und Personal allein durch die Kommunen, Landkreise und kreisfreien Städte zu tragen sein werden. Dass Sie das auch so sehen, kann (Beifall CDU, SPD sowie vereinzelt BÜNDNISGRÜNE und Die Linke – Beifall Staatsregierung) Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. – Da ich keinen Widerspruch sehe, ist die Dringlichkeit beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt 3 ist beendet. zu Protokoll man an den von Ihnen gestern formulierten Vorhaben der Erfassung der tatsächlichen Kosten im Kitabereich Ende des Jahres erkennen. Allerdings drängt sich die Frage auf: Warum nicht eher? Liegen die Zahlen nicht schon zum 30.06. vor? Hier muss zeitnah gehandelt werden. Investitionen müssen auch hier stattfinden. Was das mit dem FAG zu tun hat oder haben könnte? Würden Investitionskosten in dem Bereich über die Zuführungen FAG direkt erfolgen, sind die Mittel im HH der Kommunen so im Plan zu sehen und können gezielt verwendet werden. Immerhin könnten bei modernen Kitas Betriebskosten gespart werden. Wie vorhin schon erwähnt, scheint das derzeitige FAG keine auskömmliche Finanzierung zu gewährleisten. Die Kommunen stehen am Limit und wir müssen wohl neue Wege beschreiten. Es brechen immer mehr Angebote in der Fläche weg. Einmal weg, sind sie für die Menschen verloren. Und mit diesem Gesetz wird der Weg leider weiter beschritten. Die Wahrnehmung findet in der Unmittelbarkeit statt. Die Menschen im ländlichen Raum fühlen sich abgehängt. Dieses Gesetz trägt nicht dazu bei, dass die Menschen sich wertgeschätzt fühlen. Viele Landwirte, Unternehmer, Leistungsträger, Kommunen und Gemeinden unseres Freistaates hatten die Hoffnung auf Veränderungen im Land. Und sie werden nur ansatzweise gehört. Aus diesem Grund müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass es eine umgehende, bedarfsgerechte Anpassung bei der Finanzierung der Kitaplätze (Kita-Moratorium) und die geforderte Dynamisierung der Zuweisungen an Städte und Landkreise gibt. Lassen Sie uns gemeinsam neue Wege finden! Der mit dem vorliegenden Gesetz aufgezeigte Weg ist für uns nicht annehmbar.

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