Juliane Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich jetzt, am späten Abend, eigentlich nur noch auf einen Punkt aus dem Haushaltsbegleitgesetz beziehen, und zwar auf den Sachsenfonds – und das nicht ohne Grund: Seit mehr als vier Jahren fordert die SPD diesen Sachsenfonds, weil wir von Anfang an gesagt haben, dass wir ein sinnvolles Mittel brauchen, um strategisch notwendige Investitionen auch über unseren Haushalt hinaus tätigen zu können. Jetzt sind wir in der Situation, dass wir den Sachsenfonds durch die Sonderinvestitionszuweisungen des Bundes konkret auffüllen können – und das wollen wir natürlich auch tun. Wie können wir die Mittel des Bundes nutzen? Dafür wurde vor zwei Tagen für etwas mehr Klarheit gesorgt, weil heute schon wieder mehrfach Fragen im Raum standen, was geht und was nicht. Da hilft es, der Berichterstattung zu folgen. Heute wurde das entsprechende Thema im Bundestag eingebracht. Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, vor allem dem Finanzminister, dem Ministerpräsidenten und unserer stellvertretenden Ministerpräsidentin zu danken. Sie haben in den letzten Wochen maßgeblich dafür gesorgt, dass Entscheidungen getroffen wurden, die für uns als Freistaat wichtig und richtig sind, damit wir diese Mittel auch wirklich sinnvoll nutzen können. Ich möchte vier Punkte herausgreifen: Zum einen wurde sich nun doch darauf verständigt, dass der Königsteiner Schlüssel 2019 mit der Fortschreibung 2024 angewendet wird. Das ist nicht viel, aber doch ein Fortschritt. Das wird umgerechnet dazu führen, dass wir jährlich 403 Millionen Euro über diese zwölf Jahre nutzen können. Das ist gut. Dann werden die Nutzungsmöglichkeiten in den Bereichen weniger eingeschränkt. Das war für uns ein Problem – kleiner oder größer –, weil wir den Sachsenfonds natürlich sehr flexibel nutzen wollten. Zunächst stand nämlich zur Debatte, dass sehr eng gefasst wird, wofür die Sonderinvestitionszuweisungen überhaupt verwendet werden können. Jetzt haben wir mehr Beinfreiheit gewonnen. Das zeigt auch, dass der Bund das notwendige Vertrauen in die Länder hat. Die Doppelförderung wird möglich sein. Das freut mich besonders, denn es war für uns ein großes Fragezeichen, ob wir diese Sonderzuweisungen nutzen können, um auch andere Förderprogramme aufzufüllen. Es ist gut, dass es an dieser Stelle so geregelt wird. Und das ist besonders wichtig: Die Zusätzlichkeit ist vom Tisch; denn auch hier hatten wir große Bedenken, ob wir überhaupt davon profitieren könnten, wenn sie weiterhin so geregelt wäre. Jetzt noch ein paar Sätze zum Thema Sachsenfonds insgesamt. Was wollen wir damit überhaupt machen? Es wurde schon mehrfach gesagt: Wir wollen vor allem strategisch notwendige Investitionen fördern. Aber eben nicht nur, denn über allem steht ein „insbesondere“. Es war uns von Anfang an wichtig, dass wir sagen, es bleibt dennoch so offen, dass wir auch an der ein oder anderen Stelle Dinge fördern können, die wir jetzt im Gesetz noch nicht festgeschrieben haben. Es gibt für uns ganz große Prioritäten: Da ist der Bereich Krankenhaus, der ganz vorn steht. Es ist dringend notwendig, dass wir dafür auch über den Sachsenfonds Investitionen in die Landschaft bringen. Die Bereiche Kultur, Sport, Bildung – das sind alles Dinge, die wir momentan in unserem sächsischen Haushalt eben nicht mit den notwendigen Investitionen untersetzen können und die dann über den Sachsenfonds genutzt werden sollen. Was uns aber besonders wichtig war – das hat vor allem die Anhörung gezeigt –, ist der kommunale Arm, den wir jetzt im Sachsenfonds schaffen; denn die größten Investitionsbedarfe – das wissen wir; das wird uns in aller Regelmäßigkeit vom SSG und vom SLKT vorgerechnet – haben nun einmal die Kommunen. Deswegen haben wir klar gesagt: Unsere Kommunen brauchen die direkten Zuweisungen aus diesem Sachsenfonds, und zwar so bürokratiearm wie möglich sowie ohne Vorschriften dazu, wie diese genutzt werden sollen. Dafür haben wir miteinander festgelegt und im Sachsenfondsgesetz festgesetzt, dass wir gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Rechtsverordnung auf den Weg bringen. Das zeigt, welches Vertrauen wir als Freistaat in unsere Kommunen haben. Wir sagen sehr wohl, dass unsere Kommunen am besten wissen, wo diese Mittel untergebracht werden. (Beifall SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, wirklich froh, dass wir an diesen Sachsenfonds nun einen Schlussstein setzen können. Ich sage es noch einmal – auch, wenn es der Finanzminister nicht gern hört – dass „S“ in Sachsenfonds steht für SPD. (Beifall SPD und Staatsministerin Petra Köpping) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion der SPD sprach Kollegin Pfeil. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollegin Schubert; bitte schön.
