Uta Knebel
Eine Kreditaufnahme nach der Verfassung des Freistaates Sachsen ist nur zulässig, wenn sie sich an den durchschnittlichen Steuereinnahmen der vorangegangenen Jahre orientiert. Hier wird also das Gesetz einfach wiederholt. Die Frage ist, warum. Muss ich diesen Gesetzestext in der Haushaltsordnung wirklich wiederholen? Das erschließt sich uns nicht. Aus diesem Grund wäre es nett, wenn Sie uns das irgendwann einmal erklären könnten. (Lachen Tom Unger, CDU) Zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes wird mein Kollege etwas sagen. Nun zum Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Sachsenfonds: Wir begrüßen die Reduzierung des Gesamtinvestitionsvolumens auf 7,5 Millionen Euro für Investitionsvorhaben im Freistaat Sachsen. Ebenso begrüßen wir die Zuweisung von Mitteln aus dem Fonds zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft. Die Ergänzung der Bereiche war zum Teil auch schon Bestandteil unserer Verhandlungen und findet unsere Zustimmung. Allerdings erscheint in der Synopse folgender Satz: „Es werden vorrangig Maßnahmen berücksichtigt, die dazu beitragen, mittelfristig Kosten im öffentlichen Haushalt zu sparen sowie nachhaltig zur Krisenfestigkeit der Infrastruktur oder zur Daseinsvorsorge im Freistaat Sachsen beizutragen.“ Entschuldigung, aber dieser Satz erschließt sich nicht, und was Sie damit erreichen wollen, müssten Sie auch einmal erklären. Ausgaben für Maßnahmen nach § 2 Abs. 1, die einen Betrag von 12,5 Millionen Euro überschreiten, bedürfen der Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags. Wir hatten ursprünglich einen Änderungsantrag gestellt, weil wir die Grenze von 5 Millionen Euro für besser hielten, um den gesamten Haushalts- und Finanzausschuss einbeziehen zu können. In den Verhandlungsgesprächen wurde den Beteiligten zugesagt, dass Mitspracherechte ab dem ersten Euro für Mittel der Landesebene gelten. Aber auch diese Regelung hätte die anderen Fraktionen nicht eingebunden. (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Diese Verfahrensweise war ein Kritikpunkt unserer Fraktion und auch ein Grund, warum wir nicht übereingekommen sind. Unter den Änderungen des Gesetzes über die Kinderbetreuung – entweder habe ich mich vorhin verhört, oder es ist tatsächlich so – sollen die Beträge für einen Platz in der Neun-Stunden-Betreuung von 3 455 Euro im Jahr 2025 auf 3 570 Euro steigen, was allerdings viel zu gering ist und die Probleme vor Ort nicht lindern kann. Der Betrag soll dann 2026 wieder auf 3 510 Euro gesenkt werden. Was mit den 60 Euro gemacht werden soll, haben Sie uns hinlänglich erklärt. Trotzdem entspricht das keiner ordentlichen und soliden Finanzierung für die Kindertagesstätten. (Tom Unger, CDU: In welcher Höhe?) Wir finden die Änderungen in diesen begleitenden Gesetzen nicht ausreichend und sind überzeugt, dass andere Lösungen angegangen werden müssen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Aus dem Grund werden wir diesen Änderungen nicht zustimmen. (Beifall BSW – Gelächter im Saal) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Knebel sprach für die Fraktion des BSW. Ich sehe Herrn Kollegen Lippmann von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE am Mikrofon, vermutlich mit einer Kurzintervention. Bitte schön, Herr Kollege.
