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Uta Knebel

BSW 26.06.2025 Sitzungen 8/16

Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Ja, es geht um die Haushaltsbegleitgesetze und ich möchte nur zu einigen ausgewählten Ausführungen Anmerkungen machen. Die Kollegen, die längere Redezeit haben, haben schon vieles gesagt. Die Haushaltsordnung soll geändert werden. § 18 wird wie folgt geändert: Der Haushaltsplan ist ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen, soweit nachfolgend oder nach den Vorgaben des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nichts Abweichendes geregelt ist. – Hier wird suggeriert, dass der Bundestag direkt in die Verfassung der Länder eingreifen könne. (Jan Löffler, CDU: Hat er ja! – Zuruf Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Dem ist aber nicht so. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 70, besagt: „Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemisst sich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung.“ (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Die Ausführungen zu den ausschließenden und konkurrierenden Gesetzen enthalten aber gerade nicht den Bezug auf die Verfassung. Wollen wir also diese – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: „Bundesrecht bricht Landesrecht“ heißt die Norm, die Sie lesen sollten!) – Genau, das ist so. Die Verfassung ist eben gerade nicht so, dass der Bund auf die Verfassung einfach zugreifen kann. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Doch, kann er! Das ist herrschende Staatsrechtslehre!) – Also ich habe – – Nein, ich gehe – – Also ich habe das anders – – Es ist nicht so, dass sie das einfach können. Die können nicht einfach unsere Verfassung außer Gesetz setzen. Nein, können sie nicht. Und wenn das nicht geht, müssen wir unsere Verfassung ändern. (Stephan Weinrich, CDU: Was ist das für Rotz? – Weitere Zurufe CDU) Und um diese Verfassungsänderung herbeizuführen, brauchen wir eine Zweidrittelmehrheit. Nun wissen wir aus Gesprächen, dass Teile der CDU in dem Bereich keine Verfassungsänderung wollen. Selbst wenn diese Teile sich überwinden könnten, haben wir ein Problem; denn 40 Mitglieder unseres Landtages sind Mitglieder der AfD, die sich genauso dagegen verwahren. Und wir haben noch die Stimme des fraktionslosen Mitglieds in unserer Runde. Somit sind die zwei Drittel schon deshalb nicht möglich. Wird hier eine Lösung vorgegeben, die es vielleicht gar nicht gibt, die es gar nicht geben kann? Soll es im Bund eine Grundgesetzänderung geben? – Ich glaube nicht. Wer macht hier wem etwas vor? (Rico Gebhardt, Die Linke: Das Grundgesetz wurde geändert!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Fahren Sie einfach fort. (Zuruf Laura Stellbrink, SPD)

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