André Barth
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Haushaltsbegleitgesetz werden Gesetzesänderungen beschlossen, um die Grundlagen für den vorgesehenen Haushaltsvollzug zu schaffen. Zunächst einmal habe ich mir das Haushaltsbegleitgesetz angesehen und gedacht: Na ja, beim letzten Mal hat sich die CDU von Frau Schubert und den GRÜNEN über den Tisch ziehen lassen. Dann wurden 1,3 % oder das ZweiProzent-Ziel für den Windkraftausbau im Haushaltsbegleitgesetz hier verankert. Die CDU war eigentlich, auch überall an der Basis, bereit, das wieder zurückzunehmen. Meine Hoffnung war ehrlicherweise, dass Sie das hier in diesem Haushaltsbegleitgesetz auch sofort wieder verankern und den Wahnsinn beim Windkraftausbau zumindest auf den Bundesdurchschnitt zurückbremsen. Aber leider scheinen das auch nur hohle Ankündigungen von der CDU zu sein. (Zuruf Gerald Eisenblätter, SPD) Da man sich jetzt auf die Opferbank von links und grün gelegt hat, (Zuruf Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) wird sich wahrscheinlich die CDU-Basis vergeblich wünschen, dass diese Initiative weiter vonseiten der CDULandtagsfraktion verfolgt wird. Es gibt natürlich auch Sachen, die wir in dem Haushaltsbegleitgesetz begrüßen. Zum Beispiel die Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes in Artikel 2. Damit wird nämlich eine Rechtsgrundlage geschaffen, die Lehrerarbeitszeit bei besonderen Bedarfslagen zu erhöhen. Weil die Gewerkschaft dagegen Sturm läuft und sich zu Beginn dieser Verhandlungen hier in diesem Haus auch ein uneinheitliches Bild abzeichnete, kommen zwei Punkte hierzu. Erstens. Der Lehrerberuf ist in den letzten Jahren einer deutlichen Attraktivitätssteigerung unterfallen. Die Möglichkeit der Teilzeitarbeit wird immer öfter wahrgenommen. Die Absicherung der Unterrichtsversorgung stand dabei offensichtlich nicht im Fokus. In Sachsen arbeiten seit 2018 3 200 Lehrer mehr. Nur das Lehrerarbeitsvermögen stagniert seitdem auf gleichbleibendem Niveau. Was nun geschieht, ist ein vollkommen nachvollziehbarer Schritt: Durchführung von Abordnungen von Beamten in Mangelgebiete und der Versuch, mit neuen Arbeitszeitmodellen den Unterrichtsausfall zu mildern. Die Alternative wäre ein weiterer Personalaufbau, davor können wir aber nur warnen. Zweitens. Wir müssen in Sachsen nur die Jahre bis zum Ende der 2020er überbrücken. Danach werden die Schülerzahlen sinken und sich das Problem der Unterrichtsversorgung wahrscheinlich wieder abmildern. Jetzt einen weiteren Aufbau an Lehrkräften vorzunehmen, somit über die Anzahl der Pensionierung hinaus einzustellen, wäre aus Sicht meiner Fraktion unverantwortlich. Wir haben daher mit dem Antrag zum Einstellungsstopp die Lehrer ausgenommen. Altersabgänge können aber vorerst ersetzt werden. Wir würden dringend davon abraten, den Personalbestand weiter auszubauen. Kommen wir zur Änderung des Corona-Bewältigungsfonds in Artikel 4. Wie gestern bereits ausgeführt wurde, halten wir die Verschiebung der Tilgung auf die Zukunft für unverantwortlich und kurzsichtig. 700 Millionen Euro werden Sie zu wahrscheinlich deutlich schwierigeren Bedingungen als heute zusätzlich aufbringen. Selbstverständlich läuft das alles auf neue Landesschulden hinaus; Frau Schubert hat es vorhin angekündigt. Sie werden einerseits tilgen und andererseits neue Schulden zu höheren Zinsen machen müssen. Dazu ist eigentlich alles gesagt. Neu ist, dass selbst der Rechnungshof die Verfassungsmäßigkeit des neuen Tilgungsplans bezweifelt. Die Schulden aus dem ersten Coronajahr scheinen Sie bis Ende 2028 nicht vollständig tilgen zu können. In unserem in vollem Umfang gedeckten Gegenentwurf zum Haushalt war die Tilgung dieser Schulden vollständig vorgesehen. Es könnten sogar neue Projekte, zum Beispiel ein Kita-Landeszuschuss oder die Förderung einer Krankenhausfinanzierung, finanziert werden. Wir werden daher einen Antrag zur ersatzlosen Streichung des Artikels 4 einbringen. Da wir bei neuen Schulden sind, kommen wir zu Artikel 10, Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens Sachsenfonds. Es wurde im Vorfeld viel darüber diskutiert, wie man die circa 400 Millionen Euro im Jahr, die der Freistaat wohl für Investitionen bekommen wird, ausgeben soll. Unserer Meinung nach hat sich seit dem Wortbruch der neuen Berliner Regierung und Bekanntgabe des Sachsenfonds nichts geändert. Schulden sind kein Vermögen. Die ökonomische Rendite der Investitionen ist bei staatlichen Schuldenexzessen immer nur eine theoretische Kennziffer. Die Wissenschaft streitet sich, ob schuldenfinanzierte Investitionen tatsächlich längerfristig das Potenzialwachstum steigern können. Unstrittig ist aber, dass Zinsausgaben Jahr für Jahr fällig werden. Die Rückzahlung von Schulden wird Steuereinnahmen über Generationen mindern. Die Sachsen-CDU kann sich diesmal noch herausreden. Sie haben auf Landesebene mit Müh und Not keine neuen Schulden aufgenommen. Sie zahlen nur keine mehr zurück. Und Sie lassen sich schuldenfinanziert vom Bund aushalten. (Sören Voigt, CDU: Was wollen Sie damit sagen? – Sören Voigt, CDU, steht am Mikrofon.) Als ob der sächsische Steuerzahler nicht ebenso für diese Schulden des Bundes aufkommen müsste! Und jetzt noch im Speziellen zur Ausgestaltung des Sachsenfonds. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Barth, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung an Mikrofon 4 durch Herrn Kollegen Voigt von der CDU?
